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Hochschulrat

Ein weiteres zentrales Organ der Heinrich-Heine-Universität ist der Hochschulrat. Seine Mitglieder werden auf fünf Jahre vom Ministerium bestellt. Ausgewählt werden Personen aus verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft oder Kultur.
Der Hochschulrat berät das Rektorat der Universität und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er kann alle Unterlagen der Hochschule einsehen und prüfen.

Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Mitwirkung an der Wahl/Abwahl der Mitglieder des Rektorats, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht. Seiner Zustimmung unterliegen wichtige Aspekte des universitären Lebens, z.B. der Wirtschaftsplan und der Entwurf des Hochschulvertrags.

Den Bericht über die Arbeit des ersten Hochschulrates der HHU von 2007 bis 2012 finden Sie hier.
Die weiteren Berichte des Hochschulrates sind Bestandteil des Rechenschaftsberichts der HHU, der regelmäßig hier veröffentlicht wird.

Weitere Informationen, wie Tagesordnungen der Sitzungen und Beschlüsse ab dem Jahr 2015, finden Sie im Intranet auf den Serviceseiten der Geschäftsstelle.

Die Geschäftsstelle Hochschulrat steht Ihnen für alle Belange des Hochschulrates zur Verfügung.

Verantwortlichkeit: