FAQ Pharmazie
Bewerbung ins höhere Fachsemester
Frage:
Zählen meine Fehlversuche mit?
Antwort:
Ja, Fehlversuche in der Abschlussklausur werden hier mitgezählt.
Frage:
Wieviel Fehlversuche darf ich an meiner alten Uni gemacht haben?
Antwort:
Maximal 3 Fehlversuche
Frage:
Kann ich auch genommen werden, wenn ich 4 Fehlversuche habe?
Antwort:
Nein
Frage:
Kann ich auch genommen werden, wenn ich an meiner Uni in einem Fach endgültig durchgefallen bin?
Antwort:
Ja, bei maximal 3 Fehlversuchen.
Frage:
Reicht mein unterschriebenes Transskript für den Nachweis der Fehlversuche aus?
Antwort:
Nein. Sie müssen die von uns im Portal zum Ausdrucken zur Verfügung gestellte Übersicht über Ihre erfolgreich absolvierten Fächer (linke Spalte) und noch nicht absolvierte bzw. noch nicht bestandene Fächer (mittlere Spalte) ausfüllen und von Ihrer Uni unterschreiben lassen (hier reicht ein normaler Stempel).
Frage:
Muss ich auch Fehlversuche nachweisen, wenn ich die Lehrveranstaltung noch gar nicht besucht habe?
Antwort:
Ja, in dem Fall sind es auch 0 Fehlversuche.
Frage:
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit einen Platz zu bekommen ?
Antwort:
Das lässt sich vor dem 15.3 oder 15.9. nicht sagen, da wir die Anzahl der freien Plätze und die Anzahl der Bewerber*innen nicht kennen.
Frage:
Kann ich mich mit einem unterschriebenen Transskript bewerben, auf dem alle meine Leistungen (bestanden und nicht bestanden) verzeichnet sind?
Antwort:
Nein, das ist nicht möglich. Sie benötigen die nach Approbationsordnung vorgeschriebenen Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen.
Dazu haben wir zwei Muster im Portal zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie dabei die gemachten Instruktionen.
Wichtig: Datum, Semester, Dienstsiegel, Unterschrift Dozent/Professor
Frage:
Meine Universität verwendet keine Siegel mehr, nur noch Institutsstempel. Reichen diese Bescheinigungen aus?
Antwort:
Solche Bescheinigungen können nicht akzeptiert werden.
Frage:
An meiner Uni unterschreibt immer das Sekretariat im Prüfungsbüro. Reichen diese Bescheinigungen aus?
Antwort:
Die Approbationsordnung schreibt die Unterschrift des Dozenten/Professors vor! Dessen Name sollte unter der Unterschrift stehen.
Frage:
Kann ich auch noch Dokumente nach Bewerbungsschluss einreichen?
Antwort:
Nein, das ist nicht möglich. Sollten Sie einen Platz bekommen, dann sind diese Dokumente aber gültig.
Frage:
Für welches Semester soll ich mich bewerben ?
Antwort:
Sie können sich für das Semester bewerben, in dem Sie Ihrer Meinung nach weiterstudieren können.
Frage:
Ich habe das 4. Semester erfolgreich studiert und komme jetzt ins 5. Semester?
Welche Dokumente benötige ich?
Antwort:
Sie benötigen den Bescheid des Landesprüfungsamtes über die Zulassung.