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Bildungsfinanzierung

Bildungs-Schecks

Einzelpersonen in NRW mit Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (80.000 Euro bei Eheleuten) können den "individuellen Bildungsscheck für Einzelpersonen" beantragen. Gefördert werden 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildung (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).

Eine Beantragung von Bildungsschecks ist nur über die anerkannten Beratungsstellen möglich.

Bildungsurlaub

Unternehmen können ihren Mitarbeitenden 5 Tage zusätzlichen Bildungsurlaub pro Jahr gewähren,  um an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen. Mitarbeitende, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb mit mindestens zehn Beschäftigten beschäftigt sind, haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG).

 

Weitere Informationen über

Bildungsscheck NRW,

Bildungsurlaub,

Aufstiegs-BAföG,

Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit,

Stipendien und Bildungskredite,

sowie Förderung für Unternehmen

entnehmen Sie den Seiten der „Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen“.

Verantwortlichkeit: