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Prüfungsrücktritt – Verhaltensregeln bei Krankheit

Prüfungsrücktritt bei Krankheit

Im Krankheitsfall können Sie in Ausnahmefällen von Prüfungsterminen zurücktreten.

Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Formulare und beachten Sie die beschriebenen Hinweise, da ein Verstoß die Nichtbestehung der Prüfung zur Folge haben kann.

 

Bitte beachten Sie, das für einzelne Bereiche hiervon abweichende Regelungen gelten.

Hier wird auf die Seiten der einzelnen Fächer verwiesen

Verantwortlichkeit: