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Horizon Europe


Gleichstellungsstandards nach Horizon Europe

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, das Gleichstellungsengagement der Universitäten verstärkt in den Fokus des Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe zu nehmen. Die HHU vertritt die Überzeugung, dass es sich bei den Gleichstellungs- und Genderkriterien, die die Europäische Kommission aufgestellt hat, um fundamentale Prinzipien, Strategien und Maßnahmen in der Gleichstellungsarbeit an einer Universität handelt. Dabei wird die Gleichstellung der Geschlechter an der HHU auch immer als Querschnittsaufgabe gedacht und gelebt, die in alle Arbeitsbereiche der Universität integriert wird. Im Folgenden wird ein Auszug der Gleichstellungsexpertise der HHU dargestellt, die auch in über 30 Jahren kooperativen Einsatzes gesammelt wurde.

Gleichstellungsrahmenplan

Nach Maßgabe der §§5, 5a, 6 und 6a des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG) sind Universitäten in NRW verpflichtet, einen Gleichstellungsrahmenplan für die gesamte Universität sowie die einzelnen Fakultäten und Zentralen Einrichtungen zu erstellen. Dabei dient der Gleichstellungsrahmenplan als Steuerungsinstrument der Personalplanung unter Gleichstellungsaspekten, insbesondere der Personalentwicklung der Dienststelle. Seine Umsetzung und Überprüfung ist besondere Verpflichtung der Dienststellenleitung, der Personalverwaltung sowie der Beschäftigten mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben.
Der Gleichstellungsrahmenplan sowie der Zwischenbericht zum Gleichstellungsrahmenplan werden regelmäßig in den Amtlichen Bekanntmachungen der HHU veröffentlicht.

Gleichstellungsstab der HHU

Der Gleichstellungsstab an der HHU besteht inklusive der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten, die die Universitätsleitung bei der Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben beratend und mitwirkend unterstützt, aus insgesamt 11 Beschäftigen. In den letzten Jahren hat die HHU dafür gesorgt, dass neun der 11 Stellen entfristet wurden, damit die Verstetigung bestehender Gleichstellungsmaßnahmen und eine Planungssicherheit für innovative neue Ansätze in der Gleichstellungsarbeit gewährleistet sind. Ein großzügiger eigener Jahreshaushalt unterstützt die oben genannten Ziele.
Zur Stärkung der Gleichstellungsarbeit auf Fakultätsebene, für die Gruppe der Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung sowie die Studentinnen amtieren derzeit zusätzlich insgesamt 24 dezentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Gender Controlling

Statistische Daten zur Entwicklung der Frauenanteile in den verschiedenen Qualifikationsstufen und auf Personalebene werden durch die Abteilung für Finanzen und Controlling (D 5.3) erhoben und im Rechenschaftsbericht der Universitätsleitung, im Gleichstellungsrahmenplan und dem dazugehörigen Zwischenbericht sowie dem Rechenschaftsbericht der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten abgebildet. Dabei ist die Gleichstellungsquote der bedeutendste Indikator zur Entwicklung der Frauenanteile unter den Professuren, welcher durch ein jährliches Monitoring durch die Universitätsleitung überprüft wird.

Sensibilisierungsangebote durch die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Seit 2019 bietet die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Trainings zum Thema „Unconscious Bias“ an. Der Fokus liegt hier auf der Stärkung der Gremienkompetenz durch die Sensibilisierung von Gremienmitglieder, speziell in Berufungskommissionen. Neben Trainings, die speziell für Frauen angeboten werden (mit und ohne Gremienerfahrung), um Rollenmuster in Gremien zu entschlüsseln und dadurch die eigene Gremienarbeit zu optimieren, werden ab 2021 auch Gleichstellungs-Trainings für Berufungsbeauftragte angeboten.

Maßnahmen für Beschäftigte und Studierende mit Erziehungsverantwortung

Das FamilienBeratungsBüro der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist eine Beratungs- und Vermittlungsstelle für Studierende und Mitarbeiter*innen der Universität und der Universitätskliniken, die Familie und Beruf oder Studium miteinander vereinbaren möchten. Das Angebot des FBB umfasst u. a. umfangreiche Beratungen sowie drei Mal jährlich Kinderferienfreizeiten für Kinder von Beschäftigten und Studierenden.

Neben vielen verstetigten Maßnahmen aus einem Auditierungsprozess zur Familienfreundlichkeit der HHU hat die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte diverse Unterstützungsangebote für Menschen mit Erziehungsverantwortung auf dem Campus eingerichtet. Aus frei werdenden Mitteln im Rahmen des Professorinnenprogramms III wurde zusätzlich das Unterstützungsangebot für Nachwuchswissenschaftlerinnen „FamilienFonds“ entwickelt.

Rektorat, Hochschulrat und Senat

Das Rektorat ist das zentrale Leitungsgremium der Universität. Es besteht aus der Rektorin, dem Kanzler (Leiter der Verwaltung) sowie vier Prorektor*innen für unterschiedliche Ressorts. Das Rektorat steuert die umfassenden Belange der Universität in enger Verzahnung mit Fakultäten und Einrichtungen. Das Rektorat weist derzeit einen Frauenanteil von 33 % auf. 

Ein weiteres zentrales Organ der HHU ist der Hochschulrat. Der Hochschulrat berät das Rektorat der Universität und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die Mitwirkung an der Wahl/Abwahl der Mitglieder des Rektorats, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht. Seiner Zustimmung unterliegen wichtige Aspekte des universitären Lebens, z. B. der Wirtschaftsplan und der Entwurf des Hochschulvertrags. Der Frauenanteil im Hochschulrat beträgt 62,5 %, den Vorsitz hat eine Frau inne.

Der Senat ist das einzige zentrale Organ der Universität, in dem alle Universitätsangehörigen vertreten sind und über die Ausgestaltung und Probleme ihrer Universität diskutieren und beraten können. Er wirkt an allen grundlegenden, strukturellen Entscheidungen der Universität mit und unterstützt das Rektorat, indem er Aspekte aus der gesamten Universität in diesen Prozess einbringt. Die gesetzlich festgelegten Aufgaben des Senats umfassen u.a. den Erlass und die Änderung der Ordnungen der Universität sowie Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, Einrichtungen und Betriebseinheiten der Universität. Derzeit beträgt der Frauenanteil im Senat 41,4 %.

(Stand: Juni 2023)

Auswahlprozesse an der HHU

Die Abteilung für Personalentwicklung sorgt durch hohe Transparenz, professionalisierte Leitfäden und Vorlagen und standardisierte Arbeitsprozesse für die gleichstellungsgerechte Durchführung von Auswahlprozessen (Informationsmaterial nur über Intranet zugänglich).

Aufgrund von § 38 Abs. 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) hat die HHU eine Berufungsordnung erlassen. Die Ordnung regelt das Berufungsverfahren in der Absicht, alle seine Schritte transparent zu machen und eine zügige und effiziente Durchführung zu ermöglichen. Dabei ist es erklärtes Ziel der HHU, den Bewerber*innen in allen Stadien des Verfahrens mit großer Wertschätzung zu begegnen, ihre Interessen angemessen zu berücksichtigen sowie den Grundsätzen der Gleichstellung gerecht zu werden.

Der Berufungsleitfaden dient als Hilfestellung und Konkretisierung verschiedener Aspekte der Berufungsordnung der HHU. Der Leitfaden wird immer allen Mitgliedern einer Berufungskommission zur Verfügung gestellt. Er hilft, den Auswahlprozess effizient zu gestalten. Eine Checkliste mit den wesentlichen Punkten des Leitfadens (inklusive aller relevanten Gleichstellungsaspekte) im Anhang erleichtert die Anwendung. Dieser wird vollständig ausgefüllt dem Berufungsprotokoll beigefügt.

Professuren des Netzwerks für Frauen- und Geschlechterforschung

An der HHU haben sich eine Professur mit Gender-Denomination des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung sowie eine damit assoziierte Professur im Fach Modernes Japan etabliert.

Grundsätzlich folgen die Fakultäten an der HHU dem Leitprinzip der Freiheit der Forschung und Lehre bei der Anwendung von Gender-Aspekten sowie der Denomination frei werdender Professuren.

Sicherheit auf dem Campus

Die HHU macht es sich zur Aufgabe, Fällen von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt vorzubeugen sowie wirkungsvolle Verfahrenswege zur Intervention vorzugeben. Zum Schutz aller Beschäftigten und Studierenden, die von sexualisierten Handlungen betroffen waren oder sind, hat die HHU nicht nur Richtlinien zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt veröffentlicht, sondern stellt auch verschiedene Anlaufstellen für Beschwerden und Beratungen zur Verfügung.

Verantwortlichkeit: