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Bi-nationale Promotionen

Eine binationale Promotion führt zum Erwerb eines von zwei Universitäten gemeinsam verliehenen Doktorgrads. Die Grundlage bildet die selbstständige wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer Promotion, die an zwei Universitäten durchgeführt wurde. Hierbei wird die Promotion gleichberechtigt von zwei Betreuern der jeweiligen Hochschulen betreut. Es sollte (laut Empfehlung der HRK) eine ausgewogene Aufenthaltsdauer in beiden Ländern vorliegen (z.B. mindestens 1 Jahr an jeder Institution). Die binationale Promotion bietet neben einem interessanten Forschungsthema die Möglichkeit zum Erwerb exzellenter Sprachkenntnisse und umfangreicher interkultureller Kompetenz. Zugleich ermöglicht sie die Auseinandersetzung mit den jeweiligen Wissenschaftssystemen und die Kenntnis des landesspezifischen Arbeitsmarktes.

Schritte zu einer Binationalen Promotion:

  • Ob ein binationales Promotionsverfahren möglich ist, wird stets individuell entschieden. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für eine Binationale Promotion in dem jeweils zuständigem Promotionsbüro Ihrer Fakultät.
  • Für jedes Projekt muss zwischen den beiden jeweiligen Hochschulen ein individueller Vertrag abgeschlossen werden. Der Vertrag regelt u.a. die genauen Bedingungen zu Aufenthaltsdauer an den jeweiligen Instituten, der Sprache der Arbeit, des Prüfungsortes, der Prüfungsart. Ein Muster für einen Vertrag für eine bi-nationale Promotion finden Sie hier.
  • Der Kooperationsvertrag muss von Seiten der HHU vom Promovenden, dem jeweiligen Betreuer/in, dem Dekanat der jeweiligen Fakultät und der Rektorin unterzeichnet werden.
  • Es sollte ein Zeitraum von ca. 3-5 Monaten bis zur Unterzeichnung der Kooperationsvertrages eingerechnet werden.

Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Kooperationsvertrages für eine binationale Promotion können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Weitere allgemeine Informationen zur binationalen Promotion finden Sie auf den Seiten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).


Promotionsförderung bei binational betreuten Dissertationen

Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) vergibt Jahresstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen. In diesem Fall ist das Stipendium nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird. Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers sowie des Doktoranden/der Doktorandin wird eine Reisekostenpauschale gezahlt. Das Gesamtbudget für derartige Reisen beträgt bei Betreuungs-Vereinbarungen innerhalb Europas maximal EUR 1.500,–, bei außereuropäischen Vereinbarungen maximal EUR 2.500,–. Neben den im Doktorandenprogramm notwendigen Bewerbungsunterlagen ist für diese besondere Art der Förderung eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Hochschulen oder Fachbereichen über die gemeinsame Betreuung des Promotionsverfahrens einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des DAAD.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten können Sie über Stipendiendatenbanken mit Ihren eigenen fachspezifischen Suchkriterien recherchieren.

Kontakt

Dr. Sigrun Wegener-Feldbrügge
Gebäude: 16.11
Etage/Raum: 00.44
+49 211 81-13405

Ansprechpartner für Promotionsangelegenheiten
Verantwortlichkeit: