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Krankenversicherung

In Deutschland besteht allgemeine Krankenversicherungspflicht, d.h. auch alle internationalen Wissenschaftler*innen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich krankenversichern. Sie benötigen einen Nachweis über eine Krankenversicherung z.B. bei der Einschreibung an der Universität oder der Beantragung und Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie während Ihrer Forschungstätigkeit einen Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Eine Ausnahme von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht besteht nur, wenn Ihr Jahreseinkommen 69.300 € übersteigt (Stand: 2024). In diesem Fall können Sie zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Wenn Sie verpflichtet sind eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, können Sie die Krankenkasse selbst wählen. Nur wenn Sie sich nicht selber bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, wird der Arbeitgeber Sie bei der zuständigen Ortskrankenkasse anmelden. Sie können die Krankenkasse noch innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrages wechseln. Vertretungen gesetzlicher Krankenkassen auf dem Campus der HHU sind die Geschäftsstelle der Techniker Krankenkasse und die Geschäftsstelle der AOK.  Arzt- und Medikamentenrechnungen werden direkt von der Versicherung übernommen, d.h. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Umfangreiche Informationen zur Krankenversicherung finden Sie bei EURAXESS Germany.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird direkt von Ihrem Brutto-Arbeitsentgeld abgezogen und die Zahlungen werden in Ihrer Gehaltsabrechnung angegeben. Eine Erklärung der Gehaltsabrechnung in englisch finden Sie in unserem Flyer "Understanding your Payslip".

Wenn Sie sich durch ein Stipendium oder selbst finanzieren, besteht dennoch eine Krankenversicherungspflicht. Sie müssen sich daher selbstständig krankenversichern. Dies gilt auch für kürzere Aufenthalte wie Austauschsemester oder Praktika.
Bei Staatsangehörigen der EU Mitgliedsstaaten, sowie Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz, kann die Krankenversicherung des Heimatlandes ggf. in Deutschland gültig sein. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse im Heimatland diesbezüglich vor dem Start Ihres Aufenthaltes in Deutschland. Promovierende müssen bei der Einschreibung nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Wenn die Versicherung des Heimatlandes in Deutschland gültig ist, müssen Sie Ihre Europäische Versicherungskarte einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vorlegen, die Ihnen die Befreiung von der Versicherungspflicht in Deutschland bestätigt. Sie finden eine Vertretung einer gesetzlichen Krankenkasse auf dem Campusgelände direkt neben der Mensa (Geschäftsstelle der AOK). Dort kann Ihnen eine entsprechende Bestätigung ausgestellt werden.

Alle anderen Staatsangehörigen müssen sich in Deutschland entweder in einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Ob eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist, hängt allerdings vom dem individuellen Aufenthaltsstatus in Deutschland ab.

Umfangreiche Informationen zur Krankenversicherung finden Sie bei EURAXESS Germany.