Akkreditierung
Akkreditierung-Reakkreditierung
Der Lehrbetrieb eines neuen Studienganges darf erst aufgenommen werden, nachdem eine Akkreditierung durch den Akkreditierungsrat erteilt wurde. Dafür durchläuft der Studiengang zunächst ein Begutachtungsverfahren durch eine unabhängige Akkreditierungsagentur und die Hochschule muss eine umfangreiche Dokumentation des einzurichtenden Studiengangs vorlegen. Weiterhin besucht eine Gutachtergruppe die Universität. Dabei macht sie sich vor Ort ein Bild von der geplanten Lehrsituation, spricht mit der Hochschulleitung, Lehrenden und den Studierenden und besichtigt die Räumlichkeiten.
Die Akkreditierung ist für eine Dauer von acht Jahren befristet. Nach Ablauf der Frist muss jeder Studiengang erneut eine Reakkreditierung durchlaufen. Grundsätzlich unterscheidet sich dieses Verfahren nicht von dem der Erstakkreditierung. Es werden aber zusätzlich statistische Daten (Workloaderhebungen, Abschlussarbeiten, Daten über Studierende) sowie die Evaluationsergebnisse erfasst und ausgewertet.
Alle Akkreditierungsanträge werden innerhalb der Universität mit dem zuständigen Prorektorat für Studienqualität und Personalmanagement abgestimmt. Neue Studiengänge sind zusätzlich vorab im Rektorat sowie in der Studienkommission zur Genehmigung vorzustellen. Ausführliche Informationen zum Ablauf des Akkreditierungsverfahrens und zur Erstellung der Antragsunterlagen stehen im Intranet zur Verfügung.
Die Heinrich-Heine-Universität gehört zu den Mitgliedshochschulen der Akkreditierungsagentur AQAS.
Ihre Ansprechpartnerin an der HHU für alle Fragen rund um die Themen Akkreditierung und Reakkreditierung:
Weitere Informationen
Ablaufpläne für Erst- und Reakkreditierungen sowie ein Leitfaden für die (Re-)Akkreditierung stehen im Intranet zur Verfügung.