Glossar zur Wohnungssuche in Deutschland
- Kaution bedeutet die Hinterlegung einer bestimmten Geldsumme als Sicherheit zu Beginn des Mietverhältnisses für eventuelle Schäden; meist in der Höhe von 2-3 Monatsmieten. Wenn die Wohnung am Ende des Mietvertrages wieder an den Vermieter übergeben wird und keine Schäden aufgetreten sind, wird die Kaution dem Mieter zurückgezahlt.
- Die Bezeichnung der Mietkosten als "warm" bedeutet, dass die Heizkosten (oder auch alle Nebenkosten) bereits in die Summe eingerechnet wurden.
Die Bezeichnung als “kalt” bedeutet, dass die Heiz- und Stromkosten noch zusätzlich bezahlt werden müssen. - +NK= Nebenkosten sind alle zur reinen Miete zusätzlich anfallenden Kosten wie z.B. die monatlichen Kosten für Strom, Heizung, TV, Treppenhausreinigung, Hausmeister, etc..
- Stromkosten sind normalerweise nicht in der Miete enthalten. Sie benötigen daher einen Vertrag mit einem Stromanbieter. In der Regel wird es möglich sein, einfach den Vertrag des Vormieters zu übernehmen.
- Wohngemeinschaft (WG).
- Zwischenmiete meint üblicherweise ein Wohnangebot für einen befristeten Zeitraum während der zeitlichen Abwesenheit des regulären Mieters oder Besitzers.
Abkürzungen, die häufig in Wohnungsanzeigen benutzt werden:
2 ZKDB | 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad |
3 ZKDB | 3 Zimmer, Küche, Diele, Bad |
2-Zi.-Whg. | Zweizimmerwohnung |
EK | Einbauküche |
+NK | Nebenkosten = Heizung, Gas, Strom, Wasser, Abwasser, etc. |
NR | Nichtraucher |
WG | Wohngemeinschaft |