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Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichungspflichten nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Die gemäß § 16 S. 3 Korruptionsbekämpfungsgesetz zugänglich zu machenden Informationen können an Werktagen zwischen 9 und 12 Uhr im Geschäftszimmer des Justitiariats eingesehen werden. Wir bitten um vorherige Anmeldung.

Weitere Informationen zu den geltenden Antikorruptionsregelungen erhalten Sie im Intranet unter www.hhu.de/antikorruption. Dort finden Sie auch das Informationsangebot des Anti-Korruptionsbeauftragten.


Veröffentlichungspflichten nach § 20 Absatz 6 HG

Die gemäß § 20 Absatz 6 HG zu veröffentlichenden Informationen werden jährlich in den undefinedAmtlichen Bekanntmachungen bekannt gegeben.


Veröffentlichungspflichten nach § 21 Absatz 5 a HG

Die Tagesordnungen und Beschlüsse des Hochschulrates macht dieser gemäß § 21 Abs. 5  a S.1 1. HS HG hier hochschulöffentlich zugänglich (INTRANET).

Die gemäß § 16 Abs. 3 HG zu veröffentlichenden Rechenschaftsberichte des Rektorats finden Sie in den Rechenschaftsberichten der HHU (hier). Darin sind auch enthalten die gemäß § 21 Abs. 5 a S. 3 HG durch den Hochschulrat zu veröffentlichenden Rechenschaftsberichte des Hochschulrats.


Veröffentlichungspflichten nach § 21 Absatz 6 S. 5 HG

Die gemäß § 21 (6) S. 5 HG zu veröffentlichenden Informationen werden jährlich in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.


Veröffentlichungspflichten nach § 71a HG

Die gemäß undefined§ 71a HG zu veröffentlichenden Informationen werden der Öffentlichkeit ab dem Jahr 2015 in Form der jährlichen Rechenschaftsberichte des Rektorats zugänglich gemacht. Diese sind Teil der Rechenschaftsberichte der HHU (undefinedhier).


Anfragen nach dem IFG

Anfragen nach dem undefinedIFG beantworten wir gerne! Bitte wenden Sie sich hierzu unter den oben angegebenen Kontaktdaten an das Justitiariat. Näheres erfahren Sie undefinedhier.

Zurück zur Hauptseite des Justitiariats gelangen Sie undefinedhier.

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