AGB/Teilnahmebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der wissenschaftlichen Weiterbildung
1. Geltungsbereich, Definitionen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die den Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung (nachfolgend auch „Veranstaltung“) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (nachfolgend auch „Veranstalter“) zum Gegenstand haben, soweit in der Veranstaltungsankündigung keine anderweitigen Regelungen angegeben sind oder in sonstiger Weise im Einzelfall vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere nicht für weiterbildenden Studiengänge und In house/B2B Weiterbildungen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung der Veranstaltungsteilnehmenden erfolgt elektronisch über die Website des Veranstalters oder per Email. Bei der Anmeldung ist auch anzugeben, ob Veranstaltungsteilnehmende oder der jeweilige Arbeitgeber Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner des Veranstalters werden soll. Die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner schuldet dem Veranstalter die Zahlung des vereinbarten Veranstaltungspreises (vgl. Ziff. 6.). Gibt eine Veranstaltungsteilnehmerin oder ein Veranstaltungsteilnehmer bei der Anmeldung ohne zugrundliegende Ermächtigung an, dass die Einrichtung, bei der sie bzw. er beschäftigt ist, Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner des Veranstalters werden soll, hat sie bzw. er selbst für die Zahlung einzustehen. Die Anmeldung ist verbindlich, sie wird vom Veranstalter durch eine Anmeldebestätigung bestätigt. Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung zustande, die der Veranstalter zu einem angemessenen Zeitpunkt vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail verschickt.
3. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn wegen zu geringer Nachfrage oder aus sonstigen wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung von Dozierenden, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren und Kostenpauschalen (vgl. Ziff. 6.) werden zurückerstattet oder ein Ausweichtermin angeboten. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vorliegt, ausgeschlossen.
4. Änderungen der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor,
(i) die zeitliche Abfolge der Veranstaltung,
(ii) den Veranstaltungsinhalt,
(iii) die Dozierenden,
(iv) das Format (Online-, Präsenz- oder Blended-Learning-Format) und/oder
(v) ggf. den Veranstaltungsort
nach pflichtgemäßem Ermessen zu ändern. Die Änderung ist nur möglich, wenn sie bei einer Abwägung der Interessen des Veranstalters an der Änderung und der Interessen der Gesamtheit der Veranstaltungsteilnehmerinnen und –teilnehmer an der Unveränderlichkeit der vereinbarten Leistung zumutbar ist.
5. Teilnahmebestätigung
Über die Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Für den Erhalt der Teilnahmebestätigung ist eine Anwesenheit von mindestens 75% an der Veranstaltungszeit erforderlich.
6. Veranstaltungsgebühr/-entgelt
Der Gesamtpreis für die Veranstaltung setzt sich, je nach Art und Ausgestaltung der Veranstaltung, aus Kosten für Personalkosten, Honoraren für Dozierende, Raummieten, Verwaltungszuschlägen, Ausgaben für Arbeits- und Übungsmaterialien sowie ggf. Aufwendungen für Technik zusammen. Nicht in der Veranstaltungsgebühr enthalten sind Kosten für Übernachtungen und Verpflegung. Die Veranstaltungsgebühren/-entgelte sind mit der Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Veranstaltungsgebühr/-entgelte sind an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen.
7. Rabatte
Der Veranstalter gewährt „vertraglichen Kooperationspartnern“ bei einigen Veranstaltungen Rabatte. Diese richten sich nach den in der Veranstaltungsankündigung angegebenen Regelungen. Vertragliche Kooperationspartner des Veranstalters sind juristische Personen (z.B. Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen, Forschungszentren), die separate Kooperationsverträge mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf haben. Eine Kumulierung von Rabatten ist ausgeschlossen. Es wird jeweils der betragsmäßig höhere Rabatt gewährt.
8. Ausschlussrecht
Sofern die Zahlung der Veranstaltungsgebühr/-entgelte nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltungsteilnehmerin bzw. den Veranstaltungsteilnehmer bis zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Teilnahmebestätigungen und Zertifikate werden bis zur vollständigen Zahlung der Veranstaltungsgebühren/-entgelte zurückbehalten.
9. Stornierung, Kündigung
Die Stornierung einer Anmeldung oder Buchung muss in Textform gemäß § 126b BGB gegenüber dem Veranstalter erfolgen (Stornierungserklärung per E-Mail an weiterbildung@hhu.de ist ausreichend). Bei der Berechnung der Stornierungsfristen wird der Tag, an dem die Veranstaltung beginnt (nachfolgend auch „Veranstaltungsbeginn“), nicht mitgerechnet. Eine kostenlose Stornierung der Anmeldung durch die Vertragspartnerin bzw. den Vertragspartner ist möglich, wenn dem Veranstalter die Stornierungserklärung mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zugeht.
Erhält der Veranstalter die Stornierungserklärung 13 oder weniger Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner die volle Veranstaltungsgebühr/-entgelt in voller Höhe zu bezahlen, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann. Der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter keine Kosten oder Kosten in wesentlich geringerer Höhe als die erhobenen Veranstaltungsgebühren/-entgelte sind.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen eines Kündigungsrechts nach §§ 626, 627 BGB vorliegen, bleibt dieses unberührt. Das Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher i.S.v. § 13 BGB (siehe Ziff. 10.) bleibt unberührt.
10. Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Anmeldebestätigung. Zur Wahrnehmung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs ohne Angabe von Gründen.
Der Widerruf ist zu richten an:
✉ Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Heine-Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung Werdener Str. 4 40227 Düsseldorf oder per E-Mail an weiterbildung@hhu.de |
Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern, die Verbraucherinnen bzw. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, steht ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB i.V.m. § 312c BGB und §§ 355, 356 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2, Satz 1, Nr. 1 EGBGB entsprechend der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Heine-Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf, ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
11. Haftung
Ansprüche der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners und – sofern davon abweichend – der Veranstaltungsteilnehmerin bzw. des Veranstaltungsteilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Veranstaltungsvertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12. Urheberrecht
Die von dem Veranstalter verwendeten Seminar- und Kursunterlagen können urheberrechtlich geschützt sein. Die Vervielfältigung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts bedürfen dann der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
13. Hausordnung
Die Veranstaltungsteilnehmerin bzw. der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet sich, die jeweilige Hausordnung von genutzten Tagungsstätten einzuhalten.
14. Datenschutzhinweis
Die Veranstaltungsteilnehmerin bzw. der Veranstaltungsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/seine personenbezogenen Daten entsprechend den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Datenschutzhinweisen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Die aktuellen Datenschutzhinweise sind dem Anmeldebogen angehängt. Zudem erhalten Sie die Datenschutzhinweise auf Anfrage und können Sie hier abrufen: www.hhu.de/weiterbildung/datenschutz. Es stehen Ihnen die folgenden Rechte zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, und Einschränkung bzw. Widerspruch gegen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Es steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Ihre Daten werden insbesondere zur in Ziffer 6 benannten Rechnungsstellung genutzt.
Bei der Teilnahme von virtuellen Veranstaltungen werden Videokonferenztools von US-Dienstleistern genutzt, bei denen auch personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden können. Bei Anmeldung zu virtuellen Veranstaltungen willigen Sie dem Einschalten der Kamera bzw. Ihres Mikrofons und damit konkludent der entsprechenden Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ein.
Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme bezüglich Informationen via Newsletter, sowie zu Evaluationen und Alumni-Befragungen erfolgt freiwillig.
15. Gerichtsstand
Soweit die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters, Düsseldorf. Dies gilt ebenfalls, wenn die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der gewöhnliche Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die gesetzlichen Bestimmungen.
16. Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter weder bereit noch verpflichtet.
17. Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 15.03.2023