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  • Kaution bedeutet die Hinterlegung einer bestimmten Geldsumme als Sicherheit zu Beginn des Mietverhältnisses für eventuelle Schäden; meist in der Höhe von 2-3 Monatsmieten. Wenn die Wohnung am Ende des Mietvertrages wieder an den Vermieter übergeben wird und keine Schäden aufgetreten sind, wird die Kaution dem Mieter zurückgezahlt. 
  • Die Bezeichnung der Mietkosten als "warm" bedeutet, dass die Heizkosten (oder auch alle Nebenkosten) bereits in die Summe eingerechnet wurden.
    Die Bezeichnung als “kalt” bedeutet, dass die Heiz- und Stromkosten noch zusätzlich bezahlt werden müssen.
  • +NK= Nebenkosten sind alle zur reinen Miete zusätzlich anfallenden Kosten wie z.B. die monatlichen Kosten für Strom, Heizung, TV, Treppenhausreinigung, Hausmeister, etc..
  • SCHUFADie SCHUFA Holding AG ist Deutschlands größter Kreditagentur (Die Abkürzung SCHUFA steht für “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung”). Sie erfasst Daten zur Bonität von jedem, der in Deutschland gemeldet ist. Vermieter möchten oft gerne eine positive SCHUFA sehen, d.h. eine SCHUFA-Auskunft ohne negative Einträge (unbezahlte Schulden o.ä.). Eine SCHUFA-Auskunft bekommt man kostenlos unter https://www.meineschufa.de/de/datenkopie  . Einfach unter „Kostenlose Datenkopie“ auf „Jetzt beantragen“ klicken. Dann persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse eintragen. Optional können auch Dokumente wie der Personalausweis hochgeladen werden, das ist aber kein Muss. Es kann bis zu 14 Tagen dauern bis die SCHUFA-Auskunft per Post ankommt. Schneller geht es, wenn man die SCHUFA Bonitäts-Auskunft für 29,95€ kauft.
  • Stromkosten sind normalerweise nicht in der Miete enthalten. Sie benötigen daher einen Vertrag mit einem Stromanbieter. In der Regel wird es möglich sein, einfach den Vertrag des Vormieters zu übernehmen.
  • Wohngemeinschaft (WG).
  • Zwischenmiete meint üblicherweise ein Wohnangebot für einen befristeten Zeitraum während der zeitlichen Abwesenheit des regulären Mieters oder Besitzers.
Abkürzungen, die häufig in Wohnungsanzeigen benutzt werden: 
2 ZKDB Zimmer, Küche, Diele, Bad
3 ZKDB Zimmer, Küche, Diele, Bad
2-Zi.-Whg. Zweizimmerwohnung
EK Einbauküche
+NK Nebenkosten = Heizung, Gas, Strom, Wasser, Abwasser, etc.
NR Nichtraucher
WG Wohngemeinschaft

Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, treffen Sie sich mit dem Eigentümer oder einem bevollmächtigten Vertreter am Mietort zur Schlüsselübergabe. 

Die Anzahl und Art der Schlüssel, die Sie erhalten haben, sollten im Mietvertrag angegeben sein. 

Mieter und Vermieter sollten dann ein Übergabeprotokoll erstellen, in dem alle eventuell vorhandenen Schäden an der Wohnung aufgelistet sind. So wissen beide Parteien, welche Schäden zum Zeitpunkt des Einzugs bereits vorhanden sind. 

Das Protokoll sollte von beiden Parteien unterschrieben werden. 

Das gleiche Verfahren sollte beim Auszug erfolgen, wenn die Schlüsselübergabe stattfindet und die möglichen Schäden aufgelistet werden. Auch hier sollte Ihnen eine unterschriebene Bescheinigung über den Zustand der Wohnung ausgehändigt werden. 

Es ist empfehlenswert, direkt nach dem Einzug und kurz vor dem Auszug Fotos zu machen, damit eventuelle Schäden festgehalten werden können. 

Wenn Sie nach dem Einzug Schäden feststellen, sollten Sie diese so schnell wie möglich dem Vermieter melden. 

Wenn es keine von Ihnen verursachten Schäden gibt, sollten Sie die Kaution innerhalb von vier Wochen nach dem Auszug zurückerhalten.

Sollten Sie einmal in einen Konflikt mit Ihrem Vermieter geraten oder wollen Sie einfach nur auf Nummer sicher gehen und sich rechtlich beraten lassen, können Sie eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund in Erwägung ziehen. Für einen Mitgliedsbeitrag von 60-80 Euro im Jahr erhalten Sie Rechtsberatung durch im Wohnungsrecht geschulte Anwälte, können den gesamten Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Vermieter prüfen lassen (z. B. Rechnungen, Betriebskostenabrechnungen usw.), und sie können sogar die gesamte Kommunikation mit Ihrem Vermieter für Sie übernehmen. 
Auf dieser Website können Sie sich in verschiedenen Sprachen beraten lassen (die Schaltfläche "weiter" auf der rechten Seite): https://www.iv-mieterschutz.de 

Eine Mitgliedschaft ist nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein, wenn Sie einmal in einen Mietkonflikt geraten. Außerdem können Sie auch Mitglied werden und sich beraten lassen, wenn der Konflikt bereits begonnen hat.

Verantwortlichkeit: