Bildungsfinanzierung
Bildungs-Checks
Unternehmen (KMU) mit Sitz in NRW kann eine Weiterbildung für die Mitarbeitenden durch den "betrieblichen Bildungsscheck für Unternehmen" gefördert werden.
Es können jedem diser Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr ausgestellt werden. Diese decken 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildung (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Einzelpersonen in NRW mit Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (80.000 Euro bei Eheleuten) können den "individuellen Bildungsscheck für Einzelpersonen" beantragen. Gefördert werden 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildung (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Eine Beantragung von Bildungs-Checks ist nur über die anerkannten Beratungsstellen möglich.
Bildungsurlaub
Unternehmen können ihren Mitarbeitenden 5 Tage zusätzlichen Bildungsurlaub pro Jahr gewähren, um an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen. Mitarbeitende, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb mit mindestens zehn Beschäftigten beschäftigt sind, haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG).
Weitere Informationen über
Bildungsscheck NRW,
Bildungsurlaub,
Aufstiegs-BAföG,
Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit,
Stipendien und Bildungskredite,
sowie Förderung für Unternehmen
entnehmen Sie den Seiten der „Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen“.