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Förderfonds für Wissenschaftlerinnen an der HHU


Fonds zur Einzelförderung von (Nachwuchs‐)Wissenschaftlerinnen

Im Rahmen des Professorinnenprogramms III an der HHU hat die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte mit dem PublikationsFonds, dem MobilitätsFonds und FortbildungsFonds weitere Fördermaßnahmen in der Gleichstellungsarbeit eingerichtet. 

Weibliche Promovierende, Postdocs, Habilitierende und Juniorprofessorinnen (mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät sowie Personen mit Angestelltenverhältnis in der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD) können ab sofort die Bezuschussung von Publikationskosten (z. B. Peer-review Zeitschriften, Sammelbandbeiträge und Dissertationen/ Habilitationen) sowie Reisekosten und Teilnahmebeiträge für karrierebezogene Fortbildungen sowie wissenschaftliche Kongress‐ und Tagungsteilnahmen im zentralen Gleichstellungsbüro beantragen.

Publikationen in Zeitschriften mit einem hohen Impact zu platzieren ist in Zeiten von open-access nicht mehr nur eine Frage der wissenschaftlichen Leistung, sondern manchmal auch der finanziellen Möglichkeiten. Die Veröffentlichung der eigenen Dissertation oder Habilitation in einem Fachverlag ist in der Regel durch die Verfasser*innen selbstständig zu finanzieren. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat deshalb im Rahmen des Professorinnenprogramms III den PublikationskostenFonds für Wissenschaftlerinnen eingerichtet.

Bezuschusst werden:

  • Publikationskosten wie Verlagsgebühren oder Lektoratskosten, die im Rahmen von Veröffentlichungen durch die Autorin selbstständig übernommen werden müssen (z.B. Peer-review Zeitschriftenartikel, Sammelbandbeiträge und Dissertationen/ Habilitationen)
  • Korrekturkosten für Artikel, die nicht in der eigenen Erstsprache verfasst wurden

​​​​​Zielgruppe:
Förderfähig sind weibliche Promovierende und Postdocs (Ausnahme Medizinische Fakultät sowie Personen mit Angestelltenverhältnis an der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD), deren Publikationskosten nicht vollständig über die eigene Fakultät oder andere Stipendien/Förderprogramme übernommen werden können.

Fördersumme:
Es können Kosten bis zu einer Höhe von 500 Euro (Kosten im Rahmen der Veröffentlichung von Artikeln in Fachzeitschriften) bzw. 1.000 Euro (im Rahmen der Publikation von Dissertationen und Habilitationen) übernommen werden. Bei Mehrautor*innenschaft wird der jeweilige Anteil kalkuliert.

Bewerbungsfrist:
Anträge können laufend gestellt werden. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden, sondern muss im Gleichstellungsbüro eingereicht und dort bewilligt worden sein, bevor Sie einen Auftrag für die obigen Dienste vergeben haben und in Vorleistung getreten sind. Anträge können in Deutsch und in Englisch entgegengenommen werden. Alle im späteren Abrechnungsprozess eingereichten Rechnungen, Quittungen und sonstigen Nachweise sollten in Deutsch oder Englisch vorliegen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Antragsformulare:
Bei Interesse melden Sie sich bitte mit einem informellen Schreiben per Mail, in dem Sie kurz darstellen, wofür Sie die Mittel benötigen, an die unten angegebene Ansprechperson. Daraufhin erhalten Sie alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular, welches Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden.

Ansprechperson:
Julia Zimmermann
E-Mail:

 

Die Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen und Tagungen ist für die eigene Sichtbarkeit, Vernetzung und Profilierung in der scientific community unerlässlich. Bezuschusst werden anfallende Reisekosten und Teilnahmegebühren bis zu einer Höhe von 500,00€.

Zielgruppe:
Weibliche Promovierende, Postdoc, Habilitierende und Juniorprofessorinnen (mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät sowie Personen mit Angestelltenverhältnis an der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD)

Bewerbungsfrist:
Anträge können laufend gestellt werden und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und aufgeteilt. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden, sondern muss vor der Teilnahme im Gleichstellungsbüro eingehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Antragsformulare:
Bei Interesse melden Sie sich bitte mit einem informellen Schreiben per Mail, in dem Sie kurz darstellen, wofür Sie die Mittel benötigen, an die unten angegebene Ansprechperson. Daraufhin erhalten Sie alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular, welches Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden.

Ansprechperson:
Julia Zimmermann
E-Mail:

 

Um (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen für eine erfolgreiche akademische Karriere unabhängig des eigenen fachlichen Profils zu unterstützen, wird mit dem FortbildungsFond die Teilnahme an karrierespezifischen Fortbildungen gefördert. Bezuschusst werden fächerübergreifende Angebote im Bereich Wissenschaftskarrieren, der Stärkung der beruflichen Selbstkompetenz sowie Angebote, die die Förderung und Stärkung von Frauen in Führung und/oder Umgang mit Unterrepräsentation und Diskriminierung zum Thema haben. Die Fortbildungen werden im Rahmen der Coaching-Maßnahme im Professorinnenprogramm III umgesetzt.

Förderhöhe:
Bezuschusst werden anfallende Reisekosten und Teilnahmegebühren bis zu einer Höhe von 500,00 €.

Zielgruppe:
Weibliche Promovierende, Postdoc, Habilitierende und Juniorprofessorinnen (mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät sowie Personen mit Angestelltenverhältnis an der Medizinischen Fakultät und/oder dem UKD)

Bewerbungsfrist:
Anträge können laufend gestellt werden und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und aufgeteilt. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden, sondern muss vor der Teilnahme im Gleichstellungsbüro eingehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Antragsformulare:
Bei Interesse melden Sie sich bitte mit einem informellen Schreiben per Mail, in dem Sie kurz darstellen, wofür Sie die Mittel benötigen, an die unten angegebene Ansprechperson. Daraufhin erhalten Sie alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular, welches Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden.

Ansprechperson:
Julia Zimmermann
E-Mail:

 

Kontakt
Interessierte können sich an das Julia Zimmermann  wenden.


Anträge für FamilienFonds zur Entlastung im Rahmen von Familienverantwortung können ebenfalls weiter gestellt werden unter:

Verantwortlichkeit: