Gremienwahlen 2024
Die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zu den SHK-Räten finden im Jahr 2024 erstmalig als internetbasierte Onlinewahlen (elektronische Wahlen) mit der Möglichkeit der Briefwahl statt.
Der Wahlzeitraum wurde auf Montag, den 10. Juni 2024, 10:00 Uhr, bis Donnerstag, den 20. Juni 2024, 10:00 Uhr festgesetzt.
An dieser Stelle finden Sie - übersichtlich in "Reitern" nach Themen gegliedert - alle wichtigen Informationen zu den Gremienwahlen 2024 an der HHU. Die hier enthaltenen Informationen zu einzelnen Wahlen werden vorbehaltlich der Inhalte der amlichen Wahlbekanntmachung gegeben. Im Zweifel gelten die dortigen Inhalte.
Gewählt werden in diesem Jahr die Mitglieder zum Senat und zu den Fakultätsräten sowie zum Rat für Studentische Hilfskräfte (SHK-Rat) ausschließlich innerhalb der Gruppe der Studierenden.
Die Amtszeit beginnt für diese Mitglieder am 1. Oktober 2024 und endet am 30. September 2025.
Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich ist das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Die zu den Gremienwahlen 2024 zugelassenen Wahlvorschläge werden in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.
Grundsätzlich wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Universität, die zum Stichtag wahlberechtigt waren und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen wurden. Der Stichtag liegt gemäß der Wahlordnung 49 Tage vor dem jeweils festgesetzten Wahlzeitraum.
Der Stichtag ist daher der 22. April 2024. Mitglieder der HHU, die ihr Mitgliedschaftsrecht erst nach diesem Stichtag erwerben, können nicht wählen und nicht gewählt werden.
Senat
Für den Senat sind grundsätzlich alle Mitglieder der HHU wahlberechtigt unabhängig davon, welcher Fakultät oder Einrichtung der HHU sie angehören. In diesem Jahr bestimmen jedoch lediglich die Mitglieder der Gruppe der Studierenden ihre Vertreter*innen im Senat neu, so dass wahlberechtigt und wählbar alle Studierenden sind, die (zum Stichtag) in einem Studiengang an der HHU eingeschrieben sind.
Fakultätsräte
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Universität, die am 49. Tag vor dem Wahltermin (Stichtag der Wahlberechtigung) einer der Mitgliedergruppen und der jeweiligen Fakultät zuzuordnen sind. Ebenso wie im Senat bestimmt im Jahr 2024 ausschließlich die Gruppe der Studierenden ihre Vertreter*innen neu.
SHK-Rat
Wahlberechtigt ist, wer in der Gruppe der Studierenden zum Senat wahlberechtigt ist (siehe oben). Wählbar ist jede*r Studierende.
Hinweis: Unter https://udele.hhu.de können Sie ab dem 29.04.2024 prüfen, ob Sie wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Bis zum 06.05.2024 können Sie die Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Wahlordnung auch im Verwaltungsgebäude 16.11, Ebene 01, Raum 23 arbeitstäglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr einsehen.
Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis können bis zum 06.05.2024 geltend gemacht werden.
Terminplan und Wahlzeitraum
Aus dem durch das Rektorat auf den 10.06.2024 bis 20.06.2024 festgesetzten Wahlzeitraum für die internetbasierten Online-Wahlen (elektronische Wahlen) ergeben sich entsprechend den Festlegungen der Wahlordnung die folgenden Termine:
Stichtag für die Erstellung des Verzeichnisses der Wählenden | 22.04.2024 |
Auslage des Verzeichnisses der Wählenden | 29.04.2024 - 06.05.2024 |
Frist für Einwendungen gegen das Verzeichnis der Wählenden | 06.05.2024 |
Feststellung des Verzeichnisses der Wählenden (voraussichtlich) | 07.05.2024 |
Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge | 10.05.2024 (wegen des vorhergehenden Feiertages) |
Frist für die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge (bis spätestens) | 24.05.2024 |
Beantragung der Briefwahl (bis spätestens) | 11.05.2024 - 02.06.2024 |
Durchführung der elektronischen Wahl (Zeitraum) | 10.06.2024 - 20.06.2024 Den Meeting-Link zur öffentlichen Wahleröffnung finden Sie hier. Den Meeting-Link zur öffentlichen Wahlschließung finden Sie hier. |
Vordrucke für Wahlvorschläge
Hinweis Vordrucke
Die für die Gremienwahlen erforderlichen Vordrucke sind hier abrufbar.
Solange alle notwendigen Informationen enthalten sind, können Sie Wahlvorschläge jedoch auch formlos einreichen. Richten Sie Ihre Wahlvorschläge bitte in jedem Fall an das Wahlamt. Diese müssen bis spätestens 10. Mai 2024 eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder verspätet eingegangene Vorschläge zurückgewiesen werden können.
Wahlvorschlagsformular
- Vordrucke Wahlvorschläge Senat
- Vordrucke Wahlvorschläge Fakultätsräte
- Vordruck Wahlvorschlag SHK-Rat
Die Stimmabgabe in elektronischer Form erfolgt dergestalt, dass die Wahlberechtigten ihre Stimme in der Weise abgeben, dass sie für die betreffende Wahl jeweils den dazugehörigen elektronischen Stimmzettel persönlich und unbeobachtet kennzeichnen. Die Stimmabgabe setzt die Versicherung der Wahlberechtigten voraus, dass die Stimme persönlich oder mit Hilfe einer Hilfsperson abgegeben wurde.
Der Zugang zum Wahlportal erfolgt im Wahlzeitraum über den Link https://idm.hhu.de und dort über den lila Button „Zum Wahlportal“. Dort erfolgt die Authentifizierung der Wahlberechtigten durch das Einloggen mit dem individuell bekannten HHU-Benutzer-Account im Identitätsmanagement (IDM), d.h. Benutzername und Passwort. Im Anschluss gelangen die Wahlberechtigten über die Kachel „Online-Wahl 2024“ im IDM zu der digitalen Wahlkabine.
Der elektronische Stimmzettel ist entsprechend der im elektronischen Wahlsystem enthaltenen Anleitung elektronisch auszufüllen und abzusenden. Dabei wird durch das verwendete elektronische Wahlsystem sichergestellt, dass das Stimmrecht nicht mehrfach ausgeübt werden kann. Die Verarbeitung der abgesandten Stimmen erfolgt anonymisiert und so, dass die Reihenfolge des Stimmeingangs nicht nachvollzogen werden kann. Die Wahlberechtigten haben bis zur endgültigen Stimmeingabe die Möglichkeit, ihre Eingabe zu korrigieren oder die Wahl abzubrechen. Ein Absenden der Stimme(n) ist erst auf der Grundlage einer elektronischen Bestätigung durch die Wählenden möglich. Die Übermittlung ist für den*die Wähler*in am Bildschirm erkennbar. Mit dem Hinweis über die erfolgreiche Stimmabgabe gilt diese als vollzogen.
Das elektronische Wahlsystem wird von unserem Dienstleister Electric Paper zur Verfügung gestellt. Electric Paper wird lediglich ein Pseudonym der wahlberechtigten Person übermittelt. Dabei wird der Aufruf kryptologisch abgesichert. Electric Paper verwaltet, welches Pseudonym gewählt hat. Nach erfolgter Teilnahme ist eine erneute Stimmabgabe nicht möglich. In der Wahlurne werden die abgegebenen Stimmzettel nach einem Zufallsprinzip gespeichert und über mehrere Schritte verschlüsselt. Es existiert zu keinem Zeitpunkt eine Verbindung zwischen den Pseudonymen der Wahlberechtigten und den abgegebenen Stimmzetteln.
Nach Ende der Wahl wird die Wahlurne elektronisch ausgezählt und die HHU erhält das Auszählungsergebnis der elektronisch abgegebenen Stimmzettel von dem Dienstleister Electric Paper.
Wahlberechtigte, die ihren IDM-Account noch nicht aktiviert haben, sollten dies zügig erledigen. Informationen zur Aktivierung des Accounts finden Wahlberechtigte unter
https://wiki.hhu.de/pages/viewpage.action?pageId=227999956
Für den Zugriff auf die Wahl müssen für das Identitätsmanagement der HHU (https://idm.hhu.de) Pop-Ups zugelassen werden.
In den meisten Browserfenstern erscheint unterhalb der Adresszeile eine Abfrage, ob man Pop-Ups zulassen möchte. Wenn Sie dies erlauben, öffnet sich das betreffende Fenster. Dies ist für die Wahl notwendig. In der Regel finden Sie diese Option in den Einstellungen.
Die (Sequent) Quellcode Repositories des Online-Wahlsystems unseres Dienstleisters Electric Paper sind öffentlich in GitHub unter https://github.com/sequentech einsehbar. Eine Dokumentation finden Sie unter: https://sequentech.github.io/documentation/.
Hinweis zur Briefwahl
Die hier enthaltenen Informationen zu einzelnen Wahlen werden vorbehaltlich der Inhalte der amtlichen Wahlbekanntmachung gegeben. Im Zweifel gelten die dortigen Inhalte!
In der Zeit vom 11.05.2024 bis 02.06.2024 kann von allen Wahlberechtigten ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Der Antrag kann elektronisch über das Portal https://udele.hhu.de oder alternativ https://idm.hhu.de (dort über den grünen Button "Zum Wählerverzeichnis") erfolgen. Über den folgenden QR-Code können Sie sich direkt bei UDele einloggen.
Ferner kann ein Antrag mit Hilfe eines Formulars gestellt werden, das per E-Mail als Anlage an oder per Fax unter 0211/81-11772 oder per Post an folgende Adresse:
- Wahlamt - Justitiariat
Gebäude 16.11
40204 Düsseldorf
übersandt werden kann.
Das Antragsformular für die Briefwahl ist hier ab dem 10.05.2024 abrufbar.
Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre im IDM hinterlegte Adresse oder an die von Ihnen für Wahlzwecke besonders angegebene Adresse.
Vor der Auszählung der abgegebenen Briefwahlstimmen wird für jeden Wahlbrief einzeln geprüft, ob die Wählenden bereits elektronisch eine Stimme abgegeben haben. Ggf. wird der Wahlbrief durch den Wahlausschuss verworfen, damit die Stimme(n) nicht mehrfach abgegeben werden können. Im Zweifel "gilt" also die auf elektronischen Wege abgegebene Stimme! Dabei bleibt die Anonymität der Wahlstimmen stets gewahrt!
Informationen für die Bewerbung der Kandidierenden
Listen und Kandidierende, die für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zu dem SHK-Rat zugelassen werden, werden hier die Möglichkeit haben, sich kurz vorzustellen. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Die Kurzvorstellungen werden erst nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses über die Wahlvorschläge veröffentlicht, die bis zum 10. Mai 2024 eingereicht werden können. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich am 15. Mai 2024 erfolgen.
Für die Kurzbewerbung benötigt das Wahlamt von dem*dem jeweiligen Kandidierenden möglichst bis zum 31. Mai 2024 eine Kurzbewerbung per Mail in Form einer schriftlichen Vorstellung (max. 700 Zeichen) sowie - wenn gewünscht - ein digitales Foto im Passbildformat. Bitte senden Sie den Text und das digitale Foto in zwei getrennten Dateien (wenn möglich im pdf-Format), die Sie einer Mail an anhängen.
Zudem bitten wir darum, die Einwilligungserklärung in die Verarbeitung und Nutzung von Personenaufnahmen gemäß Kunsturhebergesetz und DS_Wahlen, die Sie hier finden, mitzusenden.
Für die Inhalte der Kurzbewerbungen sind ausschließlich die Autor*innen der jeweiligen Dokumente verantwortlich. Das Wahlamt wird lediglich die Veröffentlichung der übersandten Dokumente übernehmen.
Ihre Kandidatinnen und Kandidaten!
Um sich die jeweilige Kurzbewerbung anzusehen muss man auf den Namen der Liste bzw. Kandidat*innen klicken. Es wird darauf verwiesen, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt und nicht alle Kandidat*innen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, eine Kurzvorstellung einzureichen.
I. Senat
A) Regenbogen Liste
B) SDS - Die Linke Liste
C) Rot-Grüne Liste
D) Fakultätsübergreifende Liste stud. Fachvertretungen LsF
E) Studierende
F) RCDS & LHG: Die Liste der Mitte
II. Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
A) Fachschaftsliste
B) RCDS - die studentische Mitte
III. Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät
A) Liste Studentischer Vorschläge für den Fakultätsrat
IV: Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
A) Liste studentischer Fachschaften
B) Linke Liste
V: Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
A) Unabhängige Liste
VI. Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
A) Studierende
VII. SHK-Rat
- Juristische Fakultät
- Medizinische Fakultät
- Philosophische Fakultät (kein*e Kandidat*in)
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Das amtliche Wahlergebnis finden Sie (nach Feststellung) u.a. auf dieser Seite.
Recht und Ordnung(en)
Die der Wahl zugrunde liegenden Ordnungen finden Sie hier:
Grundordnung vom 17.03.2015, in der Fassung der vierten Änderungsordnung vom 10.01.2022 (Nichtamtliche Fassung)
Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für Studentische Hilfskräfte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 18.07.2023 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 18/2023)
Erste Ordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für Studentische Hilfskräfte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 18.07.2023 vom 17.04.2024 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 13/2024)
Alle Einzelheiten können Sie der offiziellen Wahlbekanntmachung, entnehmen. Im Zweifel gelten die Regelungen der o.g. Ordnungen.
Sitzungen des Wahlausschusses
Wahlausschuss
Für die Durchführung der Wahlen hat der Senat einen gemeinsamen Wahlausschuss gewählt. Diesem gehören je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrenden, der akademischen Mitarbeitenden, der Studierenden sowie der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung an. Den Vorsitz und seine Stellvertretung regelt die Wahlordnung.
Mitglieder Wahlausschuss
Dem Wahlausschuss gehören als Mitglieder an:
- für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer: Prof. Dr. Alfons Hugger - für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter: Ralf Matalla - für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung: Gabriele Meurer
- für die Gruppe der Studierenden: Johann Lensing
Als stellvertretende Mitglieder wurden gewählt:
- für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer: Prof. Dr. Frank Dietrich - für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter: Frank Hommes - für die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in Technik und Verwaltung: N.N. - für die Gruppe der Studierenden: N.N.
Den Vorsitz im gemeinsamen Wahlausschuss
- führt Kirsten Ugowski (Vertretung: Isabel Schneider)
Sitzungstermine, Tagesordnungen und Protokolle des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss tagt hochschulöffentlich, die Sitzungstermine sind hier zusammen mit den Tagesordnungen eingestellt. Soweit nicht anders angegeben, finden die Sitzungen im Sitzungssaal 2 im Gebäude 16.11.01 statt. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Termine teilweise als Vorbehaltstermine angelegt sind, sie können - auch kurzfristig - entfallen. Die Termine zur Auszählung der Stimmen sind keine ordentlichen Sitzungstermine, jedoch (ebenfalls) hochschulöffentlich.
Nach erfolgter Abstimmung können Sie hier auch die jeweiligen Protokolle einsehen. In der Regel wird dies jeweils 2-3 Wochen nach der Sitzung möglich sein.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen an die Geschäftsstelle des Justitiariats, die den Wahlausschuss als Wahlamt in seinen Aufgaben unterstützt.
Datum | Zeit / Ort | vorl. Tagesordnungspunkte |
---|---|---|
24.11.2023 | von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr (SS 2) | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Bericht der Vorsitzenden Termin für die Gremienwahlen 2024 Vorabinformation über die Termine der Wahlausschusssitzungen für die Gremienwahlen 2024 Verschiedenes |
09.04.2024 | von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr (SS 2) | Beschlussfassung über die Wahlbekanntmachung |
07.05.2024 | von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr (SS 2) | Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Verzeichnisse der Wahlberechtigten und die Feststellung der Verzeichnisse |
14.05.2024 | von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr (SS 2) | Zulassung / Ablehnung der Wahlvorschläge Eventuelle Auflösung der Reihenfolge |
17.05.2024 | von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr (SS 2) | Entscheidung gegen die Einsprüche der Wahlvorschläge |
03.06.2024 | von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr (SS 2) | Die Wahlausschusssitzung entfiel, da keine Briefwahlanträge abgelehnt werden mussten |
20.06.2024 | 10:00 Uhr (SS 3) | Die Stimmenauszählung kann auch über den Meeting-Link |
24.06.2024 | von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr (SS 2) | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Bericht der Vorsitzenden Feststellung der Wahlergebnisse Verschiedenes |
Zusammensetzung der Gremien
Hinweis: Die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind das zugrunde liegende Wahlrecht sowie die Angaben in der amtlichen Wahlbekanntmachung!
Zusammensetzung der Gremien
Senat
29 stimmberechtigte Mitglieder, davon
- 15 aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
- 5 aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
- 5 aus der Gruppe der Studierenden
- 4 aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung.
Fakultätsräte
Stimmberechtigte Mitglieder im Fakultätsrat der Juristischen, der Philosophischen, der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind je
- 8 Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
- 2 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
- 3 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
- 2 Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung.
Dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät gehören als stimmberechtigte Mitglieder an
- 8 Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
- 3 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
- 3 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden.
SHK-Rat
Dem SHK-Rat gehören 5 studentische Mitglieder an, die nach den Fakultäten getrennt aus der Gruppe der Studierenden gewählt werden.
Stimmenauszählung und Wahlergebnisse
Nach Ablauf der Wahl:
- Die hochschulöffentliche Stimmenauszählung erfolgt am 20. Juni 2024 um 10.00 Uhr im Sitzungsssaal 3. Der Stimmenauszählung kann auch über den Meeting-Link https://hhu.webex.com/hhu/j.php?MTID=md70b0be3497f541d588a5e3b71724b78 beigetreten werden.
- Die Feststellung der Wahlergebnisse durch den Wahlausschuss soll voraussichtlich am 24. Juni 2024 erfolgen.
- Die Veröffentlichung des festgestellten Ergebnisses in den Amtlichen Bekanntmachungen wird voraussichtlich am 25. Juni 2024 erfolgen.
Das aktuelle Wahlergebnis sowie die aus der Vergangenheit sind hier zu finden.
Die Termine, Tagesordnungen und Protokolle des Gemeinsamen Wahlausschusses finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter <Sitzungen des Wahlausschusses>.
Wahlprüfungsverfahren
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede*r Wahlberechtigte und jede*r Wahlvorschlagsberechtigte binnen 7 Tagen nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse beim Wahlausschuss schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.
Über die Einsprüche entscheidet das Rektorat auf der Grundlage eines Vorschlags des Wahlausschusses.
Stand: Februar 2024
Mit diesen Datenschutzhinweisen kommt die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (im Folgenden HHU) für die oben genannte Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13 bzw. Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nach.
Ergänzende Informationen sind der Datenschutzerklärung der HHU zu entnehmen (https://www.hhu.de/datenschutzerklaerung).
Hinsichtlich der verwendeten Begriffe „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 DS-GVO verwiesen.
1. Kontaktdaten
Verantwortlich für die Verarbeitung ist die HHU, eine vom Land NRW getragene, rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch die Rektorin Prof. Dr. Anja Steinbeck vertreten.
1.1. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Tel.: 0211 81-10000
1.2. Ansprechpartner für die Verarbeitung im Rahmen von Gremienwahlen
Heinrich-Heine-Universität
Leiterin der Stabsstelle Justitiariat und
Vorsitzende des Wahlausschusses
Kirsten Ugowski, Ass. iur.
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Tel.: 0211 81-14248
1.3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Die behördliche Datenschutzbeauftragte der HHU erreichen Sie postalisch unter oben angegebener Adresse des Verantwortlichen oder wie folgt:
Die Datenschutzbeauftragte
E-Mail:
Tel.: 0211 81 – 13060
https://www.hhu.de/datenschutz
2. Angaben zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten und Zwecken der Verarbeitung
2.1. Durchführung von Gremienwahlen
Im Rahmen der Durchführung von Gremienwahlen an der HHU werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen
- Familiennamen und Vornamen, ggfls. Titel, Adresse, Geburtsdatum, Anrede, Personal- oder Matrikelnummer, IDM-Benutzerkennung, E-Mail-Adresse, Wahlkreis (Fakultät/Einrichtung/Institut/Organisationseinheit), Mitgliedergruppe (Hochschullehrer*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung, Studierende) und bei elektronischen Wahlen: pseudonymisierte Wähler*innen-ID (IDM-Benutzerkennung der Wähler*innen, die elektronisch wählen)
zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Durchführung von Gremienwahlen (Erstellung der Wählerverzeichnisse, Briefwahlunterlagen, Wahlvorschläge, Rundmails mit Informationen zu den Gremienwahlen, Wahlbenachrichtigung, Stimmzettel, Benachrichtigungen der gewählten Kandidierenden, namentliche Bekanntgabe der gewählten Mitglieder, Veröffentlichung der Mitglieder des Wahlausschusses).
Darüber hinaus werden Informationen und ggf. Fotos zu den Kandidierenden, die diese dem Wahlamt auf freiwilliger Basis für die Vorstellung der Kandidierenden auf der Homepage des Wahlamtes, die im Internet zugreifbar ist, zur Verfügung stellen, verarbeitet.
Die Mitglieder des Wahlausschusses werden im Internetauftritt der HHU namentlich benannt. Die öffentlichen Protokolle der Sitzungen des Wahlausschusses werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Wir erhalten Ihre personenbezogenen Daten, soweit nicht von Ihnen selbst eingereicht, von dem Dezernat 1 (Studentische Angelegenheiten), von dem Dezernat 5.3 (Finanzplanung und Controlling) in Zusammenarbeit mit dem Dezernat 3 (Personal) und dem Personaldezernat des Universitätsklinikums Düsseldorf.
2.2. Bereitstellung der Online-Wahlkabine und Erstellung von Logfiles
Bei jedem Aufruf einer Seite unseres Internetauftritts erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten werden hierbei erhoben:
(1) Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
(2) Das verwendete Betriebssystem
(3) Die IP-Adresse der Nutzerin/ des Nutzers
(4) Datum und Uhrzeit des Zugriffs
(5) Websites, von denen der Aufruf einer Seite unseres Internetauftritts erfolgt
(6) Websites, die über unsere Website aufgerufen werden
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.
Die angegebenen Datenkategorien werden außerdem in den Logfiles unseres Systems gespeichert, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme.
Eine Speicherung der Daten in den Logfiles zusammen mit anderen personenbezogenen Daten findet nicht statt. Ebenfalls findet keine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken in diesem Zusammenhang statt.
2.3. Verwendung von Cookies
Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des*der Nutzer*in gespeichert werden. Wird eine Website aufgerufen, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des*der Nutzer*in gespeichert werden. Dieses Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.
Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer*innen zu vereinfachen. Einige Funktionen unseres Internetauftritts können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.
Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.
In den Cookies werden dabei folgende Daten gespeichert:
- Lang: Das Cookie speichert die Sprache der Webseite.
- Booth: Cookies, die genutzt werden, um den Merkmale der wählenden Person in der Wahlkabine zu speichern.
Diese beiden Cookies sind technisch für die Funktionalität der Online-Wahlkabine erforderlich.
3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grund der Bestimmungen der DS-GVO und des Landesdatenschutzgesetzes sowie ggf. weiteren maßgeblichen Gesetzen verarbeitet. Dies geschieht nur zu den in Ziffer 2 angeführten Zwecken.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Durchführung von Gremienwahlen ist Art. 6 Abs. 1 lit. e. DS-GVO. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Universität gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 Hochschulgesetz NRW i. V. m. der Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum Rat für Studentische Hilfskräfte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Zu berücksichtigen ist ebenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i. V. m. § 11b Hochschulgesetz NRW.
Die Verarbeitung der Fotos der Kandidierenden basiert auf ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Logfiles und der Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 2, 3 DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 DSG NRW und Art. 32 DS-GVO.
4. Übermittlung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten, die von der HHU für die genannten Zwecke verarbeitet werden, werden an folgende Empfänger*innen außerhalb der HHU weitergegeben:
Die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und zum SHK-Rat werden als internetbasierte Onlinewahlen (elektronische Wahlen) durchgeführt. Für Teile der Durchführung bedient sich die HHU eines externen Dienstleisters, der Firma Electric Paper, Lüneburg, https://www.electricpaper.de/ datenschutzrichtlinien.html. Informationen zum eingesetzten Onlinewahlsystem uniWAHL OWS sind zu finden unter https://wahlen-organisieren.de/ .
Die elektronischen Stimmzettel werden von der Verwaltung der HHU mithilfe von Electric Paper erstellt. Sie enthalten Angaben über das zu wählende Gremium, die jeweilige Mitgliedergruppe, den Wahlkreis, die Wahlperiode, die Anzahl der zu vergebenden Stimmen sowie die zur Wahl stehenden Kandidierenden.
Die Firma Electric Paper erhält die Wählerverzeichnisse lediglich in pseudonymisierter Form zwecks Durchführung der elektronischen Stimmabgabe. Vor der Stimmabgabe authentifizieren Sie sich an HHU-Systemen und werden von dort an eine „Online-Wahlkabine“ weitergeleitet. Die Speicherung Ihrer abgegebenen Stimme(n) erfolgt ausschließlich anonymisiert und ohne Möglichkeit, die Reihenfolge des Stimmeingangs nachzuvollziehen. Während der Stimmeingabe kommt es durch das Wahlsystem zu keiner Speicherung Ihrer Stimme(n) auf dem von Ihnen verwendeten Endgerät. Unbemerkte Veränderungen der Stimmeingabe durch Dritte sind ausgeschlossen. Die Speicherung Ihrer Stimme(n) in der elektronischen Wahlurne erfolgt nach einem nicht nachvollziehbaren Zufallsprinzip.
Das Wahlamt erhält das Wahlergebnis (ausgezählte Stimmen je Bewerber*in vom Provider des Online-Wahlsystems (Electric Paper).
Sollten Sie einen Briefwahlantrag stellen, erfolgt die Wahl auf HHU-eigenen Systemen unter Einhaltung der Wahlgrundsätze.
Die Ergebnisse der Auszählung der Briefwahlstimmen und der elektronischen Wahl werden am Ende des Wahlzeitraumes zusammengeführt.
Hinweis zur Veröffentlichungen von personenbezogenen Daten im Internetauftritt der HHU bei Vorstellungen der Kandidierenden sowie Veröffentlichung der Wahlvorschläge und Wahlergebnisse:
Bei einer Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internetauftritt der HHU können diese Daten weltweit abgerufen und gespeichert werden. Sie können auch in Ländern abgerufen werden, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Die Daten sind allgemein für die Öffentlichkeit abrufbar und können damit auch über sogenannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Organisationen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit z.B. ein Persönlichkeitsprofil erstellen oder die Daten zu anderen Zwecken verwenden. Es besteht zudem die Gefahr einer kommerziellen Nutzung durch Dritte und die Daten können auch dann noch weiter genutzt werden, wenn die HHU ihr Internetangebot bereits verändert oder gelöscht hat.
5. Dauer der Verarbeitung/Datenlöschung
Die HHU speichert Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung der Zwecke gemäß Ziffer 2 erforderlich ist. Danach werden diese Daten gelöscht.
Spätestens mit Rechtskraft des Wahlergebnisses werden die Daten unverzüglich aus den entsprechenden Systemen gelöscht, sofern und soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bzw. keine berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen.
Die Daten der gewählten Personen werden spätestens mit dem Ende der Amtszeit des zu wählenden Gremiums, für welche Wahlvorschläge eingereicht wurden, gelöscht, sofern der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bzw. keine berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Mitglieder des Wahlausschusses werden aus dem Internetauftritt gelöscht, sobald ihre Amtszeit beendet ist. Die Darstellung der Kandidierenden im Internet wird 3 Monate nach Ende der Einspruchsfristgelöscht.
Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach Ablauf der satzungsmäßigen Einspruchsfrist (gem. Wahlordnung) der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist nicht möglich. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Die Cookies werden gelöscht, wenn die wählende Person den Wahlvorgang beendet hat.
6. Ihre Rechte als Betroffene*r
Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die DS-GVO gewährten Rechte geltend machen:
- das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DS-GVO). Es gelten die Einschränkungen nach § 12 DSG NRW;
- das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO);
- das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 DS-GVO. Es gelten die Einschränkungen nach § 10 DSG NRW;
- das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen;
- das Recht auf Widerspruch gegen eine künftige Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DS-GVO;
- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO).
Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 DS-GVO). Die für die HHU zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
E-Mail:
Wir wären Ihnen allerdings dankbar, wenn Sie – bevor Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Aufsichtsbehörde wenden – mit unserer Datenschutzbeauftragten Kontakt aufnehmen würden. Wir werden versuchen, Ihrem Anliegen gerecht zu werden.
7. Gültigkeit dieser Datenschutzhinweise
Das Recht zur Änderung der Datenschutzhinweise zur Anpassung an relevante Gesetze bzw. Vorschriften oder um den Bedürfnissen der betroffenen Personen gerecht zu werden, bleibt vorbehalten. Diese Datenschutzhinweise gelten in der jeweils zuletzt durch die HHU veröffentlichten Fassung.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier
Folgende Dokumente werden zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt: