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FörderFonds für Wissenschaftlerinnen an der HHU


PublikationskostenFonds, MobilitätsFonds und FortbildungsFonds

Bitte beachten Sie, das wir aktuell keine Anträge für die FörderFonds annehmen können, da das Projekt vorerst abgeschlossen ist und sich in der Evaluationsphase befindet. Über weitere Entwicklungen informieren wir hier auf der Homepage und im Newsletter der GSB.

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat im Rahmen des Professorinnenprogramms III mit dem PublikationskostenFonds, MobilitätsFonds und FortbildungsFonds weitere Fördermaßnahmen in der Gleichstellungsarbeit eingerichtet. 

Weibliche Promovierende, Postdocs, Habilitierende und Juniorprofessorinnen (mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät sowie Personen mit Angestelltenverhältnis in der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD) können ab sofort die Bezuschussung von Publikationskosten (z. B. Peer-review Zeitschriften, Sammelbandbeiträge und Dissertationen/ Habilitationen) sowie Reisekosten und Teilnahmebeiträge für karrierebezogene Fortbildungen sowie wissenschaftliche Kongress‐ und Tagungsteilnahmen im zentralen Gleichstellungsbüro beantragen.

Publikationen in Zeitschriften mit einem hohen Impact zu platzieren ist in Zeiten von open-access nicht mehr nur eine Frage der wissenschaftlichen Leistung, sondern manchmal auch der finanziellen Möglichkeiten. Die Veröffentlichung der eigenen Dissertation oder Habilitation in einem Fachverlag ist in der Regel durch die Verfasser*innen selbstständig zu finanzieren. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat deshalb im Rahmen des Professorinnenprogramms III den PublikationskostenFonds für Wissenschaftlerinnen eingerichtet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

​​​​​Zielgruppe:
Förderfähig sind weibliche Promovierende und Postdocs (Ausnahme Medizinische Fakultät sowie Personen mit Angestelltenverhältnis an der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD), deren Publikationskosten nicht vollständig über die eigene Fakultät oder andere Stipendien/Förderprogramme übernommen werden können.

Bezuschusst werden:

  • Publikationskosten wie Verlagsgebühren oder Lektoratskosten, die im Rahmen von Veröffentlichungen durch die Autorin selbstständig übernommen werden müssen (z.B. Peer-review Zeitschriftenartikel, Sammelbandbeiträge und Dissertationen/ Habilitationen
  • Korrekturkosten für Artikel, die nicht in der eigenen Erstsprache verfasst wurden

Fördersumme:
Kosten können bis zu einer Höhe von 500 Euro (Kosten im Rahmen der Veröffentlichung von Artikeln in Fachzeitschriften) bzw. 1.000 Euro (im Rahmen der Publikation von Dissertationen und Habilitationen) übernommen werden. Bei Mehrautor*innenschaft wird der jeweilige Anteil kalkuliert.

Bewerbungsfrist:
Anträge können laufend gestellt werden. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden, sondern muss im Gleichstellungsbüro eingereicht und dort bewilligt worden sein, bevor Sie einen Auftrag für die obigen Dienste vergeben haben und in Vorleistung getreten sind. Anträge können in Deutsch und in Englisch entgegengenommen werden. Alle im späteren Abrechnungsprozess eingereichten Rechnungen, Quittungen und sonstigen Nachweise sollten in Deutsch oder Englisch vorliegen.

Antragsformular:
Bei Interesse melden Sie sich bitte mit einem informellen Schreiben per Mail, in dem Sie kurz darstellen, wofür Sie die Mittel benötigen, an die unten angegebene Ansprechperson. Daraufhin erhalten Sie alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular, welches Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden.

Ansprechperson:
Julia Zimmermann
E-Mail senden

Die Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen und Tagungen ist für die eigene Sichtbarkeit, Vernetzung und Profilierung in der scientific community unerlässlich.

Zielgruppe:
Weibliche Promovierende, Postdoc, Habilitierende und Juniorprofessorinnen (mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät sowie Personen mit Angestelltenverhältnis an der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD).

Bezuschusst werden:
Anfallende Reisekosten und Teilnahmegebühren

Fördersumme:
Kosten können bis zu einer Höhe von 500 Euro übernommen werden.

Bewerbungsfrist:
Anträge können laufend gestellt werden und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und aufgeteilt. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden, sondern muss vor der Teilnahme im Gleichstellungsbüro eingehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Antragsformular:
Bei Interesse melden Sie sich bitte mit einem informellen Schreiben per Mail, in dem Sie kurz darstellen, wofür Sie die Mittel benötigen, an die unten angegebene Ansprechperson. Daraufhin erhalten Sie alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular, welches Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden.

Ansprechperson:
Julia Zimmermann
E-Mail senden

Um (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen für eine erfolgreiche akademische Karriere unabhängig des eigenen fachlichen Profils zu unterstützen, wird mit dem FortbildungsFonds die Teilnahme an karrierespezifischen Fortbildungen gefördert. Bezuschusst werden fächerübergreifende Angebote im Bereich Wissenschaftskarrieren, der Stärkung der beruflichen Selbstkompetenz sowie Angebote, die die Förderung und Stärkung von Frauen in Führung und/oder Umgang mit Unterrepräsentation und Diskriminierung zum Thema haben. Die Fortbildungen werden im Rahmen der Coaching-Maßnahme im Professorinnenprogramm III umgesetzt.

Zielgruppe:
Weibliche Promovierende, Postdoc, Habilitierende und Juniorprofessorinnen (mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät sowie Personen mit Angestelltenverhältnis an der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD).

Bezuschusst werden:
Anfallende Reisekosten und Teilnahmegebühren

Fördersumme:
Kosten können bis zu einer Höhe von 500,00 € übernommen werden.

Bewerbungsfrist:
Anträge können laufend gestellt werden und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und aufgeteilt. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden, sondern muss vor der Teilnahme im Gleichstellungsbüro eingehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Antragsformular:
Bei Interesse melden Sie sich bitte mit einem informellen Schreiben per Mail, in dem Sie kurz darstellen, wofür Sie die Mittel benötigen, an die unten angegebene Ansprechperson. Daraufhin erhalten Sie alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular, welches Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden.

Ansprechperson:
Julia Zimmermann
E-Mail senden


FamilienFonds

Informationen zum FamilienFonds finden Sie hier:

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