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Auslandsaufenthalte für promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen

Einen Teil der eigenen Forscherkarriere im Ausland zu absolvieren, ermöglicht neue Einblicke in das eigene Forschungsgebiet, den Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer Kulturen und das Erlernen von neuen Arbeitsmethoden, die das eigene Projekt bereichern. Forschungsaufenthalte im Ausland sollten rechtzeitig geplant und vorbereitet werden.

Generelle Informationen zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes finden Sie im Euraxess Mobilitätsportal. In einer Zusammenstellung des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) erhalten Sie zusätzliche spezifische Länderinformationen.
Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen Ihres Ziellandes beim Auswärtigen Amt der BRD.

Für alle weiteren Informationen bzw. Anforderungen sollten Sie sich bei Ihrer gastgebenden Institution informieren. 

Nach dem Entschluss für einen Auslandsaufenthalt stellt sich die Frage der Finanzierung. Die prominentesten Förderprogramme haben wir hier für Sie aufgelistet. Alle weiteren Programme können Sie über Stipendiendatenbanken nach Ihren eigenen Kriterien recherchieren. Stellenangebote finden Sie z.B. im Euraxess Jobportal.

Bei der Antragstellung für Stipendien ist es ggf. notwendig entsprechende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Am Sprachenzentrum der HHU erhalten Sie z.B. Sprachzeugnisse für den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) und für die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). Bitte beachten Sie dafür die entsprechenden Termine und Anmeldefristen. Für alle anderen Sprachtests wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Anbieter.

Im Rahmen eines deutschen Arbeitsverhältnisses müssen Auslandsaufenthalte bis zu 3 Monaten als Dienstreise angezeigt werden. Längere Auslandsaufenthalte (>3 Monate) werden zusätzlich zu Ihrem normalen Arbeitsvertrag geregelt. In beiden Fällen sind Sie über die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Wenn Sie einen solchen Auslandsaufenthalt planen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der Personalabteilung der HHU hinsichtlich der entsprechenden Modalitäten. 

Eine Auslandskrankenversicherung (Wichtig - Keine Reisekrankenversicherung) muss von dem jeweiligen Mitarbeiter/in selbst abgeschlossen werden. Während des Forschungsaufenthalts sowie der An- und Abreise besteht Unfallversicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft.

Im Ausland durchgeführte wissenschaftliche, künstlerische oder berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung fällt nicht unter die Regelungen des WissZeitVG (Paragraph 2, Abs.5 Satz 2 WissZeitVG).

Ein Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis, d. h. weder die Universität noch die Stipendiengeber werden Ihre Arbeitgeberin. Das Stipendium ist steuerfrei und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Daher haben Sie als Stipendiatin oder Stipendiat keine Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und auch keine Kranken- und Unfallversicherung. Bei einigen Stipendiengebern besteht die Möglichkeit über Zusatz-/Gruppenversicherungen des Stipendiengebers eine Unfallversicherung abzuschliessen.

Im Mobilitätsportal Euraxess finden Sie weitere Hinweise zur Sozialversicherung und zu Versicherungen, die Ihren Auslandsaufenthalt absichern. Dort finden Sie auch Informationen zu Ihren Ansprüchen und zur Übertragbarkeit von sozialen Leistungen innerhalb der Europäischen Union. Für Ihren Aufenthalt außerhalb der EU wird eine selbstverantwortliche Absicherung empfohlen.

Kontakt

Junior Scientist and International Researcher Center

Gebäude: 16.11
Etage/Raum: 42-48
+49 211 81-13564;13405



Regelmäßiges Infoseminar:

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