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Informationen für Teilnehmende

Teilnehmende Weiterbildung: 3 Personen in einem Kursraum mit freundlichen Gesichtern

Berufliche Weiterbildung

Unsere beruflichen Weiterbildungsangebote bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre beruflichen Fähigkeiten gezielt zu erweitern. Mit praxisorientierten Kursen unterstützen wir Sie dabei, Ihr Fachwissen zu vertiefen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Unsere Dozenten vermitteln aktuelles Know-how, das direkt in der beruflichen Praxis anwendbar ist.

Unsere Weiterbildungskurse ermöglichen es Ihnen, Ihre Weiterbildung optimal in Ihren Berufsalltag zu integrieren. Unsere Angebote richten sich sowohl an Fachkräfte, die ihre Kenntnisse in ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld ausbauen möchten, als auch an diejenigen, die sich in neue berufliche Bereiche orientieren wollen.

Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft und profitieren Sie von praxisnahen Weiterbildungsmöglichkeiten. Entdecken Sie unser vielfältiges Angebot und nehmen Sie die Chance wahr, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.

So einfach geht's:

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FAQ

Grundsätzlich kann an Weiterbildung teilnehmen, wer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat. Sie müssen hierzu kein Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin sein. "Wissenschaftlich" im Begriff "wissenschaftliche Weiterbildung" beschreibt das wissenschaftliche/hochschulische Niveau der Weiterbildung.

Einzelne Weiterbildungskurse können auch von Teilnehmenden ohne Abitur aber mit entsprechenden beruflichen Erfahrungen besucht werden.

Für die Teilnahme an weiterbildendenden Masterstudiengängen sind hingegen ein einschlägiger berufsqualifizierender Studienabschluss und eine einschlägige Berufserfahrung voraussetzt. 

Die HHU behält sich vor, die Teilnahme an Weiterbildungsformaten von bestimmten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen abhängig zu machen. Diese sind den jeweiligen Informationsunterlagen zu entnehmen und die entsprechenden Nachweise (i. d. R. Hochschul- oder Berufsabschlussurkunde) sind bei Anmeldung einzureichen.

Berufsbegleitend ist eine Weiterbildung, wenn sie neben dem Beruf absolviert wird. Häufig ergänzen die Inhalte die ausgeübte berufliche Tätigkeit oder dienen dem beruflichen Aufstieg. 

Damit Sie sich neben dem Beruf weiterbilden können, finden die Veranstaltungen entweder in zeitlichen Blöcken, an Abenden oder Wochenenden statt und werden durch digitale Inhalte und asynchrones Selbststudium ergänzt.

Die Kosten für unsere Weiterbildungsformate finden Sie unter den jeweiligen Veranstaltungen.

Es gibt finanzielle Unterstützung für unterschiedliche Zielgruppen. Auch der Arbeitgeber kann die Weiterbildung finanzieren. Informationen zur Bildungsfinanzierung finden Sie auf unserer Seite zur Bildungsfinanzierung.

Grundsätzlich stehen die Weiterbildungsformate allen berufserfahrenen Personen zur Verfügung. 

Genauere Informationen zur Personalentwicklung der HHU bekommen Sie im Personaldezernat (INTRANET).

Sich für eine Gasthörerschaft einzuschreiben ist für alle Interessierten möglich und ganz unabhängig vom bisher erworbenen Schulabschluss. Als Gasthörer*in besuchen Sie die regulären Vorlesungen an der Hochschule soweit Kapazitäten vorhanden sind. Sie dürfen Sie keine Prüfungen ablegen und erhalten keinen offiziellen Leistungsnachweis. Die Gasthörerschaft kostet aktuell 100 € pro Semester.

Die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung richten sich an Berufserfahrene. Die Weiterbildungsveranstaltungen werden in der Regel spezifisch für diese Zielgruppe berufsbegleitend geplant und angeboten. Es können Prüfungen abgelegt und offizielle Leistungsnachweise ausgestellt werden. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Angebot.

Kosten für berufliche Weiterbildung können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch für Reisekosten, Arbeitsmittel, Nutzung des Arbeitszimmers, Teilnahmegebühren oder Zinsen für ein Fortbildungsdarlehen. Tragen Sie die Gesamtkosten in der  in die Zeile Fortbildungskosten der Anlage N des jeweiligen Jahres ein, in dem die Kosten angefallen sind.

Ja, wenn Sie im Auftrag des Unternehmens an einer Fortbildung teilnehmen, gilt das als Arbeitszeit.

Nein, wenn Sie sich auf eigenen Wunsch weiterbilden, gilt das nicht als Arbeitszeit.

Sie können Ihre Weiterbildungen im Lebenslauf in der Kategorie „Weiterbildungen“, „Berufliche Fortbildungen“, „Seminare und Kurse“ oder „Lehrgänge“ auflisten.

Abschlüsse weiterbildender Studiengänge können Sie in der Kategorie „Studium“ auflisten.

Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen können Sie der Bewerbungsmappe anhängen.

Verantwortlichkeit: