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Bewerbung ins höhere Fachsemester

Für folgende zulassungsbeschränkte Fächer (in höheren Fachsemestern) können Sie sich ab Juli 2024 für das Wintersemester 2024/25 direkt an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bewerben:

Bachelor
Betriebswirtschaftslehre
Biochemie
Finanz- und Versicherungsmathematik
Interdisziplinäre Naturwissenschaften
Medien- und Kulturwissenschaft
Medizinische Physik
Philosophy, Politics and Economics
Psychologie
Quantitative Biology
Sozialwissenschaften - Medien, Politik, Gesellschaft
Volkswirtschaftslehre

Bachelor Kernfachstudiengang
Kernfächer:
Modernes Japan

Bachelor Kernfachstudiengang
Ergänzungsfächer:
Kommunikations- und Medienwissenschaft
Modernes Japan
Politikwissenschaft
Soziologie

Master
Artificial Intelligence and Data Science
Economics
Molekulare Biomedizin
Psychologie
Translational Neuroscience

Staatsexamen
Medizin (ab Juli 2024 über das Bewerbungs- und Einschreibportal) Informationen zur PJ-Bewerbung
Pharmazie (ab Juli 2024 über das Bewerbungs- und Einschreibportal) FAQ zur Bewerbung
Rechtswissenschaft
Zahnmedizin

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 15. März, die Frist für das Wintersemester endet am 15. September. Die Zulassungsbescheide werden in der Regel ab Ende März oder ab Ende September versandt. Wenn Sie einen Monat nach Bewerbungsende keine Zulassung erhalten haben, gilt Ihr Antrag als abgelehnt. Ablehnungsbescheide werden nicht erstellt.

Senden Sie Ihren Antrag mit allen geforderten Unterlagen bitte an die

Heinrich-Heine Universität
Studierenden- und Prüfungsverwaltung
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf

Anträge für höhere Fachsemester als Download finden Sie hier

Wichtig: Für die Bewerbung Medizin (vorklinisch), Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin ist dringend zusätzlich die Anlage erforderlich!

  • Sondersprechstunde Zahnmedizin: Prof. Dr. Hugger bietet Sprechstundentermine für die Leistungsanrechung für die Bewerbung für höhere Fachsemester an (siehe Aktuelles).
  • Hinweis für Ortswechsler Zahnmedizin: Die HHU Düsseldorf weist seit dem WS 2013/14 einen Modellstudiengang in Humanmedizin auf. Das bedeutet, dass viele Leistungsnachweise für einzelne Fächer im vorklinischen Studienabschnitt nicht jeweils in einem Semester, sondern über mehrere Semester (Themenblöcke) hinweg erworben werden. Studierende der Zahnmedizin, die für Düsseldorf Ortswechselanträge stellen, sollten sich daher darüber bewusst sein, dass im vorklinischen zahnmedizinischen Studienabschnitt die Leistungsnachweise für die Fächer Chemie, Physik, Mikroanatomie, Makroanatomie, Biochemie und Physiologie nicht in einem Semester erworben werden können, sondern der (regelmäßige) Besuch und das erfolgreiche Bestehen mehrerer Themenblöcke (über z.T. mehrere Semester) hierzu erforderlich ist.

Alle sonstigen  Bewerber (z.B. ausländische Studienbewerber, Quereinsteiger) müssen sich ihre erbrachten Studienleistungen bei folgenden Stellen anrechnen lassen:

  • Bachelorstudiengänge: Prüfungsausschüsse je Fach
  • Master Psychologie: Informationen finden Sie hier
  • Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin: Zuständiges Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie.
    Falls Sie in NRW in Humanmedizin eingeschrieben sind oder in NRW, Brandenburg, Bremen oder außerhalb der Bunderepublik Deutschland geboren worden sind, ist das Landesprüfungsamt in Düsseldorf für Sie zuständig (siehe Merkblatt).
    Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, Tel.: 0211 - 475 5150 Dienstgebäude Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Öffnungszeiten: Dienstag u. Donnerstag von 8.30 - 11.30 u. 13.30 - 14.30 Uhr 
  • Bei Studienbewerber/innen, die im Ausland geboren sind oder nicht in NRW studieren, erfolgt die Anerkennung für Pharmazie über das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 15-712 (www.hlpug.de)
  • Rechtswissenschaft: Dekanat der Juristischen Fakultät, Gebäude 24.91. Geschäftszeiten: Mo, Do 9 - 11 Uhr, Mo, Mi 13 - 15 Uhr

Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags sind nicht vorhersehbar.
Bei der Vergabe von Studienplätzen in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie wird der Leistungsstand der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Bewerberinnen und Bewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK 2) oder Landeskader (LK) eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören („Spitzensportler“), werden innerhalb der Ranggruppen jeweils vorrangig berücksichtigt.

Falls einer dieser Punkte für Sie zutrifft, reichen Sie bitte mit Ihrem Antrag entsprechende Nachweise ein.

Bevor Sie einen solchen Antrag stellen und geltend machen wollen, dass eine sofortige Aufnahme des Studiums für Sie zwingend erforderlich ist, sollten Sie selbstkritisch die Erfolgsaussichten prüfen und einen strengen Maßstab anlegen. Dabei helfen Härtefallrichtlinien, die auf dieser Internetseite von hochschulstart wiedergegeben sind. Dort finden Sie auch Beispiele für begründete bzw. unbegründete Anträge. Alle Nachweise und Darlegungen müssen mit Ihrem Bewerbungsantrag in der Ausschlussfrist eingehen. Jeder Einzelfall wird individuell geprüft.