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Verfahrenshinweise für Aufsichtsbehörden

Die Datenschutzbeauftragte der HHU steht allen Aufsichtsbehörden als zentrale Ansprechpartnerin für ihre Anliegen zur Verfügung. Dies soll eine schnelle und unmittelbare Kommunikation auf Arbeitsebene ermöglichen. Unbenommen bleiben selbstverständlich die gesetzlichen Möglichkeiten, sich mit Maßnahmen und Entscheidungen gegenüber der Heinrich-Heine-Universität als verantwortlicher Stelle an die Leitung der Universität zu wenden. Nach dem nordrhein-westfälischen Hochschulrecht vertritt die Rektorin die Universität nach außen. Im Übrigen leitet das Rektorat die Universität.

Bitte wenden Sie sich als Vertreter oder Vertreterin von Aufsichtsbehörden mit Ihren Anliegen gerne unmittelbar an die Datenschutzbeauftragte der HHU.

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