Informationen für Studieninteressierte
Die Wahl des Studienortes bedarf gründlicher Überlegung und der frühzeitigen Einholung von Informationen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, da sie in der Regel auf Unterstützung angewiesen sind.
Auf dieser und den angeschlossenen Websiten versuchen wir euch einen möglichst ausführlichen Überblick über die Angebote der Heinrich-Heine-Universität für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu bieten.
Weiterführende Fragen beantworten wir gerne telefonisch, per oder während der Sprechstunden. Alle uns anvertrauten Informationen unterliegen der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt.
Sollten wir euch nicht weiterhelfen können, werden wir uns bemühen, euch an die zuständigen Ansprechpersonen verweisen.
Bewerbung und Zulassung zum Studium
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bietet ein breites Spektrum an Studiengängen an. Generell gilt, dass es an der HHU keine Lehramtsstudiengänge gibt und bei allen Studiengängen an der Philosophischen Fakultät eine gute Sprachkompetenz im Englischen vorausgesetzt wird. Darüber hinaus gibt es an der Philosophischen Fakultät neben Bachelor Einfach-Studiengängen auch Bachelor Mehrfachstudiengänge mit sog. Kernfach (KF) und Ergänzungsfach (EF). Weitere Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge sowie in den Studien- und Prüfungsordnungen zu finden.
Sinnvoll ist es bei Fragen zum Studienverlauf eines bestimmten Studiengangs oder den Studienbedingungen die Fachstudienberatungen zu kontaktieren. Diese sind auf den Seiten der jeweilligen Studiengänge vermerkt. Darüber hinaus helfen auch die Fachschaften mit Informationen weiter.
Unter Umständen ist es sinnvoll, einen sogenannten Härtefallantrag zu stellen. Dazu muss nachgewiesen werden, dass dem/der Studienbewerber/in aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Gründe nicht zugemutet werden kann, auf die Zulassung zu warten. Betroffene Studierende werden wegen dieser besonderen Ausnahmesituation ohne Beachtung der Auswahlkriterien „Durchschnittsnote“ und „Wartezeit“ zugelassen.
Die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf hält dafür 2% der Studienplätze vor. Als Sonderantrag zum eigentlichen Bewerbungsantrag muss der Härtefallantrag grundsätzlich zeitgleich mit der Online-Bewerbung gestellt werden. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar jedes Jahres.
Bei einem (späteren) Wechsel des Studiengangs kann einem Härtefallantrag nur noch stattgegeben werden, wenn der Fachrichtungswechsel wegen einer neu aufgetretenen Behinderung zwingend erforderlich geworden ist.
Hier finden Sie Informationen zum Härtefallantrag kompakt in einer PDF zusammengefasst.
Informationen zum Härtefallantrag
Bitte beachten: Studierende der HHU die einen Härtefallantrag beim Studierendensekretariat stellen, erhalten derzeit noch keine automatische Rückmeldung über eine eventuelle Unvollständigkeit der eingereichten Unterlagen, zu erwartende Anerkennung oder Ablehnung dieses Antrages. Es ist deshalb sinnvoll, sich vor Ablauf der Bewerbungsfrist (Sommersemester: 15. Januar, Wintersemester: 15. Juli) über den Stand der Bearbeitung beim Studierendensekretariat zu erkundigen. Nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Wohnen in Düsseldorf
Düsseldorf und seine Umgebung bietet viele Möglichkeiten für ein neues Zuhause, der Wohnungsmarkt ist jedoch angespannt. Daher es ist anzuraten, sich frühzeitig um eine Unterkunft zu bemühen. Neben den Studierendenwohnheimen gibt es den freien Wohnungsmarkt.
Je nach Lage und Größe der Wohnung oder Haus sind die Kosten recht unterschiedlich. Sie sollten aber mit mindest. 500 € pro Monat für eine kleinere Wohnung rechnen. Die meisten Vermieter erwarten zusätzlich eine Kaution von 2-3 Monatsmieten zu Beginn des Mietverhältnisses. Wenn die Wohnung am Ende des Mietvertrages wieder an den Vermieter übergeben wird und keine Schäden aufgetreten sind, wird die Kaution dem Mieter zurückgezahlt.
Die HHU hat einige Links und Hinweise zusammengetragen:
HHU - Wohnen in Düsseldorf HHU - Wohnung suchen
Das Studierendenwerk bietet mehrere barrierefreie Zimmer in den Wohnheimen an. Diese befinden sich in der Otto-Hahn-Straße, der Himmelgeiser Straße sowie der Universitätsstraße (Campus). Ein Aufnahemantrag kann an den Terminals der Geschäftsstelle des Studentenwerkes (Gebäude 21.12) oder online gestellt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks.
Die Beratungstelle KoKoBe mit Ansprechpartnern in Wersten, Pempelfort, Kaiserswerth und Flingern kann unter Umständen ebenfalls bei der Wohnungsvermittlung hilfreich sein.
Mobilität in Düsseldorf
Die Einrichtungen der HHU und des Universitätsklinikums (UKD) befinden sich auf dem gemeinsamen Campus im Süden Düsseldorfs. Ein Campusplan der HHU und des UKD als Smartphone-Version (Stand: 01.08.2022) ist hier hinterlegt. Weitere Lagepläne und Informationen zu Haltestellen und Anreisemöglichkeiten bietet die Seite:
HHU - Lage und Anreise.
Aktuelle Informationen zur Geltungsdauer und dem Gültigkeitsbereich des Semestertickets hat der AStA für euch:
AStA - Semesterticket.
Euer Studierendenausweis - die HHU Card - hat aktuell drei Funktione: als Semesterticket, als Bibliotheksausweis und als MensaCard. Weitere Infos findet ihr auf den Seiten des ZIM:
ZIM - HHU Card.
Die Websiten der Stadt Düsseldorf zum Thema Barrierefreiheit in der Stadt bieten umfangreiche Informationen. Hier ist die Handreichung der Stadt "Düsseldorf Barrierefrei erleben" mit Informationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, zu den öffentlichen barrierefreien Toiletten in Düsseldorf sowie zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugsmöglichkeiten und ihrer Barrierefreiheit.
Studienfinanzierung
Obwohl ein Studium im besten Falle keine Frage der Finanzierung sein sollte, sieht die Realität jedoch manchmal anders aus.
Laut einer Langzeitstudie des Deutschen Studentenwerks sind die wichtigsten Finanzierungsquellen: Die Eltern, das BAföG, Arbeiten neben dem Studium und sonstige Quellen, die Stipendien, Darlehen/Kredite und Schenkungen von weiteren Familienangehörigen umfassen. (Quelle: Studentenwerk)
Die angenehmste Art das Studium zu finanzieren ist, wenn dadurch keine Schulden oder Belastungen zusätzlich zum Studium entstehen. Leider ist das nicht immer möglich. Daher haben wir euch hier einige Informationen zusammengestellt. Neben den Seiten des Deutschen Studentenwerks bietet das Internetportal kombabb (Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung in NRW) viele Informationen.
Studentenwerk kombabb
Außerdem findet ihr an der HHU mehrere Anlaufpunkte, um euch zusätzlich beraten zu lassen. Das Studierendenwerk bietet sowohl eine allgmeine Finanzierungsberatung als auch eine speziell auf die Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung ausgelegte Beratung an. Der AStA biete ebenfalls eine Budgetberatung an, bei der es auch um rechtliche Fragen gehen kann, z.B. "Wie kündige ich einen Vertrag richtig?". Und natürlich ist die BBSt für euch da.
Das Studierendenwerk Düsseldorf bietet Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung Beratungen insbesondere zu folgenden Themen an:
- Studienplanung und Einschätzung des persönlichen Hilfebedarfs
- Finanzierung des behinderungs- und/ oder erkrankungsbedingten Mehrbedarfs
- Beantragung von Stipendien
Außerdem unterstützt der Soziale Dienst des Studierendenwerks Studierende in schwierigen Lebenssituationen während des Studiums bei Themen wie:
- Persönlichen, familiären und partnerschaftlichen Problemen
- Vereinbarkeit von Studium mit Kind
- Wohnungsproblemen
- Finanziellen Schwierigkeiten
- Sozialrechtlichen Fragestellungen
- Studium im Ausland
Die Beratung ist kostenfrei, niederschwellig und steht allen Studierenden der verschiedenen Düsseldorfer Hochschulen zur Verfügung.
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Sie bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Eine qualifizierte Ausbildung, also auch das Hochschulstudium, soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der/des Auszubildenden, der Eltern oder der Ehegattin/des Ehegatten scheitern. Deshalb gibt es in Deutschland das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Das Studierendenwerk Düsseldorf ist Ihr Ansprechpartner zum Thema Studienfinanzierung. Es ist mit der Durchführung der wichtigsten Studienfinanzierung beauftragt – dem BAföG
Zudem ist das Studierendenwerk für die Vermittlung der zinslosen Studiendarlehen der Daka zuständig, Vertriebspartner für KfW-Studienkredit und informiert Sie über weitere, alternative Finanzierungsmöglichkeiten (u.a. den Bildungskredit).
Seit dem 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Der AStA, die Studierendenvertretung an der HHU, bietet u.a. eine Beratung zu folgenden Fragestellungen an:
Mit dem Studium beginnt ein gänzlich neuer Lebensabschnitt. Für die meisten bedeutet dies, dass sie von Zuhause ausziehen und sich von nun an selbst um finanzielle Fragestellungen kümmern müssen. Da tauchen plötzlich viele Fragen auf: „Wie kündige ich einen Vertrag richtig?“ oder auch „Wie reagiere ich auf die Mahnungen, die ich bekommen habe?“, „Ich habe Schulden, was nun?“.
Zu solchen und ähnlichen Fragen kann euch unser neuer Budgetberater Volker Prüfer bestens beraten! Er ist seit rund 25 Jahren im Geschäft und leitet die kommunale Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt Düsseldorf. Doch er ist ganz nah an den Studenten dran, da auch er einmal hier bei uns studiert hat. Sein Tipp ist, kommt besser zu früh, als zu spät. Er informiert und berät euch gerne, auch noch bevor es zu eventuellen Schwierigkeiten kommt.
Der überörtliche Sozialhilfeträger, der Landschaftsverband Rheinland (LVR) berät Menschen mit Behinderungen zu möglichen Unterstützungsleistungen.
Das BAföG ist eine sinnvolle Alternative zu anderen Studienkrediten und Darlehen, u.a. da die Rückzahlung um eine gewisse Zeit zurückgestellt werden kann. Denn generell besteht bei der Aufnahme von Krediten oder Darlehen die Gefahr, sich zu verschulden, wenn das Geld nach Beginn der Rückzahlungsfrist nicht aufgebracht werden kann. Der wesentliche Unterschied zwischen Krediten und Darlehen ist, dass beim Dahrlehen keine zusätzlichen Zinsen anfallen.
Das Studentenwerk bietet einen Überblick über Kredite und Darlehensmöglichkeiten.
Studentenwerk Kredite
In NRW unterstützt zum Beispiel die „Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V.“ (Daka) finanziell bedürftige Studierende mit einem Darlehen. (Nähere Infos: siehe unten)
Eine Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung während des Erst-Studiums bietet die Antragstellung auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAFöG, wenn keine ausreichenden eigenen Mittel zur Verfügung stehen. Die Antragstellung ist formblattgebunden, die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, dem Einkommen des Ehegatten und der Eltern. Ausnahmen hiervon sind gesetzlich geregelt. Von den umfangreichen Fragestellungen in den Antragsvordrucken sollte sich niemand abschrecken lassen; bei Bedarf helfen die Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung gerne weiter. Zur Beantragung müssen die Formblätter ausgefüllt werden sowie die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Leistungsübersicht eingereicht werden. Im Studierendenportal findet ihr eure aktuelle Leistungsübersicht und die Immatrikulationsbescheinigung.
Der monatliche Förderungsbetrag wird je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Darlehen gewährt. Den Anspruch auf Ausbildungsförderung sollte man unbedingt mit einer Antragstellung prüfen lassen.
Verlängerung der Förderungshöchstdauer
Diese Möglichkeit besteht, wenn die Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit aufgrund einer Behinderung überschritten worden ist (§ 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG).
Die Antragsteller/innen müssen jedoch im Einzelnen nachweisen,um welchen Zeitraum sich ihr Studium auf Grund ihrer Behinderung verlängert hat.
Behinderungsbedingt verlängerte Förderungszeiten werden als Zuschuss gewährt.
Rückzahlung
BAföG-Empfänger können die Berücksichtigung behinderungsbedingter Aufwendungen bei der Rückzahlung des Darlehenanteils beantragen (§ 18a BAföG). Dadurch erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der sie von der Rückzahlung freigestellt werden. Der Beginn der Rückzahlung des erhaltenen Darlehens wird fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer erwartet, die Zuständigkeit obliegt dem Bundesverwaltungsamt.
Härtefreibetrag
Eine Behinderung bedeutet hier, dass bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern ein zusätzlicher Härtefreibetrag angesetzt werden kann (§ 25 Abs. 6 BAföG).
Das Deutsche Studentenwerk hat eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen zusammengestellt.
BAföG mit Behinderung
Das Studierendenwerk Düsseldorf hat ein A-Z zum Thema BAföG auf seinen Seiten aufbereitet. Dort werden auch die BAföG-Anträge eingereicht.
Studierendenwerk BAföG
Die „Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V.“ (Daka) unterstützt finanziell bedürftige Studierende durch die Bereitstellung eines Darlehens.
Ziel ist es, ein erfolgreiches Studium sicherzustellen, frei von den Belastungen infolge von Jobs und Nebentätigkeiten zur Lebensunterhaltsicherung.
Die Darlehenskasse vergibt Studiendarlehen bis zu einem Gesamtwert von 12.000 Euro pro Studierende/m. Als Auslandsförderung kann ein Darlehen von bis zu 6.000 Euro (auch zusätzlich) vergeben werden.
Die Darlehenstilgung beginnt zwölf Monate nach Erhalt der letzten Zahlung. Bei der Förderung von Auslandssemestern beginnt die Rückzahlung in der Regel zwölf Monate nach Ablauf der Auslandsförderung. Sie erfolgt im Wege des Lastschriftverfahrens in monatlichen Raten von 150 Euro. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch studieren, ist ein zinsloser Aufschub der Rückzahlung auf bis zu 12 Monate nach der Regelstudienzeit möglich. Wird direkt nach der Förderung eines Bachelorstudiums ein Master-Studiengang aufgenommen, ist auch hierfür ein entsprechender Aufschub möglich. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist jederzeit und in jeder Höhe möglich. Für die Tilgung des Darlehens und ggf. eine Vereinbarung von Stundungsmodalitäten ist ausschließlich die Geschäftsstelle zuständig. Das Darlehen ist bei ordnungsgemäßer Tilgung zinsfrei.
Informationen zum Darlehen erhalten Sie auch auf der Homepage der Daka.
(Stand: November 2022)
Auf den Seiten des LVR findet ihr weitere Informationen zu Hilfsmitteln (z.B. Transport, barrierefreie Computer). Dort heißt es:
"Kosten für Hilfsmittel können als Leistung zur sozialen Teilhabe übernommen werden, wenn das Hilfsmittel erforderlich ist, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen."
Was darunter genau fällt, ist abhängig von der Behinderung. Diese beiden Seiten geben euch weitere Informationen:
Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben und BAföG beziehen, zahlen keine Rundfunkbeiträge. Auch Studierende mit starken Seh- und Hörbeeinträchtigungen und Studierende, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, können von Nachteilsausgleichen profitieren.
Für jede Wohnung ist ein einheitlicher Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro (Stand: 1.1.2014) zu entrichten. Unerheblich ist, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte sie besitzen.
Gründe für eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen
Einen Anspruch auf Befreiung von Rundfunkbeiträgen haben u.a. Studierende,
- die nicht bei ihren Eltern wohnen und BAföG erhalten,
- die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (§§ 61-66) oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG erhalten,
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften erhalten,
- die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie § 27d BVG erhalten,
- die eine Härtefallsituation nachweisen können.
- etc.
Wenn Studierende eine Befreiung beantragen möchten, muss der Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug der Sozialleistung vorgelegt werden.
Gründe für eine Ermäßigung der Rundfunkbeiträge
Wer nicht von der Beitragspflicht befreit wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermäßigung der Rundfunkbeiträge haben. Dazu gehören Studierende,
- die blind oder stark sehbehindert sind und allein deswegen einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 haben,
- die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
- deren GdB nicht nur vorübergehend mindestens 80 beträgt und die behinderungsbedingt nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Wer den ermäßigten Rundfunkbeitrags beantragt, muss den Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder eine Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des „RF-Merkzeichens“ vorgelegen.
(Quelle: Studentenwerk)
Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung sind Stipendien. Jenseits der Begabtenförderung gibt es eine Vielzahl von Studienstipendien, wovon allerdings nur sehr wenige direkt das Studium von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten fördern.
Es gibt allgemeine Stipendien, wie z.B. das Deutschlandstipendium, oder spezifische Stipendien, die sich an spezielle Zielgruppen wenden oder nur für bestimmte Einsatzgebiete gedacht sind, z.B. Reise- oder Forschungsstipendien. Bei der Beschreibung der Zielgruppe können verschiedene Aspekte eine Rolle spielen und teilweise sehr spezifisch sein. So fördert die Mie-Stiftung deutsche, elternlose, evangelische, bedürftige Mädchen.
Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig über Stiftungen bzw. Ausschreibungen zu informieren und bei der Recherche auch über den Tellerrand zu schauen.
Auf den Seiten des Deutschen Studentenwerkes findet ihr eine übersichtliche Auflistunge von Links und Recherchetipps zum Thema Studienstipendien für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.
Studienstipendien - Studentenwerk
Darüber hinaus könnt euch auch auf den Seiten der HHU zum Thema Stipendienausschreibungen umsehen.
Stipendienausschreibungen hhu
Die Website Studieren.de bietet ebenfalls einen Überblick sowie Verlinkungen zu Rercherchedatenbanken an.
studieren.de
Das Förderprogramm der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) »Chancen nutzen« – das Deutschlandstipendium – richtet sich an leistungsstarke Studierende aller Fakultäten der HHU. Es können alle Studierenden vom 1. Semester des Bachelor-Studiums bis zum Abschluss des Masters bzw. bis zum Staatsexamen eine Förderung erhalten. Im Wintersemester 2021/22 wurden 488 Studierende aller Fakultäten der HHU mit dem Deutschlandstipendium gefördert.
Google Europe Scholarship for Students with Disabilities
Die Initiative Google Europe Scholarship für Students with Disabilities vergibt Stipendien an Studierende, die sich in ihrem Abschlussjahr eines Bachelor-, Master- oder PhD-Programms befinden und an einer europäischen Hochschule studieren. Geförderte Fächer sind Informatik, Computerwissenschaften und IT-Themen. Eine weitere Voraussetzung ist eine Behinderung oder eine langfristige Beeinträchtigung der Gesundheit.
Die Stiftung Darmerkrankungen
Das Förderprogramm der Stiftung Darmerkrankungen richtet sich ausschließlich an junge Menschen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Bewerben können sich Betroffene im Alter bis zu 35 Jahren. Die Stiftung vergibt Stipendien in Höhe von jeweils bis zu 10.000 Euro für die Realisierung einer individuell geplanten Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme, z.B. der Teilnahme an Meisterklassen, Auslandsaufenthalten oder Spezialisierungskursen. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai.
luftsprung campus: Stipendium für junge Menschen mit chronischen Erkrankungen
Die Stiftung "aktion luftsprung" vergibt jährlich fünf Stipendien an Auszubildende oder Studierende mit chronischen Erkrankungen. Gefördert werden insbesondere Kandidat/innen mit Mukoviszidose, entzündlichen Darmerkrankungen, Multipler Sklerose und Rheumatoider Arthritis, die zu hoher Leistungsbereitschaft bereit sind und sich dem Motto verschrieben haben "auf keinen Fall aufgeben". Die Stipendiat/innen erhalten ein Jahr lang eine monatliche Unterstützung von bis zu 500 Euro. (Eine Wiederbewerbung ist möglich.) Sie werden während der Ausbildung und auch danach vom luftsprung-Mentor/innen-Team unterstützt.
Bewerbungsschluss: 15. April des laufenden Jahres
Graeme Clark Stipendium
Das Stipendium wird jährlich an Studierende mit Cochlear Implantat vergeben. Gefördert werden Studienanfänger/innen wie Studierende. Das Stipendium beträgt 5.000 Euro. Der Bewerbungsschluss ist der 30. September.
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