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Universitäts-Stiftung

Die Gründung der Universitäts-Stiftung als jüngste der Treuhandstiftungen der HHU geht auf die Neuordnung der Stiftungsaktivitäten zum Jahreswechsel 2016/2017 zurück. Das Vermögen der Universitäts-Stiftung umfasst die "Stiftungsfonds der Universitäts-Stiftung": Den Heinrich-Heine-Carl-Wambach-Stiftungsfonds, den Scheunemann-Stiftungsfonds, den Walter-Clawiter-Stiftungsfonds und den Georg-Strohmeyer-Stiftungsfonds.

Die Stiftung soll im Zuge der weiteren Arrondierung der Treuhandstiftungen der HHU um weitere Stiftungsfonds ergänzt werden. Die Universitäts-Stiftung an der HHU ist darüber hinaus offen für Zuwendungen und Zustiftungen. Sie bietet Nachlässen und Vermächtnissen sowie Zuwendungen mittleren Umfangs von 100.000 € bis etwa 500.000 € kostengünstige Administrationsleistungen.

Dabei bleiben die einzelnen Stiftungsfonds unter dem Dach der Universitäts-Stiftung voneinander weitgehend unabhängig. Sie führen die bisherigen Stiftungszwecke fort, teilen sich aber Ressourcen für die Administration der Stiftungsangelegenheiten. Die Mittel der Universitäts-Stiftung werden vom sonstigen Vermögen der HHU gesondert verwahrt. Sie werden sicher und gewinnbringend angelegt.

So steht am Ende mehr Geld für die Förderung von Forschung und Lehre an der HHU zur Verfügung.

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck besteht in der Förderung der HHU in ihren Aufgaben in Forschung und Lehre. Die Stiftungsfonds der Universitätsstiftung unterliegen jeweils eigenen Zweckbindungen. Sie tragen auch künftig den Namen der bisherigen Stiftungen.

Stiftungskapital

Der Stiftung stehen als Stiftungskapital sowie als Rücklagen insgesamt ca. 220.000 € zur Verfügung. Über Bewilligungen entscheidet das Kuratorium im Rahmen seiner turnusmäßigen Sitzungen.

Geschäftsführung und Kontakt

Sie erreichen die Geschäftsstelle der Stiftung unter

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Geschäftsstelle der Universitätsstiftung HHU / Justitiariat
40204 Düsseldorf

oder unter den oben genannten Kontaktdaten.

Verantwortlichkeit: