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Visum & Einreise

Einreise ohne Visum

Bürger aus EU Staaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten. Sie brauchen dazu nur einen gültigen Pass.

Bürger aus Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Süd Korea und den USA können ebenfalls ohne Visum für einen Zeitraum von 90 Tagen nach Deutschland einreisen. Für einen längeren Aufenthalt müssen sie allerdings nach der Einreise beim Ausländeramt eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag an der HHU bekommen ist es ratsam bereits im Heimatland ein Visum mit Arbeitserlaubnis zu beantragen. Sie müssen sonst nach der Einreise erst einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde Düsseldorf beantragen.  Vorher dürfen Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht unterschreiben. Da es bei der Terminvergabe der Ausländerbehörde zu Wartezeiten kommen kann, kann dies die Einstellung an der Universität erheblich verzögern.

Einreise mit Visum

Bürger aus Drittstaaten (außer Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Süd Korea, USA) benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.

Für einen kurzen Aufenthalt (bis zu 3 Monaten) müssen Sie ein Schengen-Visum (C-Visa) beantragen. Bitte geben Sie als Begründung des Aufenthaltes "Wissenschaftliche Tätigkeit" oder "Forschung" an, Das Schengen-Visum erlaubt es Ihnen sich innerhalb der Schengen-Staaten frei zu bewegen. Nach Ablauf der 3 Monate müssen Sie die Schengen-Staaten verlassen. Das Visum ist nicht verlängerbar.

Für einen längeren Aufenthalt (über 3 Monate) müssen sie eine Nationales-Visum (D-Visa) beantragen.  Eine Einreise mit einem Schengen-Visum ist nicht ausreichend und kann nach der Einreise nicht in ein Visum für längerfristige Aufenthalte geändert werden. Folgende Visa kommen in Frage:

  • Visum für Studierende (§16b AufenthaltsG): für Promovierende ohne Arbeitsvertrag
  • Visum für Forschende (§18d AufenthaltsG): für Promovierende mit Arbeitsvertrag und alle Postdocs unabhängig von der Finanzierung

In der Regel benötigen Sie zur Beantragung des Visums ein Einladungsschreiben Ihres Betreuers bzw. der Universität und einen Nachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthalts. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland nach den jeweiligen Voraussetzungen und Regelungen.

Eine allgemeine Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sowie zu den Bestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts.

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