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Informationen zum Studienplatztausch

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Ein Studienplatztausch ist an deutschen Universitäten generell möglich, unterliegt aber strengen Bestimmungen: So kann Ihr Studienplatztausch nur dann genehmigt werden, wenn die Tauschpartner endgültig an einer deutschen Hochschule im gleichen Fach und im gleichen Fachsemester eingeschrieben sind.

Ferner sollten Sie im Besitz der gleichen Leistungsnachweise sein.

Sollten Sie einen Tauschpartner gefunden haben, müssen Sie an beiden beteiligten Hochschulen einen Tauschantrag stellen. An der Heinrich-Heine-Universität muss der Tauschantrag für das Wintersemester 2024/25 bis spätestens 11.10.2024 vorliegen.

Antragsformulare für das Wintersemester 2024/25
Abhängig von Fach und Fachsemester:

  • Ein Studienplatztausch zum 1. Fachsemester  im Studiengang Medizin ist nur bei begründeten und nachgewiesenen Härtefällen möglich
  • Staatsexamen, Bachelor (1. Fachsemester)
  • Medizin, Vorklinik
    Voraussetzungen für einen Studienplatztausch im Fach Medizin zum 2. Fachsemester
    1.) Ein Tausch ist nur möglich, wenn beide Studierende für das Semester, zu dem der Studienplatztausch beantragt wird, im 2. Fachsemester eingeschrieben sind.
    2.) Ein Tausch ist außerdem nur möglich, wenn ein angemessener und gleicher Leistungsstand erreicht ist. Das heißt im Regelfall:
    a) Der Tauschpartner/die Tauschpartnerin von der HHU muss:
    - beide Blockabschlussprüfungen des 1. Semesters mit Erfolg bestanden haben.
    - das Testat in Makroskopischer Anatomie im Präparierkurs, Teil Bewegung, bestanden haben.
    b) Der Tauschpartner/die Tauschpartnerin von der anderen Universität muss:
    -  alle dort im 1. Semester regulär anstehenden Prüfungen bestanden und Leistungsnachweise erworben haben und dies durch eine Bescheinigung des jeweiligen Studiendekanats nachweisen.
    - den Kursteil Bewegungsapparat des Kurses der Makroskopischen Anatomie regelmäßig und erfolgreich abgeschlossen haben und dies durch eine Bescheinigung des verantwortlichen Lehrenden im Kurs der Makroskopischen Anatomie nachweisen.

    Voraussetzungen für einen Studienplatztausch im Fach Medizin zum 3. Fachsemester
    1.) Ein Tausch ist nur möglich, wenn beide Studierende für das Semester, zu dem der Studienplatztausch beantragt wird, im 3. Fachsemester eingeschrieben sind.
    2.) Ein Tausch ist außerdem nur möglich, wenn ein angemessener und gleicher Leistungsstand erreicht ist. Das heißt im Regelfall:
    a) Der Tauschpartner/die Tauschpartnerin von der HHU muss:
    - alle vier Blockabschlussprüfungen der ersten beiden Semester mit Erfolg bestanden haben.
    - das Testat in Makroskopischer Anatomie im Präparierkurs, Teil Bewegung, bestanden haben.
    b) Der Tauschpartner/die Tauschpartnerin von der anderen Universität muss:
    -  alle dort im 1. und 2. Semester regulär anstehenden Prüfungen bestanden und Leistungsnachweise erworben haben und dies durch eine Bescheinigung des jeweiligen Studiendekanats nachweisen.
    - den Kursteil Bewegungsapparat des Kurses der Makroskopischen Anatomie regelmäßig und erfolgreich abgeschlossen haben und dies durch eine Bescheinigung des verantwortlichen Lehrenden im Kurs der Makroskopischen Anatomie nachweisen.

    • Hinweis: Bitte melden Sie sich unbedingt vor Antragstellung zur Studienberatung bei Prof. Decking! (Terminvereinbarung unter 0211- 81-06591 oder -06455.)
       
  • Medizin, Klinik (1. Klinisches Semester)
  • Medizin, Klinik (ab 2. Klinischen Semester)
  • Zahnmedizin (ab. 2 Fachsemester)
  • Pharmazie (ab 2. Fachsemester)
  • Rechtswissenschaft (ab 2. Fachsemester)
  • Bachelor-Studiengänge (ab 2. Fachsemester)
  • Master-Studiengänge

Da nur über vorliegende Anträge entschieden werden kann, ist es nicht möglich, vorab Auskünfte über die Erfolgsaussichten zu geben.

Verantwortlichkeit: