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Gremienwahlen 2025

Die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zu den SHK-Räten finden im Jahr 2025 als internetbasierte Onlinewahlen (elektronische Wahlen) mit der Möglichkeit der Briefwahl statt.

Der Wahlzeitraum wurde auf Montag, den 16. Juni 2025, 10:00 Uhr, bis Donnerstag, den 26. Juni 2025, 10:00 Uhr festgesetzt.

An dieser Stelle finden Sie - übersichtlich in "Reitern" nach Themen gegliedert - alle wichtigen Informationen zu den Gremienwahlen 2025 an der HHU. Die hier enthaltenen Informationen zu einzelnen Wahlen werden vorbehaltlich der Inhalte der amlichen Wahlbekanntmachung gegeben. Im Zweifel gelten die dortigen Inhalte. 

Gewählt werden im Rahmen der Gremienwahlen die Mitglieder zu den Fakultätsräten  in der Gruppe der Hochschullehrer*innen, der akademischen Mitarbeiter*innen und der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und der Gruppe der Studierenden. In der Gruppe der Studierenden wählt ihre Vertretungen zudem die Mitglieder im Senat und im Rat für Studentische Hilfskräfte.

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beginnt für diese Mitglieder am 1. Oktober 2025 und endet am 30. September 2026.

Die Amtszeit der neu gewählten Vertreter*innen der übrigen Mitgliedergruppen in den Fakultäten beginnt am 1. Oktober 2025 und endet nach zwei Jahren, mithin am 30. September 2027.

Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich ist das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!

 

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Die zu den Gremienwahlen 2025 zugelassenen Wahlvorschläge werden  in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.

Grundsätzlich wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Universität, die zum Stichtag wahlberechtigt waren und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen wurden. Der Stichtag liegt gemäß der Wahlordnung 49 Tage vor dem jeweils festgesetzten Wahlzeitraum.

Der Stichtag ist daher der 28. April 2025. Mitglieder der HHU, die ihr Mitgliedschaftsrecht erst nach diesem Stichtag erwerben, können nicht wählen und nicht gewählt werden.

Senat

Für den Senat sind grundsätzlich alle Mitglieder der HHU wahlberechtigt unabhängig davon, welcher Fakultät oder Einrichtung der HHU sie angehören. In diesem Jahr bestimmen jedoch lediglich die Mitglieder der Gruppe der Studierenden ihre Vertreter*innen im Senat neu, so dass wahlberechtigt und wählbar alle Studierenden sind, die (zum Stichtag) in einem Studiengang an der HHU eingeschrieben sind.

Fakultätsräte

Wahlberechtigt und wählbar sind grundsätzlich alle Mitglieder der Universität, die am 49. Tag vor dem Wahltermin (Stichtag der Wahlberechtigung) einer der Mitgliedergruppen und der jeweiligen Fakultät zuzuordnen sind. 

In diesem Jahr werden die Vertreter*innen in den Fakultätsräten in allen Gruppen, das heißt, in der Gruppe  der Hochschullehrer*innen, der akademischen Mitarbeiter*innen, der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden gewählt.

SHK-Rat

Wahlberechtigt ist, wer in der Gruppe der Studierenden zum Senat wahlberechtigt ist (siehe oben). Wählbar ist jede*r Studierende.

 

Hinweis: Unter https://udele.hhu.de können Sie ab dem 06.05.2025 prüfen, ob Sie wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Bis zum 12.05.2025 können Sie die Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Wahlordnung auch im Verwaltungsgebäude 16.11, Ebene 01, Raum 23 arbeitstäglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr einsehen. 

Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis können bis zum 12.05.2025 geltend gemacht werden.

Terminplan und Wahlzeitraum

Aus dem durch das Rektorat auf den 16.06.2025 bis 26.06.2025 festgesetzten Wahlzeitraum für die internetbasierten Online-Wahlen (elektronische Wahlen) ergeben sich entsprechend den Festlegungen der Wahlordnung die folgenden Termine:

 

Stichtag für die Erstellung des Verzeichnisses der Wählenden 28.04.2025
Auslage des Verzeichnisses der Wählenden06.05.2025 - 12.05.2025
Frist für Einwendungen gegen das Verzeichnis der Wählenden12.05.2025
Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge15.05.2025 
Frist für die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge (bis spätestens)30.05.2025
Beantragung der Briefwahl 
(bis spätestens)
17.05.2025 - 08.06.2025
Durchführung der elektronischen Wahl (Zeitraum) 16.06.2025 - 26.06.2025

Vordrucke für Wahlvorschläge

Hinweis Vordrucke

Die für die Gremienwahlen erforderlichen Vordrucke sind hier abrufbar.

Solange alle notwendigen Informationen enthalten sind, können Sie Wahlvorschläge jedoch auch formlos einreichen. Richten Sie Ihre Wahlvorschläge bitte in jedem Fall an das Wahlamt. Diese müssen bis spätestens 15. Mai 2025 eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder verspätet eingegangene Vorschläge zurückgewiesen werden können.

 

Wahlvorschlagsformular

  • Vordrucke Wahlvorschläge Senat
    • Studierende
       
  • Vordrucke Wahlvorschläge Fakultätsräte
    • Hochschullehrer*innen
    • akademische Mitarbeiter*innen
    • Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
    • Studierende
       
  • Vordruck Wahlvorschlag SHK-Rat
    • Studierende

 

 

Hinweis zur Briefwahl

Die hier enthaltenen Informationen zu einzelnen Wahlen werden vorbehaltlich der Inhalte der amtlichen Wahlbekanntmachung gegeben. Im Zweifel gelten die dortigen Inhalte!

In der Zeit vom 17.05.2025 bis 08.06.2025 kann von allen Wahlberechtigten ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Der Antrag kann elektronisch über das Portal https://udele.hhu.de oder alternativ https://idm.hhu.de (dort über den grünen Button "Zum Wählerverzeichnis") erfolgen. Über den folgenden QR-Code können Sie sich direkt bei UDele einloggen.

Ferner kann ein Antrag mit Hilfe eines Formulars gestellt werden, das per E-Mail als Anlage an briefwahl(at)hhu.de  oder per Fax unter 0211/81-11772 oder per Post an folgende Adresse:

- Wahlamt - Justitiariat
Gebäude 16.11
40204 Düsseldorf

übersandt werden kann.

Das Antragsformular für die Briefwahl ist hier ab dem 17.05.2025 abrufbar.

Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre im IDM hinterlegte Adresse oder an die von Ihnen für Wahlzwecke besonders angegebene Adresse.

Vor der Auszählung der abgegebenen Briefwahlstimmen wird für jeden Wahlbrief einzeln geprüft, ob die Wählenden bereits elektronisch eine Stimme abgegeben haben. Ggf. wird der Wahlbrief durch den Wahlausschuss verworfen, damit die Stimme(n) nicht mehrfach abgegeben werden können. Im Zweifel "gilt" also die auf elektronischen Wege abgegebene Stimme! Dabei bleibt die Anonymität der Wahlstimmen stets gewahrt!

Sitzungen des Wahlausschusses

Wahlausschuss

Für die Durchführung der Wahlen hat der Senat einen gemeinsamen Wahlausschuss gewählt. Diesem gehören je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrenden, der akademischen Mitarbeitenden, der Studierenden sowie der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung an. Den Vorsitz und seine Stellvertretung regelt die Wahlordnung.

 

Mitglieder Wahlausschuss

Dem Wahlausschuss gehören als Mitglieder an:

  • für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und
    Hochschullehrer: Prof. Dr. Alfons Hugger
  • für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeiter: Jürgen Lösgen
  • für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung: Sabrina Uhl
  • für die Gruppe der Studierenden: Nadine Kramer (ab 26.11.2024)

Als stellvertretende Mitglieder wurden gewählt:

  • für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und
    Hochschullehrer: Prof. Dr. Frank Dietrich
  • für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeiter: Frank Hommes
  • für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    in Technik und Verwaltung: Gabriele Meurer
  • für die Gruppe der Studierenden: N.N.

Den Vorsitz im gemeinsamen Wahlausschuss

  •  führt Kirsten Ugowski 

 

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Protokolle des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss tagt hochschulöffentlich, die Sitzungstermine sind hier zusammen mit den Tagesordnungen eingestellt. Soweit nicht anders angegeben, finden die Sitzungen im Sitzungssaal 2 im Gebäude 16.11.01 statt. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Termine teilweise als Vorbehaltstermine angelegt sind, sie können - auch kurzfristig - entfallen. Die Termine zur Auszählung der Stimmen sind keine ordentlichen Sitzungstermine, jedoch (ebenfalls) hochschulöffentlich.

Nach erfolgter Abstimmung können Sie hier auch die jeweiligen Protokolle einsehen. In der Regel wird dies jeweils 2-3 Wochen nach der Sitzung möglich sein.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen an die Geschäftsstelle des Justitiariats, die den Wahlausschuss als Wahlamt in seinen Aufgaben unterstützt.

 

Datum Zeit / Ort vorl. Tagesordnungspunkte

08.11.2024

von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr  (SS 2)

Änderung der Wahlordnung

Festlegung des Wahlverfahrens und des -termins

Protokoll

07.04.2025

von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr  (SS 2)

Beschlussfassung über die Wahlbekanntmachung

Beschlussfassung über Porto bei Briefwahl von Studierenden

13.05.2025

von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr  (SS 1)

Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Verzeichnisse der Wahlberechtigten und die Feststellung der Verzeichnisse

19.05.2025

von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr  (SS 2)

Zulassung / Ablehnung der Wahlvorschläge

Eventuelle Auflösung der Reihenfolge

23.05.2025

von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr  (SS 2)

Entscheidung gegen die Einsprüche der Wahlvorschläge

11.06.2025

von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr  (SS 2)

Eventuelle Ablehnung von Briefwahlanträgen

16.06.2025 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr  (SS 2) Eröffnung der Wahl

26.06.2025

von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr  (SS 3)

Schließung der Wahl (und Stimmenauszählung)

30.06.2025

von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr  (SS 2)

Feststellung der Ergebnisse der Wahlen im Sommersemester 2025

 

Folgende Dokumente werden zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt: