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Zweithörer*innen

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland als Ersthörer eingeschrieben sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an der HHU als Zweithörer/Zweithörerin einzuschreiben. Hier haben Sie grundsätzlich zwei Alternativen:

1.)   "Große/r" Zweithörer/in in einem weiteren Studiengang, der nicht mit dem Studium an Ihrer ersten Hochschule identisch ist.

Alle zulassungsfreien Bachelor, Bachelor Kern- und Ergänzungsfächer, sowie Master- und Promotionsstudiengänge. Sie dürfen nur Fächer studieren, für die Sie nicht bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind. Hierbei ist allerdings lediglich das Fach und nicht der angestrebte Abschluss gemeint. Sie dürfen beispielsweise an zwei Hochschulen in verschiedenen Bachelorstudiengängen eingeschrieben sein, aber nicht zweimal im gleichen Fach, z.B. in Informatik.

Ja, allerdings müssen sie hier einiges beachten. Sie dürfen nur an einer Hochschule in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein. Sind Sie beispielsweise als Ersthörer/in in einem zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang eingeschrieben, dürfen Sie sich als Zweithörer/in nur für zulassungsfreie Studiengänge einschreiben. Wenn Sie allerdings als Ersthörer/in in einem zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben sind, dürfen Sie als Zweithörer/in auch in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein. Aber auch hier müssen Sie sich regulär um eine Zulassung zum Studium bewerben. Außerdem müssen Sie uns in diesem Fall bei der Einschreibung nachweisen, dass Ihr erster Studiengang an Ihrer ersten Hochschule zulassungsfrei ist. Das kann Ihnen Ihre Hochschule i.d.R. ohne Probleme schriftlich bestätigen. Es bestehen folgende Ausnahmen: In den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie werden keine Zweithörer eingeschrieben.

Für zulassungsfreie Fächer gilt die reguläre Antragsfrist, für zulassungsbeschränkte Fächer gilt die Bewerbungsfrist. Die Fristen für Bewerbung und Rückmeldung erfahren Sie hier.

Ja. Sie sind voll prüfungsberechtigt, d. h. Sie dürfen an allen Prüfungen teilnehmen und können einen Studienabschluss an Ihrer Zweithochschule machen. 

Für die Einschreibung als große/r Zweithörer/in wird kein Semesterbeitrag fällig, da Sie diesen bereits an Ihrer ersten Hochschule gezahlt haben.

Nein, Sie bekommen ausschließlich eine Zweithörerbescheinigung ohne Semesterticket.

Einschreibung:

Für die erste Einschreibung als große/r Zweithörer/in finden Sie den entsprechenden Antrag auf dieser Seite.

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Immatrikulationsbescheinigung.

  2. Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung.

Hinweis: Deutsche Staatsbürger mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung  benötigen eine Bescheinigung der Bezirksregierung über die Anerkennung von ausländischen Zeugnissen. Die Bescheinigung muss in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden.

 

Rückmeldung:

Sie wollen sich als Zweithörer/in zurückmelden? Verwenden Sie bitte diesen Antrag.


2.) "Kleine/r" Zweithörer/in mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen.

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer/innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung von studienbegleitenden Leistungskontrollen zugelassen werden. D. h., Sie können an Ihrer Zweithochschule Veranstaltungen besuchen und Leistungsscheine erwerben.

Als kleine/r Zweithörer/in können Sie lediglich an studienbegleitenden Leistungsüberprüfungen (Leistungsnachweise/-scheine) teilnehmen. Die Teilnahme an Abschlussprüfungen (z.B. Bachelor- oder Masterprüfungen) ist den eingeschriebenen Studierenden und den "großen" Zweithörern/Zweithörerinnen vorbehalten. Die Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung ist jeweils mit der entsprechenden Fakultät und dem Dozenten zu klären und eine Teilnahmebestätigung ist bei der Einschreibung vorzuweisen (Teil des Antrages auf Zweithörerschaft). Andere Veranstaltungen dürfen Sie nicht besuchen.

Die Fristen für Bewerbung und Rückmeldung der einzelnen Semester erfahren Sie hier.

Die Zweithörergebühr beträgt 100€ pro Semester.

Nein, Sie bekommen ausschließlich eine Zweithörerbescheinigung ohne Semesterticket.

Einschreibung:

Für die erste Einschreibung als kleine/r Zweithörer/in finden Sie den entsprechenden Antrag auf dieser Seite.

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Immatrikulationsbescheinigung.

  2. Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung.

Hinweis: Deutsche Staatsbürger mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen eine Bescheinigung der Bezirksregierung über die Anerkennung von ausländischen Zeugnissen. Die Bescheinigung muss in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden.

  3. Nur für „kleine“ Zweithörer/in: quittierter Einzahlungsbeleg.

Als Zweithörer/in für einzelne Lehrveranstaltungen ist die Zweithörergebühr in Höhe von 100,00 € auf das Konto der

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
IBAN: DE55 3005 0000 0004 0011 11
BIC: WELADEDD

einzuzahlen.

Rückmeldung:

Sie wollen sich als Zweithörer/in zurückmelden? Verwenden Sie bitte diesen Antrag.


Verantwortlichkeit: