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Gremienwahlen 2023

Informationen zu den Gremienwahlen 2023

Hier finden Sie - übersichtlich in "Reitern" nach Themen gegliedert - alle wichtigen Informationen zu den Gremienwahlen 2023 an der HHU.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 als Termin für  die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und dem SHK-Rat für alle Mitgliedergruppen, Dienstag, den 
13. Juni 2023
beschlossen.

Voraussichtlich ab dem 16. Mai 2023 können Sie die veröffentlichten Wahlvorschläge in den Amtlichen Bekanntmachungen ersehen.

Nr. 11/2023 vom 16. Mai 2023 (Bekanntgabe der als gültig zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für studentische Hilfskräfte)

Nr. xx/2023 vom xx. Juni 2023  (Bekanntgabe der Wahlergebnisse)

Amtszeit

Die hier enthaltenen Informationen zu einzelnen Wahlen werden vorbehaltlich der Inhalte der amtlichen Wahlbekanntmachung gegeben. Im Zweifel gelten die dortigen Inhalte!


Gewählt werden in diesem Jahr die Mitglieder zum Senat und zu den Fakultätsräten  in allen Mitgliedergruppen sowie zum Rat für Studentische Hilfskräfte (SHK-Rat)  ausschließlich innerhalb der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit beginnt für alle Mitglieder am 1. Oktober 2023 und endet für die studentischen Mitglieder am 30. September 2024.
Die Amtszeit der übrigen Mitglieder im Senat endet am 30. September 2027 und in den Fakultätsräten endet sie am 30. September 2025.

Informationen für die Bewerbung der Kandidierenden

Listen und Kandidierende, die für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zu dem SHK-Rat zugelassen werden, werden hier die Möglichkeit haben, sich kurz vorzustellen. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Die Kurzvorstellungen werden erst nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses über die Wahlvorschläge veröffentlicht, die bis zum 12. Mai 2023 eingereicht werden können. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich am 16. Mai 2023 erfolgen.

Für die Kurzbewerbung benötigt das Wahlamt von der/dem jeweiligen Kandidierenden möglichst bis zum 12. Mai 2023 eine Kurzbewerbung per Mail in Form einer schriftlichen Vorstellung (max. 700 Zeichen) sowie - wenn gewünscht - ein digitales Foto im Passbildformat. Bitte senden Sie den Text und das digitale Foto in zwei getrennten Dateien (wenn möglich im pdf-Format), die Sie einer Mail an anhängen.

Für die Inhalte der Kurzbewerbungen sind ausschließlich die Autor*innen der jeweiligen Dokumente verantwortlich. Das Wahlamt wird lediglich die Veröffentlichung der übersandten Dokumente übernehmen.

 

Ihre Kandidatinnen und Kandidaten!

Um sich die jeweilige Kurzbewerbung anzusehen muss man auf den Namen der Liste bzw. Kandidat*innen klicken. Es wird darauf verwiesen, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt und nicht alle Kandidat*innen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, eine Kurzvorstellung einzureichen.

I. Senat

Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Liste 1: Jura (keine Kurzbewerbung eingereicht)

Liste 2: Medizin (keine Kurzbewerbung eingereicht)

Liste 3: Senat Phil. Fak.

Liste 4:
Wahlvorschlag A)       Biologie
Wahlvorschlag B)       Liste MNF

Liste 5: Senat-Wiwi

Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Gemeinschaftsliste VWM

Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

MTV 

Gruppe der Studierenden

Liste 1:
Wahlvorschlag A): Fakultätsübergreifende Liste studentischer Fachvertretungen LsF
Wahlvorschlag B): Rotrotgrüne Liste (RRG)
Wahlvorschlag C): RCDS  die studentische Mitte (keine Kurzbewerbung eingereicht)

 

II: Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät

Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

  • Liste 1: Medien- und Kulturwissenschaft (Wahlkreis 2.1) (keine Kurzvorstellung eingereicht)
    Liste 2: Anglistik und Germanistik (Wahlkreis 2.2)
  • Liste 3: Philosophie (Wahlkreis 2.3) (keine Kurzvorstellung eingereicht)
  • Liste 4: (Wahlkreis 2.4) (keine Kurzbewerbung eingereicht)
    Wahlvorschlag A) Liste SoWi
    Wahlvorschlag B) Professores Linguistik
  • Liste 5:Geschichtswissenschaften (Wahlkreis 2.5) (keine Kurzbewerbung eingereicht)
    Liste 6: Gruppe der Hochschullehrenden (Wahlkreis 2.6) (keine Kurzvorstellung eingereicht)

Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

         Mittelbau

Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung

         TuV-Liste (keine Kurzvorstellung eingereicht)

Gruppe der Studierenden

        Wahlvorschlag LsF – Liste studentischer Fachschaften

 

III. Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

      Liste 1: Hochschullehrer*innen (keine Kurzbewerbung eingereicht)

Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

      Wiwi-Fakultät (keine Kurzbewerbung eingereicht)

Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung

     kein Wahlvorschlag eingereicht

Gruppe der Studierenden

    WiWi (keine Kurzbewerbung eingereicht)

 

IV. Fakultätsrat der Juristischen Fakultät

Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

      Jura (Wahlkreis 1.1) (keine Kurzvorstellung eingereicht)

Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

      Drittschadensliquidation (keine Kurzbewerbung eingereicht)

Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung

       FR Jura TuV (keine Kurzvorstellung eingereicht)

Gruppe der Studierenden

      RCDS – die studentische Mitte (keine Kurzbewerbung eingereicht)
 

V: Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

  • Liste 1: Biologie (Wahlkreis 3.1) (keine Kurzbewerbung eingereicht)
  • Liste 2: Vorschlag Chemie (Wahlkreis 3.2)  (keine Kurzbewerbung eingereicht)
  • Liste 3: Pharmazie (Wahlkreis 3.3) (keine Kurzvorstellung eingereicht)
  • Liste 4: WE Mathematik (Wahlkreis 3.4)
  • Liste 5: WE Psychologie (Wahlkreis 3.5) (keine Kurzvorstellung eingereicht)
  • Liste 6: WE Physik (Wahlkreis 3.6) (keine Kurzbewerbung eingereicht)
  • Liste 7: Informatik (Wahlkreis 3.7) (keine Kurzvorstellung eingereicht)

Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

         MNF-Gemeinschaftsliste Mittelbau  (keine Kurzbewerbung eingereicht)

Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung

        MTV (keine Kurzvorstellung eingereicht)

Gruppe der Studierenden

Unabhängige Liste

 

VI. Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät

Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

  • Liste 1: (Wahlkreis 4.1)
    Wahlvorschlag A): Interdisziplinär
    Wahlvorschlag B): Liste Zahnmedizin
     (keine Kurzvorstellung eingereicht)
  • Liste 2: Institute und Kliniken Wahlkreis 4.2 (Wahlkreis 4.2)
  • Liste 3: Operative Fächer (Wahlkreis 4.3) (keine Kurzbewerbung eingereicht)
  • Liste 4: (Wahlkreis 4.4)
    Wahlvorschlag A) Konservative Medizin
    Wahlvorschlag B) Clinician Scientist
    (keine Kurzbewerbung eingereicht)

Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Liste 1:
Wahlvorschlag A) Mittelbau
Wahlvorschlag B) Infektiologie

Gruppe der Studierenden

Referentin für Hochschulpolitik

VII. SHK-Rat

 

Das amtliche Wahlergebnis finden Sie (nach Feststellung) u.a. auf dieser Seite.

Terminplan

Hinweis: Die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

 

Aus dem durch das Rektorat auf den 13. Juni 2023 festgesetzten Wahltermin ergeben sich entsprechend den Festlegungen der Wahlordnung voraussichtlich die folgenden Termine.

 

Stichtag für die Erstellung des Verzeichnisses der Wählenden 25.04.2023
Auslage des Verzeichnisses der Wählenden 03. - 09.05.2023
Frist für Einwendungen gegen das Verzeichnis der Wählenden 09.05.2023
Feststellung des Verzeichnisses der Wählenden
(voraussichtlich)
09.05.2023
Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge 12.05.2023
Frist für die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge (bis spätestens) 27.05.2023
Beantragung der Briefwahl
(bis spätestens)

voraussichtlich
13.05. – 05.06.2023

Durchführung der Urnenwahl am 13.06.2023

Recht und Ordnung(en)

Hinweis: Die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

 

Die der Wahl zugrunde liegenden Ordnungen finden Sie hier:

Grundordnung vom 17.03.2015, in der Fassung der vierten Änderungsordnung vom 10.01.2022 (Nichtamtliche Fassung)

Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für Studentische Hilfskräfte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 9.02.2023 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 4/2023)

 

Alle Einzelheiten können Sie der offiziellen Wahlbekanntmachung, entnehmen. Im Zweifel gelten die Regelungen der o.g. Ordnungen.

Urnenwahl (Ort und Zeit)

Hinweis: Die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

 

Die Urnenwahl findet am 13.06.2023 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.

Das Wahllokal wird im Studierenden-Service-Center auf der Multifunktionsfläche, Ebene 00 im Gebäude 21.02 eingerichtet.

Bei der Stimmabgabe müssen die Wahlberechtigten gemäß den Bestimmungen der Wahlordnung einen gültigen Personalausweis oder einen anderen Ausweis mit Lichtbild vorlegen. 

Über die Möglichkeiten zur Briefwahl können Sie zur gegebener Zeit unter dem Menüpunkt <<Briefwahl>> sich weiter informieren!

Hinweis zur Briefwahl

Die hier enthaltenen Informationen zu einzelnen Wahlen werden vorbehaltlich der Inhalte der amtlichen Wahlbekanntmachung gegeben. Im Zweifel gelten die dortigen Inhalte!

WICHTIG: Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab dem 22. Mai 2023 versandt werden!

I. Briefwahl in der Gruppe HSL

In der Gruppe der Hochschullehrenden ist bei den Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten durch den Wahlausschuss für alle Wahlberechtigten Briefwahl angeordnet worden. Das bedeutet, dass hier kein Antrag auf Briefwahl gestellt werden muss.

Die Wahlberechtigten dieser Gruppe erhalten die Wahlunterlagen per Dienstpost an ihre Dienstadresse.

Bitte beachten Sie: Sie können Wahlbriefe - statt diese postalisch zu versenden - auf Wunsch auch am Wahltag im Wahllokal in die Wahlurne einwerfen oder zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes (9.00 Uhr - 13.00 Uhr) unter der o.g. Adresse persönlich abgeben. Am Wahltag ist dies auch bis um 17.00 Uhr möglich.

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II: Briefwahl auf Antrag

Für die Wahlberechtigten in den Gruppen

  • Akademische Mitarbeitende
  • Mitarbeitende in Technik und Verwaltung
  • Studierende

kann in der Zeit vom 13.05.2023 bis 05.06.2023 von allen Wahlberechtigten ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Der Antrag kann elektronisch über das Portal https://udele.hhu.de oder alternativ https://idm.hhu.de (dort über den grünen Button "Gremienwahlen HHU") erfolgen. Über den folgenden QR-Code können Sie sich direkt bei UDele einloggen.

Ferner kann ein Antrag mit Hilfe eines Formulars gestellt werden, das per E-Mail als Anlage an   oder per Fax unter 0211/81-11772 oder per Post an folgende Adresse:

- Wahlamt - Justitiariat
Gebäude 16.11
40204 Düsseldorf

übersandt werden kann.

Das Antragsformular für die Briefwahl ist hier ab dem 13.05.2023 abrufbar.

 

Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre im IDM hinterlegte Adresse oder an die von Ihnen für Wahlzwecke besonders angegebene Adresse.

1. Teilnahme per Udele

a) unter https://udele.hhu.de einloggen
b) mit dem Benutzernamen und Passwort anmelden
c) Button "Briefwahlantrag stellen" anklicken
d) Briefwahladresse überprüfen und bei Bedarf korrigieren
e) Absenden durch Klicken des entsprechenden Buttons
 

2. Teilnahme per E-Mail (mit E-Mail-Anhang)

a) Acrobat Reader oder kompatibles PDF-Ausfüllprogramm
b) Hinweis: E-Mail im Antragsformular sollte mit E-Mail-Adresse des Absenders identisch sein (nur HHU- oder UKD-Mailadresse)
c) E-Mail-Programm (E-Mail-Client oder webbasierter E-Mail-Zugang, wie Roundcube, Outlook Exchange u.W.)
d) Tipp: Vor dem Senden das Anhängen des PDF-Antrags nicht vergessen
 

3. Teilnahme per Post oder Fax

a) „Utensilien“ zum Senden und Faxen
b) Unterschrift auf dem Formular
c) Berücksichtigung einer längere Zustellung (Ausschlussfrist!)

Es wird empfohlen,  den amtlichen Vordruck zu verwenden. Sollte der Antrag unvollständige Angaben enthalten, woraus sich Rückfragen ergeben, deren Bearbeitung Zeit und Aufwand kosten, kann der Antrag aufgrund nicht rechtzeitig zu klärender Rückfragen ggf. nicht bearbeitet werden.

In jedem Fall können Sie den Eingang und die Bearbeitungsschritte Ihres Antrags unter udele.hhu.de verfolgen.

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II. Abgabe der Briefwahlstimme

Ihre Stimme geben Sie entweder in die Hauspost oder Sie bringen den Umschlag persönlich im Wahlamt im Gebäude 16.11, 1. Etage, Raum 23 vorbei. In der Zentralen Poststelle der HHU im Gebäude 23.02.U1.63 kann der Umschlag ebenfalls abgegeben werden. Ein Eingang dort innerhalb der Frist genügt. Bitte beachten Sie aber die Öffnungszeiten der Poststelle. Auch steht Ihnen am Fuß der Freitreppe zum SSC (Gebäude 21.02) der Fristbriefkasten der Zentralen Universitätsverwaltung für den Einwurf Ihrer Briefwahlunterlagen zur Verfügung.  An dem Wahltag ist das Wahlamt im Gebäude 16.11.01.23 von 9 bis 17 Uhr besetzt. Sie können Ihren Wahlbrief innerhalb der Frist auch dort persönlich abgeben.

Sie können den Wahlbrief auch per Post an die HHU senden. Ihren Briefwahlunterlagen ist ein Briefumschlag beigefügt. Auch in diesem Jahr hat der Wahlausschuss die Entscheidung getroffen, für die studentischen Mitglieder(mit Blick auf die angespannte finanzielle Situation) die Portokosten für den Rückversand zu übernehmen. 

Den Bearbeitungsstand Ihres Briefwahlantrages können Sie jederzeit unter https://udele.hhu.de einsehen.

Die Briefwahlstimmen (Wahlbriefe) müssen spätestens am Wahltag, d.h. 13.06.2023 um 17.00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein. Bitte beachten Sie: Verlorengegangene Wahlscheine und Wahlbriefe werden nicht ersetzt!

Wegen einer Reihe von Nachfragen hierzu:
Bitte beachten Sie: eine Übersendung per E-Mail oder Fax der Wahlstimme(n) selbst ist nicht möglich!

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Was passiert eigentlich, wenn ich doch noch wählen gehen will?

Wie immer gilt:

Vor der Auszählung der abgegebenen Stimmen wird für jeden Wahlbrief einzeln geprüft, ob die Wählenden bereits im Wahllokal eine Stimme abgegeben haben. Ggf. wird der Wahlbrief durch den Wahlausschuss verworfen, damit die Stimme(n) nicht mehrfach abgegeben werden können. Im Zweifel "gilt" also die im Wahllokal abgegebene Stimme! Dabei bleibt die Anonymität der Wahlstimmen stets gewahrt!

Vordrucke

Die hier enthaltenen Informationen zu einzelnen Wahlen werden vorbehaltlich der Inhalte der amtlichen Wahlbekanntmachung gegeben. Im Zweifel gelten die dortigen Inhalte!

Hinweis Vordrucke

Die für die Gremienwahlen erforderlichen Vordrucke sind hier abrufbar.

Solange alle notwendigen Informationen enthalten sind, können Sie Wahlvorschläge jedoch auch formlos einreichen. Richten Sie Ihre Wahlvorschläge bitte in jedem Fall an das Wahlamt. Diese müssen bis spätestens 12. Mai 2023 eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder verspätet eingegangene Vorschläge zurückgewiesen werden können.

 

Wahlvorschlagsformular

 

Briefwahlantragsformular

Das Antragsformular für die Briefwahl ist hier spätestens ab dem 13. Mai 2023 abrufbar.

  • Vordruck Briefwahlantrag

 

Briefwahlvordrucke

Hinweise zur Beantragung der Briefwahl finden Sie oben unter dem Reiter <<Briefwahl>>.

Hinweis: Wenn Sie sich auf  https://udele.hhu.de einloggen, können Sie dort Ihre Kontaktdaten ganz einfach checken. Dies ist jedoch erst ab dem 3. Mai 2023 möglich. Briefwahlbeantragung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, spätestens jedoch ab 13. Mai 2023. Hier können Sie auch den Bearbeitungsstand Ihres Antrags einsehen!

Voreingestellt sind die im IDM hinterlegten Adressdaten. Prüfen Sie Ihre Daten rechtzeitig unter https://udele.hhu.de oder https://idm.hhu.de! Wie gewohnt erhalten Sie die Unterlagen an Ihre Wunschadresse geschickt!

 

Hinweis: keine elektronische Wahl

Wegen einer Reihe von Nachfragen hierzu:
Bitte beachten Sie: Die elektronische Abgabe der Wahlstimme(n) selbst ist nicht möglich!

Wahlausschuss

Wahlausschuss

Für die Durchführung der Wahlen hat der Senat einen gemeinsamen Wahlausschuss gewählt. Diesem gehören je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrenden, der akademischen Mitarbeitenden, der Studierenden sowie der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung an. Den Vorsitz und seine Stellvertretung regelt die Wahlordnung.

 

Mitglieder Wahlausschuss

Dem Wahlausschuss gehören als Mitglieder an:

  • für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und
    Hochschullehrer: Prof. Dr. Alfons Hugger
  • für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeiter: Ralf Matalla
  • für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung: Klaus Driller
  • für die Gruppe der Studierenden: Christian Bruns

Als stellvertretende Mitglieder wurden gewählt:

  • für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und
    Hochschullehrer: Prof. Dr. Frank Dietrich
  • für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeiter: Frank Hommes
  • für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    in Technik und Verwaltung: Gabriele Meurer
  • für die Gruppe der Studierenden: N.N.

Den Vorsitz im gemeinsamen Wahlausschuss

  •  führt Kirsten Ugowski (Vertretung: Isabel Schenk)

 

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Protokolle des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss tagt hochschulöffentlich, die Sitzungstermine sind hier zusammen mit den Tagesordnungen eingestellt. Soweit nicht anders angegeben, finden die Sitzungen im Sitzungssaal 2 im Gebäude 16.11.01 statt. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Termine teilweise als Vorbehaltstermine angelegt sind, sie können - auch kurzfristig - entfallen. Die Termine zur Auszählung der Stimmen sind keine ordentlichen Sitzungstermine, jedoch (ebenfalls) hochschulöffentlich.

Nach erfolgter Abstimmung können Sie hier auch die jeweiligen Protokolle einsehen. In der Regel wird dies jeweils 2-3 Wochen nach der Sitzung möglich sein.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen an die Geschäftsstelle des Justitiariats, die den Wahlausschuss als Wahlamt in seinen Aufgaben unterstützt.

 

Datum Zeit Ort / vorl. Tagesordnungspunkte

22.11.2022

10.00

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses

Änderung der Wahlordnung; hier: Aktualisierung der Wahlkreise

Termin für die Gremienwahlen im Jahr 2023

Vorabinformation über die Termine der Wahlausschusssitzungen für die  Gremienwahlen 2023

Beschlussfassung über die Anordnung der Briefwahl innerhalb der Gruppe der Hochschullehrenden

Beschluss über die Übernahme der Portokosten für Briefwahlunterlagen in der Gruppe der Studierenden

Festlegung des Wahllokals

Verschiedenes (SS 2)

Protokoll

10.03.2023

10.00

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses

Beschlussfassung über Wahlbekanntmachung

Änderung der Wahlordnung

Verschiedenes (SS 2)

Protokoll

10.05.2023

10.00

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses

Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Verzeichnisse der Wahlberechtigten und die Feststellung der Verzeichnisse 

Verschiedenes (SS 2)

Der Wahlausschuss hat am 10.05.2023 im Umlaufverfahren das Wählerverzeichnis festgestellt

16.05.2023

10.00

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses

Zulassung/Ablehnung sowie eventuelle Auslosung der Wahlvorschläge

Verschiedenes (SS 2)

Protokoll

22.05.2023

11.00

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses

Entscheidung über Einsprüche gegen die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen

Verschiedenes (SS 2)

06.06.2023

11.00

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses

Entscheidung über die Ablehnung von Briefwahlanträgen

Verschiedenes (SS 2)

14.06.2023

8.00

Auszählung der Stimmen (Multifunktionsfläche im SSC)

19.06.2023

10.00

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Bericht der Vorsitzenden des Wahlausschusses

Ergebnis der Wahlen im Sommersemester 2023

Verschiedenes (SS 3)

Protokoll

Zusammensetzung der Gremien

Hinweis: Die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

 

Zusammensetzung der Gremien

Senat

29 stimmberechtigte Mitglieder, davon

  • 15  aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
  • 5  aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
  • 5  aus der Gruppe der Studierenden
  • 4  aus der Gruppe der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung.

 

Fakultätsräte

Stimmberechtigte Mitglieder im Fakultätsrat der Juristischen, der Philosophischen, der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind je

  • 8 Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
  • 2 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
  • 3 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
  • 2 Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeiter/innen aus Technik und Verwaltung.

 

Dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

  • 8 Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
  • 3 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
  • 3 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden.

 

SHK-Rat

Dem SHK-Rat gehören 5 studentische Mitglieder an, die nach den Fakultäten getrennt aus der Gruppe der Studierenden gewählt werden.

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich ist das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

 

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Die zu den Gremienwahlen 2023 zugelassenen Wahlvorschläge werden  in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.

Grundsätzlich wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Universität, die zum Stichtag wahlberechtigt waren und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen wurden. Der Stichtag liegt gemäß der Wahlordnung 49 Tage vor dem jeweils festgesetzten Wahltermin.

Der Stichtag ist daher am 25. April 2023. Mitglieder der HHU, die ihr Mitgliedschaftsrecht erst nach diesem Stichtag erwerben, können nicht wählen und nicht gewählt werden.

Senat

Für den Senat sind  grundsätzlich alle Mitglieder der HHU wahlberechtigt unabhängig davon, welcher Fakultät oder Einrichtung der HHU sie angehören. In diesem Jahr bestimmen jedoch lediglich die Mitglieder der Gruppe der Studierenden ihre Vertreter/innen im Senat neu, so dass wahlberechtigt und wählbar alle Studierenden sind, die (zum Stichtag) in einem Studiengang an der HHU eingeschrieben sind.

Fakultätsräte

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Universität, die am 49. Tag vor dem Wahltermin (Stichtag der Wahlberechtigung) einer der Mitgliedergruppen und der jeweiligen Fakultät zuzuordnen sind.

SHK-Rat

Wahlberechtigt ist, wer in der Gruppe der Studierenden zum Senat wahlberechtigt ist (siehe oben). Wählbar ist jede oder jeder Studierende.

 

Hinweis: Unter https://udele.hhu.de können Sie ab dem 3. Mai 2023 prüfen, ob Sie wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Bis zum 9. Mai 2023 können Sie die Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Wahlordnung auch im Verwaltungsgebäude 16.11, Ebene 01, Raum 23 arbeitstäglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr einsehen.

Stimmenauszählung und Wahlergebnisse

Nach Ablauf der Wahl:

  • Die hochschulöffentliche Stimmenauszählung soll am 14. Juni 2023 erfolgen.
  • Die Feststellung der Wahlergebnisse durch den Wahlausschuss soll voraussichtlich am 19. Juni 2023 erfolgen.
  • Die Veröffentlichung des festgestellten Ergebnisses in den Amtlichen Bekanntmachungen wird voraussichtlich am 19. Juni 2023 erfolgen.

Das aktuelle Wahlergebnis sowie die aus der Vergangenheit sind hier zu finden.

Die Termine, Tagesordnungen und Protokolle des Gemeinsamen Wahlausschusses finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter <Sitzungen des Wahlausschusses>.

Wahlprüfungsverfahren

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede*r Wahlberechtigte und jede*r Wahlvorschlagsberechtigte binnen 7 Tagen nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse beim Wahlausschuss schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.

Über die Einsprüche entscheidet das Rektorat auf der Grundlage eines Vorschlags des Wahlausschusses.

Informationen zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Gremienwahlen finden Sie hier.

Verantwortlichkeit: