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Zwei Hände, wovon eine Hand ein Dokument mit einem Stift bearbeitet

Bewerbung und Zulassung zum Studium

Wahl des Studienortes

Die Wahl des Studienortes bedarf gründlicher Überlegung und der frühzeitigen Einholung von Informationen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, da sie in der Regel auf Unterstützung angewiesen sind.

Auf dieser und den angeschlossenen Websiten versuchen wir einen möglichst ausführlichen Überblick über die Angebote der Heinrich-Heine-Universität für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu bieten.

Weiterführende Fragen beantworten wir gerne telefonisch, per oder während der Sprechstunden. Alle uns anvertrauten Informationen unterliegen der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt.

Sollten wir nicht weiterhelfen können, werden wir uns bemühen, Sie an die zuständigen Ansprechpersonen verweisen.

Bewerbung und Zulassung zum Studium

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bietet ein breites Spektrum an Studiengängen an. Generell gilt, dass es an der HHU keine Lehramtsstudiengänge gibt und bei allen Studiengängen an der Philosophischen Fakultät eine gute Sprachkompetenz im Englischen vorausgesetzt wird. Darüber hinaus gibt es an der Philosophischen Fakultät neben Bachelor Einfach-Studiengängen auch Bachelor Mehrfachstudiengänge mit sog. Kernfach (KF) und Ergänzungsfach (EF). Weitere Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge sowie in den Studien- und Prüfungsordnungen zu finden.

Sinnvoll ist es bei Fragen zum Studienverlauf eines bestimmten Studiengangs oder den Studienbedingungen die Fachstudienberatungen zu kontaktieren. Diese sind auf den Seiten der jeweilligen Studiengänge vermerkt. Darüber hinaus helfen auch die Fachschaften mit Informationen weiter.

Studienangebot und Zulassungsverfahren

Härtefallanträge

Unter Umständen ist es sinnvoll, einen sogenannten Härtefallantrag zu stellen. Dazu muss nachgewiesen werden, dass dem/der Studienbewerber/in aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Gründe nicht zugemutet werden kann, auf die Zulassung zu warten. Betroffene Studierende werden wegen dieser besonderen Ausnahmesituation ohne Beachtung der Auswahlkriterien „Durchschnittsnote“ und „Wartezeit“ zugelassen.

Die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf hält dafür 2% der Studienplätze vor. Als Sonderantrag zum eigentlichen Bewerbungsantrag muss der Härtefallantrag grundsätzlich zeitgleich mit der Online-Bewerbung gestellt werden. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar jedes Jahres.

Bei einem (späteren) Wechsel des Studiengangs kann einem Härtefallantrag nur noch stattgegeben werden, wenn der Fachrichtungswechsel wegen einer neu aufgetretenen Behinderung zwingend erforderlich geworden ist.

Hier finden Sie Informationen zum Härtefallantrag kompakt in einer PDF zusammengefasst.

Informationen zum Härtefallantrag

Bitte beachten: Studierende der HHU die einen Härtefallantrag beim Studierendensekretariat stellen, erhalten derzeit noch keine automatische Rückmeldung über eine eventuelle Unvollständigkeit der eingereichten Unterlagen, zu erwartende Anerkennung oder Ablehnung dieses Antrages. Es ist deshalb sinnvoll, sich vor Ablauf der Bewerbungsfrist (Sommersemester: 15. Januar, Wintersemester: 15. Juli) über den Stand der Bearbeitung beim Studierendensekretariat zu erkundigen. Nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen werden nicht akzeptiert.

Verantwortlichkeit: