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Sicherheit auf dem Campus


Sicherheit auf dem Campus hat an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) einen ganz besonderen Stellenwert. Von der Sicherheit auf den Campuswegen über Notfall- und Servicenummern bis hin zum Schutz vor sexuellen Übergriffen ist es der Universität ein Anliegen, dass Sie sich sicher fühlen können, wenn Sie hier arbeiten und studieren.

Die HHU möchte Ihnen ein Umfeld bieten, in dem Sie konzentriert lernen, forschen und arbeiten können – mit verlässlichen Maßnahmen, klaren Ansprechpersonen und kontinuierlichen Verbesserungen.

Zögern Sie nicht, sich über Präventionsangebote, Notrufmöglichkeiten und Beratungsangebote zu informieren, damit Sie jederzeit sicher durch den Uni-Alltag kommen.

Der Sicherheitsdienst der HHU hat für Sie nützliche Nummern sowie Tipps für gefährliche Situationen zusammengestellt

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Wer abends länger unterwegs ist, kann den Sicherheitsdienst unter der Durchwahl -11666 kontaktieren. Nach vorheriger Anmeldung ist eine Begleitung möglich.

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Ob es sich um den Begleitservice bei Dunkelheit, den Sicherheitsdienst des UKD oder den Sicherheits-E-Mail-Service der Verwaltung handelt: Die Sicherheitskarte der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten beinhaltet alle wichtigen Ansprechpersonen, Telefonnummern und Informationen rund um das Thema "Sicherheit auf dem Campus".

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Schwangere können ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat Sonderparkplätze auf dem Campus nutzen. Ein formloser schriftlicher Antrag unter Vorlage des KFZ-Scheins und Mutterpasses ist ausreichend.

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Zum Schutz aller Beschäftigten und Studierenden, die von sexualisierten Handlungen betroffen waren oder sind, hat die HHU nicht nur eine Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt veröffentlicht, sondern stellt auch verschiedene Anlaufstellen für Beschwerden und Beratungen zur Verfügung.

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Mit dem im Jahr 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert bzw. beseitigt werden. Der Gesetzgeber hat dabei ausdrücklich auch das Beschwerderecht von Beschäftigten festgeschrieben.

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In der Broschüre Beratungsangebote finden Sie eine Übersicht über alle Angebote auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU), der Hochschule Düsseldorf (HSD) und des Universitätsklinikums Düsseldorf (UKD).

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