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Beglaubigungen von Urkunden an der HHU

Auf der hier verlinkten Seite finden Sie Hinweise und Informationen zu Beglaubigungen und die Modalitäten der Siegelführung.

Beglaubigungen von Urkunden von oder für die HHU

An der HHU werden gemäß der geltenden Dienstanweisung grundsätzlich nur Kopien von Schriftstücken amtlich beglaubigt, die die HHU selbst ausgestellt hat oder die für den Gebrauch an der HHU bestimmt sind. Derartige Urkunden werden gewöhnlich in den siegelführenden Einrichtungen und Fakultäten der HHU kostenfrei erstellt. Hinsichtlich Ihres BA-Zeugnisses und des Transcripts hilft Ihnen das Prüfungsamt im SSC gerne weiter.

Beglaubigungen können Sie nur nach Anmeldung per E-Mail (sowie auch telefonisch) werktags zwischen 9 und 13 Uhr im Justitiariat beantragen.

Hierfür werden Gebühren in Höhe von 2 € (zahlbar nur in bar) pro Seite erhoben. Die Kosten der Herstellung der beglaubigten Kopie sind darin enthalten. Ein Anspruch auf eine Beglaubigung besteht nicht.

 

Zeugnisse zur Studienplatzbewerbung an der HHU

Benötigen Sie beglaubigte Kopien für die Bewerbung auf einen Studienplatz an der HHU benötigen, erhalten Sie diese kostenlos im Studierendenservicecenter (SSC) auf dem Campus (über deren Leistungen die Internetseite des SSC hier informiert). Sie können derartige Urkunden auch bei der ausstellenden Behörde (z.B. Schule etc.) oder in der Kommune Ihres Wohnorts beglaubigen lassen.

 

Was beglaubigen wir nicht?

Zeugnisse und andere, nicht durch die HHU ausgestellte Urkunden (etwa zum persönlichen Gebrauch von Studierenden oder Beschäftigten der HHU) dürfen hier nicht amtlich beglaubigt werden.

Personenstandsurkunden (v.a. Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden, Auszüge aus dem Familienstammbuch) wegen entsprechender gesetzlicher Regelungen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen ist immer an das Standesamt des Wohnorts bzw. an die Behörde zu verweisen, das seinerzeit die Original-Urkunde ausgestellt hat.

Fremdsprachige Urkunden. Das gilt auch dann, wenn eine amtliche Übersetzung vorgelegt wird. Fremdsprachige Urkunden lassen Sie bitte z.B. in den Kommunen Ihres Wohnortes beglaubigen.

 

 

 

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