Erasmus Personalmobilität
Personalmobilität und Corona
Auch in Corona-Zeiten sind Personalmobilitäten grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass für Ihr gewünschtes Zielland oder für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wenn Sie einen Dienstreiseantrag stellen, benötigen Sie zusätzlich zum Dienstreiseantrag ein separates Schreiben Ihres/r Vorgesetzten, dass die geplante Reise notwendig ist. Sollte nach der Dienstreisegenehmigung eine Reisewarnung für Ihr Zielland/Ihre Zielregion ausgesprochen werden, können Sie die Dienstreise nicht durchführen.
Zwei Zielgruppen
Sie sind Dozent*in an der HHU und möchten bei einem Erasmus-Partner lehren? Oder Sie arbeiten in der Universität und haben Interesse an einer Weiterbildung im Ausland? Schauen Sie einfach rechts in die Dokumentenliste. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum Downloaden für die Personalmobilität
- für Dozent*innen zu Unterrichtszwecken
- für das HHU-Personal zu Fort -und Weiterbildungszwecken
Übersicht der Erasmus-Förderpauschalen
Förderzeitraum 2021-22
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Entfernungspauschale | Entfernungspauschale für Green Travel |
10 bis 99 km | 23 € | - |
100 bis 499 km | 180 € | 210 € |
500 bis 1.999 km | 275 € | 320 € |
2.000 bis 2.999 km | 360 € | 410 € |
3.000 bis 3.999 km | 530 € | 610 € |
4.000 bis 7.999 km | 820 € | - |
8.000 km und mehr | 1.500 € | - |
Hohe Reisekosten bei Green Travel, in Gebiete in äußerster Randlage sowie den überseeischen Ländern können anteilig (bis zu 80% der zu erwartenden Reisekosten) und auf Antrag finanziert werden. Bitte besprechen Sie dies direkt mit uns.
Zielland | Pauschale je Tag pro Teilnehmer*in für maximal 9 Aufenthaltstage (plus ggfs. 1 Reisetag) |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 180 Euro |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro |
Aufenthalte im Vereinigten Königreich können nur noch bis 31.05.2023 über Erasmus gefördert werden.
Für Green Travel (umweltfreundliches Reisen mit Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaft) können Sie für bis zu vier Reisetage eine Tagespauschale erhalten.
Realkostenantrag
Ein Realkostenantrag kann von Personal mit chronischer Erkrankung oder einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 beantragt werden.
Ein Realkostenantrag kommt für Personal in Betracht, das unter einer chronischen Erkrankung leidet oder im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (GdB von mindestens 20) ist. Bei der NA DAAD kann ein personenbezogener Realkostentrag durch die/den Teilnehmer*in über das International Office eingereicht werden. Der Antrag muss zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts bei der NA DAAD vorliegen. Über einen Realkostenantrag können auslandsbedingte Mehrkosten aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung bis zu 15.000 € pro Mobilität gezahlt werden.
Eine Realkostenförderung wird nur in einem finanziell geförderten Zeitraum gezahlt, also nicht für Zero Grant-Laufzeiten.
Der Zuschuss wird auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten errechnet, sofern nicht andere nationale Stellen (z.B. Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen.