Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse zur Promotion
Für eine Promotion sind Deutschkenntisse nicht unbedingt erforderlich. In den meisten Fachbereichen können Sie Ihre Dissertation auch auf Englisch anfertigen. Den Nachweis für die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen Sie bei der Zulassung zur Promotion durch das jeweilige Dekanat einreichen.
Anerkannte Sprachkenntnisse-/nachweise:
Deutsch:
- DSH-2 oder DSH-3
- TestDaF (4x4)
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom
- Zentrale Oberstufenprüfung (Goethe-Institut)
- Goethe-Zertifikat C2
- Deutsches Sprachdiplom Stufe II der Kultusministerkonferenz
- Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule
Englisch:
- IELTS-Test (Stufe 6,0)
- TOEFL-Test (Paper 500, Computer200, iBT 80)