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Glossar zur Wohnungssuche in Deutschland

  • Kaution bedeutet die Hinterlegung einer bestimmten Geldsumme als Sicherheit zu Beginn des Mietverhältnisses für eventuelle Schäden; meist in der Höhe von 2-3 Monatsmieten. Wenn die Wohnung am Ende des Mietvertrages wieder an den Vermieter übergeben wird und keine Schäden aufgetreten sind, wird die Kaution dem Mieter zurückgezahlt. 
  • Die Bezeichnung der Mietkosten als "warm" bedeutet, dass die Heizkosten (oder auch alle Nebenkosten) bereits in die Summe eingerechnet wurden.
    Die Bezeichnung als “kalt” bedeutet, dass die Heiz- und Stromkosten noch zusätzlich bezahlt werden müssen.
  • +NK= Nebenkosten sind alle zur reinen Miete zusätzlich anfallenden Kosten wie z.B. die monatlichen Kosten für Strom, Heizung, TV, Treppenhausreinigung, Hausmeister, etc..
  • Stromkosten sind normalerweise nicht in der Miete enthalten. Sie benötigen daher einen Vertrag mit einem Stromanbieter. In der Regel wird es möglich sein, einfach den Vertrag des Vormieters zu übernehmen.
  • Wohngemeinschaft (WG).
  • Zwischenmiete meint üblicherweise ein Wohnangebot für einen befristeten Zeitraum während der zeitlichen Abwesenheit des regulären Mieters oder Besitzers.
Abkürzungen, die häufig in Wohnungsanzeigen benutzt werden:
2 ZKDB 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad
3 ZKDB 3 Zimmer, Küche, Diele, Bad
2-Zi.-Whg. Zweizimmerwohnung
EK Einbauküche
+NK Nebenkosten = Heizung, Gas, Strom, Wasser, Abwasser, etc.
NR Nichtraucher
WG Wohngemeinschaft
Verantwortlichkeit: