Re-Integration deutscher Wissenschaftler*innen
Auslandsaufenthalte während der Promotion
Während der Promotion einen Teil der Forschungsarbeit im Ausland zu absolvieren, ermöglicht neue Einblicke in das eigene Forschungsgebiet, den Austausch mit Wissenschaftler*innen anderer Kulturen, Datensammlungen bzw. ggf. das Erlernen von neuen Arbeitsmethoden, die das eigene Projekt bereichern. Forschungsaufenthalte im Ausland sollten rechtzeitig geplant und vorbereitet werden. Die zeitlich begrenzten Aufenthalte ergeben sich meist über eigene Kontakte oder über bestehende Kontakte der jeweiligen Betreuer*innen. Bestehen keine derartigen Kontakte, kann man sich initiativ für einen Forschungsaufenthalt bzw. ein Forschungspraktikum bewerben. Angebote ein 'Summer Internship Programm' oder eine 'Summer school' wahrzunehmen, werden teilweise direkt von den entsprechenden Forschungseinrichtungen ausgeschrieben. Weiterhin verfügt die HHU über Kooperationsabkommen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen an denen Gastaufenthalte möglich sind.
Generelle Informationen zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes finden Sie im Euraxess Mobilitätsportal. In einer Zusammenstellung des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) erhalten Sie zusätzliche spezifische Länderinformationen.
Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen Ihres Ziellandes beim Auswärtigen Amt der BRD.
Für alle weiteren Informationen bzw. Anforderungen sollten Sie sich bei Ihrer gastgebenden Institution informieren.
Nach dem Entschluss für einen Auslandsaufenthalt stellt sich die Frage der Finanzierung. Die prominentesten Förderprogramme haben wir hier für Sie aufgelistet. Alle weiteren Programme können Sie über Stipendiendatenbanken nach Ihren eigenen Kriterien recherchieren.
Bei der Antragstellung für Stipendien ist es ggf. notwendig entsprechende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Am Sprachenzentrum der HHU erhalten Sie z.B. Sprachzeugnisse für den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) und für die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). Bitte beachten Sie dafür die entsprechenden Termine und Anmeldefristen. Für alle anderen Sprachtests wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Anbieter.
Vor Antritt eines Aufenthaltes sollte mit der/dem Betreuer/in geklärt werden inwieweit der Auslandsaufenthalt sinnvoll in die Doktorarbeitszeit integriert werden kann. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer binationalen Promotion. Eine binationale Promotion führt zum Erwerb des Doktorgrads, der von zwei Universitäten gemeinsam verliehen wird.
Auslandsaufenthalte bis zu drei Monaten müssen als Dienstreise angezeigt werden. Sie werden über das Landesreisekostengesetz abgerechnet. Die Kosten für den Auslandsaufenthalt müssen zusätzlich im Rahmen des Forschungsprojektes bzw. z.B. über ein Stipendium finanziert werden.
Für den Auslandsaufenthalt muss eine Auslandskrankenversicherung (Wichtig - Keine Reisekrankenversicherung) von dem jeweiligen Mitarbeiter/in selbst abgeschlossen werden. Bei Auslandsaufenthalten in Europa deckt die dt. Krankenversicherung diese Versicherungsleistung ab. Dafür muss die European Health Insurance Card vorgelegt werden.
Während des Forschungsaufenthalts sowie der An- und Abreise besteht Unfallversicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft.
Bei Auslandsaufenthalten über 3 Monaten müssen zusätzliche Vereinbarungen zu ihrem Arbeitsvertrag getroffen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die Personalabteilung der HHU.
Ein Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis, d. h. weder die Universität noch die Stipendiengeber werden Ihre Arbeitgeberin. Das Stipendium ist steuerfrei und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Daher haben Sie als Stipendiatin oder Stipendiat keine Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und auch keine Kranken- und Unfallversicherung. Bei einigen Stipendiengebern besteht die Möglichkeit über Zusatz-/Gruppenversicherungen des Stipendiengebers eine Unfallversicherung abzuschliessen.
Promovierende, die als Promotionsstudierende an der HHU eingeschrieben sind, erhalten auch für Ihren stipendienbezogenen Auslandsaufenthalt Unfallversicherungsschutz über die Universität bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft. Hierbei ist besonders zu beachten, dass ein organisatorischer Zusammenhang zur hochschulinternen Arbeit besteht. Bei einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen Unternehmen (z.B. im Sinne eines Praktikums) muss die Unfallversicherung über diesen Arbeitgeber sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig wir helfen Ihnen gerne weiter.
Im Mobilitätsportal Euraxess finden Sie weitere Hinweise zur Sozialversicherung und zu Versicherungen, die Ihren Auslandsaufenthalt absichern.
Weiterführende Informationen
Promotion im Ausland: Alle Infos im Überblick - Informationen der academics Plattform
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Junior Scientist and International Researcher Center
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