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Beauftragte und Koordinierungsstellen

Für zahlreiche Bereiche des universitären Lebens werden sogenannte Beauftragte eingesetzt: Dabei handelt es sich jeweils um eine Einzelperson, die durch ein Organ der Universität (z.B. Rektorat oder Senat) bestellt wird. Alternativ gibt es auch Koordinierungsstellen (mehrere Personen).

In der Regel nehmen Beauftragte bei ihrer Tätigkeit lediglich eine beratende Funktion wahr. In Einzelfällen sind sie aber vom Gesetzgeber mit eigenen Kompetenzen ausgestattet und stellen innerhalb der Universität einen wichtigen Ansprechpartner dar, wie z.B. die Gleichstellungsbeauftragte.

Verantwortlichkeit: