Veröffentlichungspflichten
Veröffentlichungspflichten nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Die gemäß § 16 S. 3 Korruptionsbekämpfungsgesetz zugänglich zu machenden Informationen können an Werktagen zwischen 9 und 12 Uhr im Geschäftszimmer des Justitiariats eingesehen werden. Wir bitten um vorherige Anmeldung.
Weitere Informationen zu den geltenden Antikorruptionsregelungen erhalten Sie im Intranet unter www.hhu.de/antikorruption. Dort finden Sie auch das Informationsangebot des Anti-Korruptionsbeauftragten.
Veröffentlichungspflichten nach § 20 Absatz 6 HG
Die gemäß § 20 Absatz 6 HG zu veröffentlichenden Informationen werden jährlich in den Amtlichen Bekanntmachungen bekannt gegeben.
Veröffentlichungspflichten nach § 21 Absatz 5 a HG
Die Tagesordnungen und Beschlüsse des Hochschulrates macht dieser gemäß § 21 Abs. 5 a S.1 1. HS HG hier hochschulöffentlich zugänglich (INTRANET).
Die gemäß § 16 Abs. 3 HG zu veröffentlichenden Rechenschaftsberichte des Rektorats finden Sie in den Rechenschaftsberichten der HHU (hier). Darin sind auch enthalten die gemäß § 21 Abs. 5 a S. 3 HG durch den Hochschulrat zu veröffentlichenden Rechenschaftsberichte des Hochschulrats.
Veröffentlichungspflichten nach § 21 Absatz 6 S. 5 HG
Die gemäß § 21 (6) S. 5 HG zu veröffentlichenden Informationen werden jährlich in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichten nach § 71a HG
Anfragen nach dem IFG
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