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Energiepreispauschale

Die Bundesregierung hat Ende 2022 beschlossen, u.a. Studierenden auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro (steuerfrei) auszuzahlen, um sie angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu entlasten.

Bereits zum 21. Dezember 2022 ist hierzu das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten. Seitdem sind eine Reihe an Vorarbeiten zu leisten, die in aller Regel von Bund und Land bewerkstelligt werden müssen und nur am Rande die betroffenen Hochschulen tangieren.

Wie Sie ggf. der Tagespresse bereits entnehmen konnten, wurde mit Februar die Seite einmalzahlung200.de vom Bund freigeschaltet. Im Nachgang soll auch dort die elektronische Antragstellung erfolgen. Schon jetzt bietet die Seite eine Fülle an hilfreichen Informationen für die zu erwartenden Antragsberechtigten - deutschlandweit ca. 3,5 Millionen Menschen.

Sobald die Beantragung möglich ist, werden alle Antragsberechtigten per Mail über die weiteren Schritte informiert. Dies wird  voraussichtlich Mitte März geschehen – also prüfen Sie regelmäßig das Postfach der HHU-Mailadresse.

Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html


https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/faq-haeufige-fragen-und-antworten
 

Kostenfreie Hotline

Der Bund stellt zusätzlich eine kostenfreie Info-Hotline zur Verfügung:

Info-Hotline +49 800 2623 003

Erreichbarkeit:
Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr

 

 

Verantwortlichkeit: