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Bewerbung von Nicht-EU-Bürger*innen

Bitte bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal.

 

Studienangebot

Hier finden Sie alle Studienfächer, die an der HHUD angeboten werden, mit den entsprechenden Informationen: www.hhu.de/studium/studienangebot

 

Bewerbungsfristen

Für das Sommersemester für zulassungsbeschränkte Fächer: 15.01. 

Für das Wintersemester für zulassungsbeschränkte Fächer: 15.07. 

Die Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Fächer finden Sie hier (Link).

Bitte beachten Sie, dass bei zulassungsbeschränkten Fächern das Nachreichen von Unterlagen nach der angegebenen Frist nicht mehr möglich ist.

 

Hochschulzugangsberechtigung (anabin-Datenbank)

In dieser Datenbank können Sie sich darüber informieren, inwieweit Ihre heimatlichen Zeugnisse Sie zu einem Studium in Deutschland berechtigen: anabin.kmk.org

Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei Bewerbungen auf DoSV-Studiengänge. (Link)

  1. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Bei einer Bewerbung ist es für Nicht-EU-Bürger*innen verpflichtend, eine Vorprüfungsdokumentation (VPD), ausgestellt durch uni-assist (www.uni-assist.de), einzureichen. Die VPD muss für die Bewerbung an der Universität Düsseldorf ausgestellt sein. Ein uni-assist Prüfbericht ist nicht ausreichend. Wurde die Feststellungsprüfung abgelegt, muss diese für die Erstellung der VPD auch bei uni-assist eingereicht werden. Dementsprechend müssen die heimatlichen Zeugnisse bei einer Bewerbung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nicht mehr eingereicht werden, da diese bereits durch uni-assist geprüft worden sind. Um eine VPD zu erhalten, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens 8 Wochen vor der Bewerbungsfrist an der Universität) an uni-assist.

Ausnahmen: 

  1. Nicht-EU-Bürger*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus einem EU-Land bewerben sich zwar als Nicht-EU-Bürger, benötigen aber bei einer Bewerbung für zulassungsfreie Fächer und NC-Fächer keine VPD. Anstatt der VPD müssen die heimatlichen Zeugnisse (Originalsprachfassung und deutsche, englische oder französische Übersetzung) eingereicht werden.
  1. Nicht-EU-Bürger*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus einem EU-Land sowie nach Vergabeverordnung NRW § 1 Absatz 2 Deutschen Gleichgestellte [Link: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=43944&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=639787] bewerben sich für ONC-Fächer/DoSV-Fächer wie EU-Bürger*innen/Deutsche und müssen dementsprechend keine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist einreichen, sondern die heimatlichen Zeugnisse (Originalsprachfassung und deutsche, englische oder französische Übersetzung) - s. Internetseite „Bewerbung von EU-/EWR-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen“.
  1. Nachweis der Sprachkenntnisse

Neben der Hochschulzugangsberechtigung müssen für deutschsprachige Studiengänge auch entsprechende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie hier [Link]. Als Sprachnachweis kann auch das Zeugnis über die Feststellungsprüfung (mind. Note „ausreichend“ im Prüfungsfach Deutsch) eingereicht werden. 

Handelt es sich um einen fremdsprachigen Studiengang, müssen die für den Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse bei der Bewerbung eingereicht werden.

 

Hinweis zu den NC-Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie):

Bewerber/innen für das 1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie für den gewählten Studiengang im Zeitpunkt der Antragstellung an einer deutschen Hochschule als Studentin oder Student eingeschrieben sind. Bewerbungen für das 1. Fachsemester Medizin/Staatexamen sind nicht möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits das Physikum abgelegt wurde oder durch bisher erbrachte Studienleistungen die Anrechnung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorliegt. In diesen Fällen kann nur eine Bewerbung für die klinischen Semester erfolgen.

Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang sind folgende Dokumente zwingend erforderlich: 

  • die Abschlussurkunde über das Studium (in Originalsprache und in der deutschen, englischen oder französischen Übersetzung),
  • die Noten- und Fächerübersicht (in Originalsprache und in der deutschen, englischen oder französischen Übersetzung) sowie
  • ein anerkannter Sprachnachweis:
    • bei deutschsprachigen Masterstudiengängen: ein anerkannter deutscher Sprachnachweis (Link)
    • bei fremdsprachigen Masterstudiengängen: ein Nachweis über die für den jeweiligen Masterstudiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
  • Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen oder der Medizinischen Fakultät muss zusätzlich eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist (www.uni-assist.de) eingereicht werden. Die VPD muss für die Bewerbung an der Universität Düsseldorf ausgestellt sein. Ein uni-assist Prüfbericht ist nicht ausreichend. Um eine VPD zu erhalten, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens 8 Wochen vor der Bewerbungsfrist an der Universität) an uni-assist.

Bei einer Bewerbung für einen Promotionsstudiengang sind folgende Dokumente zwingend erforderlich: 

  • die Genehmigung des Dekanats  
  • die Betreuungszusage des Promotionsbetreuers bzw. der Promotionsbetreuerin
  • der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung durch Vorlage der heimatlichen Zeugnisse (in Originalsprache und in der deutschen, englischen oder französischen Übersetzung)
  • bei einer Promotion in deutscher Sprache: ein anerkannter deutscher Sprachnachweis (Link)
  • bei einer Promotion in nicht-deutscher Sprache: die erforderlichen Fremdsprachkenntnisse werden bereits durch das Dekanat geprüft und entsprechend bescheinigt

Bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester muss eine Anerkennung der bisherigen Studienleistungen durch den jeweiligen Fachbereich bereits bei der Bewerbung zusammen mit den übrigen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Informationen zu Bewerbungen für höhere zulassungsbeschränkte Fachsemester finden Sie zudem auf der HHU-Seite unter Studium und Lehre an der HHU -> Bewerbung höhere Semester. www.hhu.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungsportal/bewerbung-ins-hoehere-fachsemester 

Wenn Sie bereits an der HHU eingeschrieben sind und lediglich den Studiengang wechseln wollen, wird ein sog. Fachwechsel durchgeführt. Unabhängig davon, ob der neue Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich noch einmal um eine Zulassung, wie oben beschrieben, bewerben.

Allgemeine Informationen:

  1. Hinweise zu möglichen Falschangaben beim Bewerbungsverfahren und Besonderheiten:

Bei einem IB (International Baccalaureat) handelt es sich nicht um eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, auch wenn das IB in Deutschland erworben wurde.

Bei der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs handelt es sich um eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland berechtigt (auch wenn die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt wurde).

Bitte achten Sie darauf, bei der Bewerbung die richtige Staatsangehörigkeit anzugeben. Falschangaben können zum Ausschluss vom Verfahren bzw. Entzug der Zulassung/Ablehnung der Immatrikulation führen.

Haben Sie im Ausland die Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland erworben, geben Sie bei der Bewerbung unter dem Punkt „HZB-Art“ entweder „sonst. HZB im Ausl. (fgHR)“ oder „sonstige HZB im Ausl. (aHR)“ an.

Nur wenn Sie das deutsche Abitur (Allgemeine deutsche Hochschulreife) an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, geben Sie „HZB dt. ausl Schule (aHR)“ an. Besitzen Sie nicht das deutsche Abitur (Allgemeine deutsche Hochschulreife) und geben dies aber fälschlicherweise an, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren bzw. zum Entzug der Zulassung/Ablehnung der Immatrikulation.

Chinesische Studienbewerber*innen müssen das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS), die bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking zu erreichen ist, hochladen.

Vietnamesische Studienbewerber*innen müssen das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft in Hanoi hochladen.

Indische Studienbewerber*innen müssen das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) von der Akademischen Prüfstelle in Neu-Delhi hochladen.

 

  1. Hinweise zum Vergabeverfahren bei einer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Fach
  • Nach Überprüfung der Bewerbungsunterlagen wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Hierfür werden die Staatsangehörigkeit sowie die erzielte Durchschnittsnote (sie geht aus der einzureichenden Vorprüfungsdokumentation hervor) als Kriterien herangezogen.
  • Zusatzleistungen wie TestAS, Praktika oder sonstige Kriterien wie Referenzen oder Wartezeit werden nicht berücksichtigt.
  • Bitte beachten Sie, dass Sonderanträge bei der Bewerbung nur für Deutsche, EU-Bürger*innen, Bildungsinländer*innen und den Deutschen Gleichgestellte relevant sind.
  • In der Regel ist es nicht möglich, die Zulassung auf das darauffolgende Semester zu verschieben, da die Zulassung nur für das beantragte Semester gilt.
  1. Deutschkurse: 

 

Momentan werden Deutschkurse nur für Personen mit Flüchtlingsstatus angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hhu.de/studium/studienberatung/studieninteressierte/internationale-studieninteressierte/beratungsangebot-fuer-gefluechtete/studienvorbereitende-deutschkurse

 

FAQs