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DoSV – Dialogorientiertes Serviceverfahren für Orts-NC Fächer

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nimmt mit folgenden Studiengängen am „Dialogorientierten Serviceverfahren“ (DoSV)  Stiftung für Hochschulzulassung im Sommersemester 2024 teil:

  • Volkswirtschaftslehre (Bachelor)

DoSV wird für Studiengänge eingesetzt, die dem Orts-NC (lokale Zulassungsbeschränkung an einzelnen Universitäten) unterliegen. Informationen zur Bewerbungsphase erhalten Sie auf den Seiten von hochschulstart.de. Die Bewerbung läuft vom 02.11.2023 bis zum 15.01.2024.

Wichtig
Bewerber/innen, die sich mit einem "Hochschulzugang ohne Abitur" für die o.g. Fächer bewerben möchten, informieren sich bitte hier

Die Bewerbung läuft in zwei Schritten ab:

1. Sie registrieren sich im Portal von hochschulstart. Dort bekommen Sie Ihre BID (Bewerber-Identifikationsnummer) und Ihre BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer).

2. Unter Angabe Ihrer BID und BAN bewerben Sie sich im Bewerbungsportal der Heinrich-Heine-Universität


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Checkliste .

Sonderanträge

Bitte beachten Sie bei der Bewerbung die folgenden wichtigen Hinweise zu Sonderanträgen:
(Es werden die gleichen Kriterien angewendet, wie bei den "NC-bundesweiten Fächern").

Die Berechnung Ihrer Wartezeit nach dem Abitur erfolgt automatisch. Bitte reichen Sie keine Ausbildungszeugnisse ein. Nur wenn Sie vor dem 15.07.2008 Ihre Studienberechtigung (Abitur) erworben haben, kann es sein, dass eine Berufsausbildung/Berufstätigkeit vor dem Abitur zusätzliche Wartesemester bringt.

Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns (Vorlesungszeiten hier) noch minderjährig sind, können u.U. in einer besonderen Quote berücksichtigt werden.

Wenn Sie zum Vorlesungsbeginn noch minderjährig sind und in der Hauptwohnung Ihrer Eltern in einem der folgenden Gebiete gemeldet sind, reichen Sie uns bitte zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung ein:

  • Stadt Düsseldorf
  • Stadt Duisburg
  • Kreis Mettmann
  • Rhein-Kreis-Neuss
  • weitere zugeordnete Städte und Kreise finden Sie hier

Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang abgeschlossen haben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist ihr Hochschulzeugnis und eine schriftliche Begründung für ihren Zweitstudienwunsch im Bewerbungsportal hochladen. Grundsätzlich gelten die gleichen Kriterien und Regeln wie bei den Studiengängen, die von "hochschulstart" vergeben werden. Hier finden Sie weitere Informationen.

Verantwortlichkeit: