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Evaluation

Evaluation von Studium und Lehre an der Heinrich-Heine-Universität

Die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität in Studium und Lehre ist ein gesetzlicher Auftrag und landespolitisch im Hochschulgesetz NRW (§7) verankert. Dabei wird der Evaluation in Studium und Lehre im Rahmen der Qualitätsentwicklung eine besondere Rolle zuteil. Evaluationsverfahren werden kontinuierlich und systematisch mittels standardisierter Instrumente durchgeführt. Die Ergebnisse dienen der Qualitätssicherung (hier auch der Rechenschaftslegung gegenüber Studierenden, Staat und Gesellschaft) und der Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre. Sie leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung der Studiengänge, der Fakultäten und der Universität im Ganzen.

Evaluationsordnung der HHU

Information zum Datenschutz

Berechtigungskonzept EvaSys

Die Verantwortung zur Einhaltung der Evaluationsordnung liegt beim Rektorat, stellvertretend beim Prorektor für Studienqualität. Die Verantwortung für die Durchführung der Evaluation, die Berichterstattung und das Ableiten von konkreten Maßnahmen liegt bei den Dekanaten der Fakultäten. Darüber hinaus gibt es Evaluations- und Qualitätsbeauftragte (zentral/dezentral), die mit spezifischen Aufgaben (Berichterstattung, Durchführung der Evaluationen) betraut sind.

Das Ableiten konkreter Maßnahmen anhand der Evaluationsergebnisse ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Leitungsebenen über die Lehrenden bis hin zu den Studierenden.

An der HHU kommen folgende Evaluationsverfahren zum Einsatz:

Darüber hinaus werden derzeit auch weitere qualitative Verfahren der Lehrevaluation erprobt (z.B. Peer Review, TAP: Teaching Analysis Poll, Studiengangsworkshops /-konferenzen).

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