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Bewerbung von Nicht-EU-Bürger*innen

Bei einer Bewerbung (ausgenommen sind Master- und Promotionsstudiengänge) ist es für Nicht-EU-Bürger*innen verpflichtend, neben einem anerkannten Sprachnachweis (z.B. ein DSH-2-Zeugnis) eine Vorprüfungsdokumentation (VPD), ausgestellt durch uni-assist, einzureichen. Die VPD muss für die Bewerbung an der Universität Düsseldorf ausgestellt sein. Ein uni-assist Prüfbericht ist nicht ausreichend. Wurde die Feststellungsprüfung abgelegt, muss diese für die Erstellung der VPD auch bei uni-assist eingereicht werden. Nicht-EU-Bürger*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus einem EU-Land sowie nach Vergabeverordnung NRW §1 Absatz 2 Deutschen Gleichgestellte bewerben sich für ONC-Fächer/DoSV-Fächer wie EU-Bürger*innen/Deutsche und müssen dementsprechend keine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist einreichen.

Für Staatsangehörige der Ukraine gilt: Wer glaubhaft macht, keine beglaubigten Kopien erhalten zu können, kann sich unmittelbar mit einschlägigen Kopien an die Universität wenden.

Um eine VPD zu erhalten, müssen die heimatlichen Zeugnisse vorab durch uni-assist geprüft werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich frühzeitig (mindestens 8 Wochen vor der Bewerbungsfrist an der Universität) an uni-assist .

Dementsprechend müssen die heimatlichen Zeugnisse bei einer Bewerbung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nicht mehr eingereicht werden.

Ausnahme: Bei Master- und Promotionsstudiengängen müssen die heimatlichen Zeugnisse in der Originalsprachfassung sowie in deutscher, englischer oder französischer Übersetzung hochgeladen werden. Bei der Einschreibung müssen diese Unterlagen in amtlich beglaubigter Form eingereicht werden.

Die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Fächer sind für das Sommersemester der 15.01. und für das Wintersemester der 15.07. jedes Jahres. Die Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Fächer finden Sie hier.

Bitte bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal. Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei Bewerbungen auf DoSV Studiengänge. Nicht-EU-Bürger*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus dem EU-Land bewerben sich für ONC-Fächer/DoSV-Fächer wie EU-Bürger*innen/Deutsche.

Bewerber/innen für das 1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie für den gewählten Studiengang im Zeitpunkt der Antragstellung an einer deutschen Hochschule als Studentin oder Student eingeschrieben sind. Bewerbungen für das 1. Fachsemester Medizin/Staatexamen sind nicht möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits das Physikum abgelegt wurde oder durch bisher erbrachte Studienleistungen die Anrechnung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorliegt. In diesen Fällen kann nur eine Bewerbung für die klinischen Semester erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Sonderanträge bei der Bewerbung nur für Deutsche, EU-Bürger*innen, Bildungsinländer*innen und den Deutschen Gleichgestellte relevant sind.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) müssen folgende Unterlagen hochgeladen werden:

die Vorprüfungsdokumentation, ausgestellt für die Heinrich-Heine-Universität durch uni-assist (s.o.) und ein anerkannter Sprachnachweis. Als Sprachnachweis kann auch das Zeugnis über die Feststellungsprüfung eingereicht werden. Die heimatlichen Zeugnisse werden bei der Bewerbung im Regelfall nicht benötigt.

Für Master- und Promotionsstudiengänge werden folgende Unterlagen bei der Bewerbung benötigt:

  • Abschlussurkunde über das Studium sowie die Noten- und Fächerübersicht (in Originalsprache und in der deutschen Übersetzung von beeidigten Übersetzern; englische und französische Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden)
  • DSH-Zeugnis (DSH 2 oder DSH 3) oder ein äquivalenter Sprachnachweis , es sei denn, es handelt sich um einen fremdsprachigen Masterstudiengang oder eine Promotion in nicht-deutscher Sprache
  • bei Namensänderung (z.B. Heirat) die Heiratsurkunde oder ein entsprechender Nachweis
  • Wenn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen wurde, reichen Sie bitte die aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule ein, aus der Fach, Abschluss und Semesterzahl hervorgehen
  • Promotion: Wenn ein Promotionsstudium beabsichtigt wird, ist die Genehmigung des Dekanats und die Betreuungszusage des Doktorvaters erforderlich

Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester muss eine Anerkennung der bisherigen Studienleistungen eingereicht werden.

Sonderfälle

China

  • Chinesische Studienbewerber*innen müssen das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS), die bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking zu erreichen ist, hochladen und bei der Einschreibung im Original vorlegen:
    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    Kulturreferat, Akademische Prüfstelle
    Landmark Tower 2, Office 03118
    8, Dongsanhuan Beilu
    Chaoyang District, 100004 Beijing, VR China
    Telefon: 0086-10-6590-7138 oder -7141, (Mo. bis Do. 13.00 - 17.00 Uhr chinesischer Zeit)
    Fax: 0086-10-6590-0051,
    E-mail:

Vietnam

  • Bewerber*innen aus Vietnam müssen das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft in Hanoi hochladen und bei der Einschreibung (im Original) vorlegen

Indien (ab dem Wintersemester 2023/24)

  • Bewerber*innen aus Indien müssen ab dem Wintersemester 2023/24 das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) von der Akademischen Prüfstelle in Neu-Delhi hochladen und bei der Einschreibung (im Original) vorlegen

Zeugnisse müssen bei der Einschreibung in amtlich beglaubigter Form eingereicht werden.


Vorprüfungsdokumentation

Wird bereits vor einer Bewerbung eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vorliegt (z.B. zur Verlängerung des Visums, wenn noch kein anerkannter Sprachnachweis vorliegt), besteht die Möglichkeit, gegen ein Entgelt die heimatlichen Zeugnisse durch uni-assist prüfen zu lassen.

Deutschkurs

Bewerber*innen für den Deutschkurs des AStA müssen sich als Deutschkursbesucher*innen an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf einschreiben.

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Deutschkurs ist die Anmeldung zum Einstufungstest beim AStA  und das Bestehen des Tests. Welche Unterlagen zum Anmeldetermin für den Einstufungstest eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte der unten genannten Internetseite des AStA.

Sind die Voraussetzungen für die Einschreibung als Deutschkursbesucher*in an der HHUD erfüllt,  ist eine Online-Bewerbung möglich. Folgende Unterlagen müssen dann hochgeladen werden.

  • Bescheinigung des AStA über die Teilnahme am Deutschkurs (Bestätigung, dass der Einstufungstest bestanden und die Kursgebühr i.H.v. 450 € entrichtet wurde)
  • Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist (die VPD kostet ca. 75 €)

 

 

Verantwortlichkeit: