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Stabsstelle Datenschutz

Die Datenschutzbeauftragte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Studierenden bei Fragen zum Datenschutz zur Verfügung. Sie berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich zu allen Fragen mit Bezug zur Verarbeitung personenbezogener Daten und unterstützt sie bei der Einhaltung und Sicherstellung des Datenschutzes in ihrem Arbeitsbereich. Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung [Extern] (DSGVO), das Nordrhein-Westfälische Datenschutzgesetz [Extern] (DSG NRW) und die Datenschutzordnung der HHU.
 
Mitteilungen an die Datenschutzbeauftragte werden vertraulich behandelt und nur mit Zustimmung an Dritte weitergegeben. Beschäftigte der Heinrich-Heine-Universität können sich jederzeit in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar (ohne Beachtung des Dienstweges) an die Datenschutzbeauftragte wenden. Die Datenschutzbeauftragte ist hierbei zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person sowie die Umstände, die Rückschlüsse auf diese zulassen, verpflichtet.
Wenn Sie es vorziehen, können Sie sich auch direkt an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen [Extern] wenden.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stabsstelle Datenschutz finden Sie hier.

 

 

Verantwortlichkeit: