Orts-NC: direkt vor Ort bewerben
Andere Orts-NC Studiengänge finden Sie hier.
Neben völlig zulassungsfreien und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es weitere, die nur an bestimmten Universitäten zulassungsbeschränkt sind - mit dem sog. Orts-Numerus-Clausus ("Orts-NC"). Die Studienplätze in diesen lokal zulassungsbeschränkten Fächern mit Orts-NC werden nach Abzug von Vorabquoten - z.B. für Zweitstudienbewerber und Nicht-EU-Ausländer - entsprechend der Abiturnote und der Wartezeit vergeben.
Bitte beachten Sie folgende wichtigen Hinweise zu Sonderanträgen:
(Es werden die gleichen Kriterien angewendet, wie bei den "NC-bundesweiten Fächern").
- Informationen zum Härtefallantrag bei einer Bewerbung
- Informationen für Spitzensportler/innen
- Informationen zur Verbesserung der Note oder Wartezeit
- Informationen zu abgeleisteten Diensten
Die Berechnung Ihrer Wartezeit nach dem Abitur erfolgt automatisch. Bitte reichen Sie keine Ausbildungszeugnisse ein. Nur wenn Sie vor dem 15.07.2008 Ihre Studienberechtigung (Abitur) erworben haben, kann es sein, dass eine Berufsausbildung/Berufstätigkeit vor dem Abitur zusätzliche Wartesemester bringt.
Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns (Vorlesungszeiten hier) noch minderjährig sind, können u.U. in einer besonderen Quote berücksichtigt werden.
Wenn Sie zum Vorlesungsbeginn noch minderjährig sind und in der Hauptwohnung Ihrer Eltern in einem der folgenden Gebiete gemeldet sind, reichen Sie uns bitte zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung ein:
- Stadt Düsseldorf
- Stadt Duisburg
- Kreis Mettmann
- Rhein-Kreis-Neuss
- weitere zugeordnete Städte und Kreise finden Sie hier
Bewerber/innen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang abgeschlossen haben, müssen bis zum 15.07.2024 eine beglaubigte Kopie Ihres Hochschulzeugnisses, aus dem die Note hervorgeht, sowie eine schriftliche Begründung für ihren Zweitstudienwunsch bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung einreichen. Grundsätzlich gelten die gleichen Kriterien und Regeln wie bei den Studiengängen, die von "hochschulstart" vergeben werden.
Eine lokale Online-Bewerbung "vor Ort" nach dem Orts-NC-Verfahren ist voraussichtlich erforderlich für folgende Studienfächer an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf:
- Kunstgeschichte
- Modernes Japan
- Kommunikations- und Medienwissenschaft
- Kunstgeschichte
- Modernes Japan
- Politikwissenschaft
- Soziologie
- Artificial Intelligence and Data Science
- Hinweis: Informationen zur Bewerbung finden Sie hier
- Industrial Pharmacy
- Hinweis: Informationen zur Bewerbung finden Sie hier
- Molekulare Biomedizin
- Hinweis: Informationen zur Bewerbung finden Sie hier
- Psychologie
- Hinweis: Die für das Bewerbungsverfahren zum Masterstudiengang Psychologie einschlägigen, besonderen Informationen finden Sie gesondert auf dieser Seite.
- Translational Neuroscience
- Hinweis: Informationen zur Bewerbung finden Sie hier
- Economics
- Hinweis: Informationen zur Bewerbung finden Sie hier
Für die o.g. Bachelor Mehrfachstudiengänge der Philosophischen Fakultät der HHU (bestehend aus je einem Kern- und Ergänzungsfach) gibt es weitere, zulassungsfreie Studienfächer; bei einer Kombination eines zulassungsfreien Faches mit einem zulassungsbeschränkten Fach ist nur für das zulassungsbeschränkte Fach eine Bewerbung erforderlich. (Fragen dazu beantwortet gerne das Studierenden Service Center (SSC), Tel. 0211-81-12345).
Eine Bewerbung ist möglich vom 02.05.2024 bis zum 15.07.2024.
Bewerber/innen, die sich mit einem "Hochschulzugang ohne Abitur" für die o.g. Fächer bewerben möchten, informieren sich bitte hier
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum "Dialogorientierten Serviceverfahren zur Studienplatzvergabe“ (DoSV) für das Wintersemester 2024/25 auf dieser Seite.