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Nothilfefonds für Student*innen und Promovent*innen


Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte vergibt einmalige finanzielle Zuschüsse aus dem Nothilfefonds an Studentinnen und Promovendinnen, die am Ende ihres Studiums oder ihrer Promotion unverschuldet in Not geraten sind.
Studenten und Promovenden kommen für die Nothilfe nur in Frage, wenn sie die Sorge für ein minderjähriges Kind tragen.

Voraussetzungen

Antragstellende Personen müssen aufgrund der eingeschränkten Mittel des Nothilfefonds folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. Richtlinien beachten:

  • Die antragstellende Person muss sich in einer unverschuldeten finanziellen Notlage befinden.
  • Antragsberechtigt sind nur Studentinnen oder Promovendinnen der HHU in der Abschlussphase ihres Studiums/ihrer Promotion, d.h. sie müssen sich im letzten Semester vor Abschluss des Studiums/der Promotion befinden.
  • Studenten oder Promovenden kommen für eine Förderung nur dann in Frage, wenn sie zusätzlich für die Versorgung eines minderjährigen Kindes verantwortlich sind und mit dem Kind in einem Haushalt leben (Meldebescheinigung).
  • Die antragstellende Person darf keinen Anspruch auf Studiendarlehen und -kredite haben oder ein Stipendium beziehen.
  • Ein Zuschuss aus dem Nothilfefonds kann nur einmalig gewährt werden.
  • Zuwendungen werden grundsätzlich nicht an Privatpersonen ausgezahlt, sondern gehen ausschließlich auf die Konten dritter Parteien, z. B. StudierendenServiceCenter bei Erstattung des Semesterbeitrags, Vermieter/in bei Mietrückständen, Krankenkasse bei Rückständen des Versicherungsbeitrags.
  • Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten und/oder ihrer Koordinatorin. 
  • Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Spendenmittel vergeben werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus dem Nothilfefonds besteht nicht.

Kontakt und Informationen

Bei weiteren Informationen zum Antragsprozess hilft Ihnen gerne weiter:
Selma Gündoğdu
Tel.: +49 211 81-11527

Verantwortlichkeit: