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Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen

Wenn Sie bereits ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen haben und nun ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie anstreben, finden Sie weitere Informationen hier.

Die Unterlagen, die in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung zwecks Erstellung eines Gutachtens vorgelegt werden, müssen spätestens bis zum 30.11. (bei einer Bewerbung zum Sommersemester) bzw. bis zum 31.05. (bei einer Bewerbung zum Wintersemester) eingereicht werden.

 

Verantwortlichkeit: