Prüfungsrücktritt – Verhaltensregeln bei Krankheit
Prüfungsrücktritt bei Krankheit
Im Krankheitsfall können Sie in Ausnahmefällen von Prüfungsterminen zurücktreten.
Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Formulare und beachten Sie die beschriebenen Hinweise, da ein Verstoß die Nichtbestehung der Prüfung zur Folge haben kann.
Bitte beachten Sie, das für einzelne Bereiche hiervon abweichende Regelungen gelten.
Hier wird auf die Seiten der einzelnen Fächer verwiesen
Krankheit und Rücktritt
- Abmeldung von Prüfungen für Studierende der Medizin und Zahnmedizin (107 B, pdf, 12.03.2024)
- Rücktrittsformular (gilt nicht für Studierende der Medizin) (30 B, pdf, 11.04.2016)
- Verhalten im Krankheitsfall (gilt nicht für Studierende der Medizin) (16 B, pdf, 23.03.2023)
- Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung sowie die Hinweise zu begründeten Rücktritten (nur BWL, VWL und Master Economics (125 B, pdf, 05.07.2023)
- ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Arzt (gilt nicht für Studierende der Medizin) (69 B, pdf, 06.02.2015)