Informationen zum Studienplatztausch
Biete Köln, suche Düsseldorf...
Ein Studienplatztausch ist an deutschen Universitäten generell möglich, unterliegt aber strengen Bestimmungen: So kann Ihr Studienplatztausch nur dann genehmigt werden, wenn die Tauschpartner endgültig an einer deutschen Hochschule im gleichen Fach und im gleichen Fachsemester eingeschrieben sind.
Ferner sollten Sie im Besitz der gleichen Leistungsnachweise sein.
Sollten Sie einen Tauschpartner gefunden haben, müssen Sie an beiden beteiligten Hochschulen einen Tauschantrag stellen. An der Heinrich-Heine-Universität muss der Tauschantrag für das Sommersemester 2021 bis spätestens 16.04.2021 vorliegen.
Antragsformulare für das Sommersemester 2021
Abhängig von Fach und Fachsemester:
- 1. Fachsemester (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaften, Bachelor-Studiengänge)
- Medizin, Vorklinik (2., 3. oder 4. Fachsemester)
- Hinweis: Bitte melden Sie sich unbedingt vor Antragstellung zur Studienberatung bei Prof. Decking! (Terminvereinbarung unter 0211- 81-06591 oder -06455.)
- Medizin, Vorklinik (ab 5. Fachsemester)
- Medizin, Klinik (1. Klinisches Semester)
- Medizin, Klinik (ab 2. Klinischen Semester)
- Zahnmedizin (ab. 2 Fachsemester)
- Pharmazie (ab 2. Fachsemester)
- Rechtswissenschaft (ab 2. Fachsemester)
- Bachelor-Studiengänge (ab 2. Fachsemester)
- Master-Studiengänge
Da nur über vorliegende Anträge entschieden werden kann, ist es nicht möglich, vorab Auskünfte über die Erfolgsaussichten zu geben.