Bewerbung von Nicht-EU-Bürger*innen
Bei einer Bewerbung für Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge ist es für Nicht-EU-Bürger*innen verpflichtend, neben einem anerkannten Sprachnachweis (z.B. DSH 2-Zeugnis) eine Vorprüfungsdokumentation (VPD), ausgestellt durch uni-assist, einzureichen.
Ab dem Wintersemester 2024/25 ist die Einreichung einer VPD auch bei einer Bewerbung für Masterstudiengänge der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und der Medizinischen Fakultät obligatorisch. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Bewerbungen für Promotionsstudiengänge aller Fakultäten und Masterstudiengänge der Philosophischen, Wirtschaftswissenschaftlichen und Juristischen Fakultät.
Die VPD muss für die Bewerbung an der Universität Düsseldorf ausgestellt sein. Ein uni-assist Prüfbericht ist nicht ausreichend. Wurde die Feststellungsprüfung abgelegt, muss diese für die Erstellung der VPD auch bei uni-assist eingereicht werden. Nicht-EU-Bürger*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus einem EU-Land sowie nach Vergabeverordnung NRW §1 Absatz 2 Deutschen Gleichgestellte bewerben sich für ONC-Fächer/DoSV-Fächer wie EU-Bürger*innen/Deutsche und müssen dementsprechend keine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist einreichen.
Um eine VPD zu erhalten, müssen die heimatlichen Zeugnisse vorab durch uni-assist geprüft werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich frühzeitig (mindestens 8 Wochen vor der Bewerbungsfrist an der Universität) an uni-assist .
Die heimatlichen Zeugnisse müssen bei einer Bewerbung für Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorfnicht mehr eingereicht werden. Bei Promotions- und Masterstudiengängen (auch wenn eine VPD gefordert wird) müssen die heimatlichen Zeugnisse eingereicht werden.
Die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Fächer sind für das Sommersemester der 15.01. und für das Wintersemester der 15.07. jedes Jahres. Die Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Fächer finden Sie hier.
Bitte bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal. Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei Bewerbungen auf DoSV Studiengänge. Nicht-EU-Bürger*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus dem EU-Land bewerben sich für ONC-Fächer/DoSV-Fächer wie EU-Bürger*innen/Deutsche.
Bewerber/innen für das 1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie für den gewählten Studiengang im Zeitpunkt der Antragstellung an einer deutschen Hochschule als Studentin oder Student eingeschrieben sind. Bewerbungen für das 1. Fachsemester Medizin/Staatexamen sind nicht möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits das Physikum abgelegt wurde oder durch bisher erbrachte Studienleistungen die Anrechnung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorliegt. In diesen Fällen kann nur eine Bewerbung für die klinischen Semester erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sonderanträge bei der Bewerbung nur für Deutsche, EU-Bürger*innen, Bildungsinländer*innen und den Deutschen Gleichgestellte relevant sind.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) müssen folgende Unterlagen hochgeladen werden:
die Vorprüfungsdokumentation, ausgestellt für die Heinrich-Heine-Universität durch uni-assist (s.o.) und ein anerkannter Sprachnachweis. Als Sprachnachweis kann auch das Zeugnis über die Feststellungsprüfung eingereicht werden. Die heimatlichen Zeugnisse werden bei der Bewerbung im Regelfall nicht benötigt.
Für die Promotionsstudiengänge und die Masterstudiengänge werden folgende Unterlagen bei der Bewerbung benötigt:
- Abschlussurkunde über das Studium sowie die Noten- und Fächerübersicht (in Originalsprache und in der deutschen Übersetzung von beeidigten Übersetzern; englische und französische Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden)
- DSH-Zeugnis (DSH 2 oder DSH 3) oder ein äquivalenter Sprachnachweis , es sei denn, es handelt sich um einen fremdsprachigen Masterstudiengang oder eine Promotion in nicht-deutscher Sprache
- zusätzlich die Vorprüfungsdokumentation (VPD) für Masterstudiengänge der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Medizinischen Fakultät
- Promotion: Wenn ein Promotionsstudium beabsichtigt wird, ist die Genehmigung des Dekanats und die Betreuungszusage des Doktorvaters erforderlich
Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester muss eine Anerkennung der bisherigen Studienleistungen eingereicht werden.
Sonderfälle
China
- Chinesische Studienbewerber*innen müssen das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS), die bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking zu erreichen ist, hochladen und bei der Einschreibung im Original vorlegen:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Kulturreferat, Akademische Prüfstelle
Landmark Tower 2, Office 03118
8, Dongsanhuan Beilu
Chaoyang District, 100004 Beijing, VR China
Telefon: 0086-10-6590-7138 oder -7141, (Mo. bis Do. 13.00 - 17.00 Uhr chinesischer Zeit)
Fax: 0086-10-6590-0051,
E-mail:
Vietnam
- Bewerber*innen aus Vietnam müssen das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft in Hanoi hochladen und bei der Einschreibung (im Original) vorlegen
Indien (ab dem Wintersemester 2023/24)
- Bewerber*innen aus Indien müssen ab dem Wintersemester 2023/24 das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) von der Akademischen Prüfstelle in Neu-Delhi hochladen und bei der Einschreibung (im Original) vorlegen
Zeugnisse müssen bei der Einschreibung in amtlich beglaubigter Form eingereicht werden.
Vorprüfungsdokumentation
Wird bereits vor einer Bewerbung eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vorliegt (z.B. zur Verlängerung des Visums, wenn noch kein anerkannter Sprachnachweis vorliegt), besteht die Möglichkeit, gegen ein Entgelt die heimatlichen Zeugnisse durch uni-assist prüfen zu lassen.