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FamilienFonds


FamilienFonds - Entlastungsangebot für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen in Erziehungs- und/oder Pflegeverantwortung

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat für weibliche Postdocs und Habilitierende sowie Juniorprofessorinnen an der HHU (ohne Medizinische Fakultät sowie ohne Angestelltenverhältnis an der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD) im Rahmen des Professorinnenprogramms III den FamilienFonds eingerichtet. Die Mittel dienen der Entlastung von (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen der HHU, die neben Forschung und Lehre zusätzlich in Erziehungsverantwortung stehen (für Kinder bis 12 Jahre bzw. schulpflichtige Kinder mit besonderem Förderbedarf) oder Familienmitglieder pflegen und somit Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind.

Der akademische Karriereweg von Nachwuchswissenschaftlerinnen verzögert sich aufgrund einer stärkeren Auslastung durch Care-Arbeit. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt diese Lebensrealität der meisten Frauen zum Anlass, Nachwuchswissenschaftlerinnen ein „Nachholen“ ihrer Forschung zu ermöglichen. Frauen nehmen immer noch deutlich mehr Elternzeit in Anspruch als Männer und sind häufiger für die Pflege von Familienmitgliedern verantwortlich. Auch wenn die Elternzeit an Universitäten in vielen Fällen auf Antrag zu einer Vertragsverlängerung führen kann, stellt der Wiedereinstieg in die Forschung nach einer langen Ausfallzeit eine Herausforderung dar, die sich auch längerfristig auf die eigene Arbeit und das Qualifikationsprofil auswirkt. Mit der Elternzeit und der tatsächlich immer noch ungleichmäßigen Belastung durch die Care-Arbeit insgesamt verlängert sich die Dauer der Qualifikationsphase von Frauen. Der FamilienFonds zielt darauf ab, Nachwuchswissenschaftlerinnen beim Nach- und Aufholen der verlorenen Forschungszeit zu unterstützen, indem ihnen zusätzliche Ressourcen für die Forschung gewährt werden.

Diese Mittel des FamilienFonds sind nutzbar für Stundenaufstockungen von eigenen Mitarbeiter*innen, für Lehraufträge oder SHK/WHK-Stunden. Bitte beachten Sie, dass Lehraufträge kapazitätsrelevant sind und Ihre eigene, vertraglich festgelegte Lehrverpflichtung davon unberührt bleibt. Der Fonds ist auf insgesamt 15.000 Euro im Jahr begrenzt und wird unter den eingehenden Anträgen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und aufgeteilt. Alleinerziehende werden besonders berücksichtigt. Die Höhe des individuellen Zuschusses, der in Form einer Budgetverlagerung zur Verfügung gestellt wird, kann 1.500 Euro betragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Bei Interesse melden Sie sich bitte mit einem informellen Schreiben per Mail, in dem Sie kurz darstellen, wofür Sie die Mittel benötigen, an die unten angegebene Ansprechperson. Daraufhin erhalten Sie alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular, welches Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden.

 

Ihre Ansprechpartnerin im Gleichsttellungsbüro:
Helen Goslich Dipl. Kffr., Dipl. Hdl.
Geschäftszimmer des Gleichstellungsbüros
E-Mail:


Anträge für Fonds zur Einzelförderung von (Nachwuchs‐)Wissenschaftlerinnen können ebenfalls weiter gestellt werden unter:

Fonds zur Einzelförderung von (Nachwuchs‐)Wissenschaftlerinnen

Verantwortlichkeit: