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Krankenversicherung

In Deutschland besteht allgemeine Krankenversicherungspflicht, d.h. auch alle internationalen Wissenschaftler*innen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich krankenversichern. Sie benötigen einen Nachweis über eine Krankenversicherung z.B. bei der Einschreibung an der Universität oder der Beantragung und Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie während Ihrer Forschungstätigkeit einen Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Sie können die gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Wenn Sie sich nicht selber bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, wird der Arbeitgeber Sie bei der zuständigen Ortskrankenkasse anmelden. Sie können die Krankenkasse noch innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrages wechseln. Vertretungen gesetzlicher Krankenkassen auf dem Campus der HHU sind die Geschäftsstelle der Techniker Krankenkasse und die Geschäftsstelle der AOK.  Arzt- und Medikamentenrechnungen werden direkt von der Versicherung übernommen, d.h. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird direkt von Ihrem Brutto-Arbeitsentgeld abgezogen und die Zahlungen werden in Ihrer Gehaltsabrechnung angegeben. Eine Erklärung der Gehaltsabrechnung in englisch finden Sie in unserem Flyer "Understanding your Payslip".

Wenn Sie sich durch ein Stipendium oder selbst finanzieren, besteht dennoch eine Krankenversicherungspflicht. Sie müssen sich daher selbstständig krankenversichern. Dies gilt auch für kürzere Aufenthalte wie Austauschsemester oder Praktika. Der Beitrag für eine private Krankenversicherung richtet sich nach dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen Sie bei einer privaten Krankenversicherung die Arztrechnungen und Medikamente zunächst selbst und bekommen das Geld später von Ihrer Krankenversicherung zurück. Bitte beachten Sie, dass es große Unterschiede zwischen den Tarifen privater Krankenversicherungen geben kann. Vor Vertragsabschluss sollten Sie sich unbedingt genau darüber informieren, welche Leistungen in welchem Tarif erstattet werden. Es gibt zudem spezielle Tarife für Promovierende oder Nachwuchswissenschaftler*innen aus dem Ausland.  Die private Krankenversicherung muss durch eine Vertretung einer gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden. Sie finden eine Vertretung einer gesetzliche Krankenkasse auf dem Campusgelände direkt neben der Mensa (Geschäftsstelle der AOK). Dort kann Ihnen eine entsprechende Bestätigung ausgestellt werden. Sie benötigen eine solche Bestätigung auch für die Einschreibung als Doktorand*in an der Universität.

Eine gute Übersicht über private Krankenversicherer für Wissenschaftler*innen finden Sie unter: https://www.euraxess.de/de/germany/private-substitutive-krankenvollversicherung-für-stipendiatinnen-deutschland

Für Bürger aus EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz gilt der Versicherungsschutz ihres Heimatlandes in der Regel auch in Deutschland. Zur Anerkennung bringen Sie bitte die Europäische Krankenversicherungskarte mit, die Sie kostenlos in Ihrem Heimatland bei Ihrer Krankenkasse erhalten. Legen Sie diese dann einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vor, die Ihnen die Befreiung von der Versicherungspflicht in Deutschland bestätigt. Sie finden eine Vertretung einer gesetzlichen Krankenkasse auf dem Campusgelände direkt neben der Mensa (Geschäftsstelle der AOK). Dort kann Ihnen eine entsprechende Bestätigung ausgestellt werden. Sie benötigen eine solche Bestätigung auch für die Einschreibung als Doktorand*in an der Universität.

Beachten Sie bitte, dass sich die Regeln zur Übernahme von Leistungen in Ihrem Heimatland und Deutschland unterscheiden können. Wir raten daher dringend dazu bevor Sie aufbrechen, mit Ihrer Krankenkasse die jeweiligen Leistungsspektren und evtl. mögliche Zusatzversicherungen zu besprechen.

Verantwortlichkeit: