Arbeiten
Die Fragen wurden von der Düsseldorfer Ausländerbehörde beantwortet, sofern nicht anders angegeben.
Disclaimer
Haftung für Inhalte
Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine (rechtliche) Beratung. Die kostenlosen und frei zugänglichen Informationen stammen aus Quellen, die die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für zuverlässig hält, insbesondere von der Kommunalen Ausländerbehörde Düsseldorf. Trotz sorgfältiger Überprüfung kann die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der nach bestem Gewissen erstellten Inhalte übernehmen. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen oder Ergänzungen der auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist nicht verpflichtet, die Informationen auf dieser Webseite auf dem neuesten Stand zu halten. Sie sind als Nutzer dieser Webseite selbst dafür verantwortlich, sich über Änderungen oder Ergänzungen der Informationen auf dieser Webseite zu informieren.
Als Diensteanbieter ist die Heinrich-Heine-Universität für eigene Inhalte auf diesen Seiten verantwortlich. Die Heinrich-Heine-Universität ist als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 7 Abs. 1 DDG i. V. m. Art. 8 Verordnung (EU) 2022/2065). Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei dem Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden die Inhalte umgehend entfernt.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf haftet nicht für Schäden oder Verluste, die direkt oder indirekt aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen entstehen.
Für spezifische rechtliche Fragen oder individuelle Anliegen empfehlen wir, sich direkt an Ihre zuständige Ausländerbehörde zu wenden.
Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit diesem Haftungsausschluss einverstanden.
Diese Webseite enthält Verknüpfungen zu Webseiten Dritter („externe Links“). Die Inhalte dieser externen Links liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Diese Inhalte macht sich die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nicht zu eigen. Die Webseiten Dritter unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber, so dass die wir für diese fremden Inhalte keine Gewähr übernimmt. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar, sodass sich die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden, distanziert. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher Art dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung verweist. Erhält die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Kenntnis von illegalen, rechtswidrigen oder fehlerhaften Inhalten auf Webseiten, die verlinkt wurden, wird die Verlinkung unverzüglich aufgehoben.
Auf dieser Webseite erstellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Fotos, grafische Darstellungen, unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Der direkte, unmittelbare Datei-Download von verwendeten Bildern via Browsern („Rechtsklicktasten-Funktion“) ist als „direkter Download“ nicht zulässig; dies gilt allerdings nur für Direkt-Downloads; Screenshots eingesetzter Bilder sind – im Rahmen der geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen – zulässig.
Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie dennoch auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, wird um einen entsprechenden Hinweis an uns gebeten. Wir werden derartige Inhalte dann umgehend entfernen
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails vor.
Arbeiten
Internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR und der Schweiz kommen, dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr oder 20 Wochenstunden pro Jahr arbeiten. Dafür brauchen Sie keine Zustimmung der Ausländerbehörde. Wenn Sie mehr als 140 volle oder 280 halbe Tage oder 20 Wochenstunden pro Jahr arbeiten wollen, brauchen Sie die Zustimmung der Ausländerbehörde.
Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an der Hochschule oder als Tutor im Studierendenwerk: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese Tätigkeit zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber darüber informiert werden.
Entnommen aus: DSW Internationale Studierende: Jobben (internationale-studierende.de)
Internationale Studierende aus Drittstaaten dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde selbständige Tätigkeiten ausüben! In einigen Aufenthaltstiteln ist die Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit bereits vermerkt und muss dann nicht gesondert beantragt werden.
Entnommen aus: DSW Internationale Studierende: Jobben (internationale-studierende.de)
Hier sind die Nebenbestimmungen der ausgestellten Fiktionsbescheinigung zu beachten.
Sie haben einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis gestellt.
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wenn Sie bereits einen gültigen Aufenthaltstitel (im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 Aufenthaltsgesetz) hatten und rechtzeitig vor dessen Ablauf dessen Verlängerung beantragt haben, der alte Aufenthaltstitel, auch wenn er inzwischen abgelaufen ist, weiter fort gilt (§ 81 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz). Auch eine gegebenenfalls enthaltene Arbeitserlaubnis bleibt weiter gültig. Dies gilt allerdings nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Schengen-Visum (Visum für den kurzfristigen Aufenthalt), die einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt haben.
Entnommen aus: Informationen zur Fiktionsfortwirkung - Landeshauptstadt Düsseldorf (duesseldorf.de)
Nein. Sobald jedoch eine passende Arbeitsstelle gefunden worden ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach dem 4. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes beantragt werden.
Sollten Sie noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen haben und sich auf der Suche nach einem solchen befinden, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Diese wird für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten erteilt. Hiermit sind Sie uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Insofern Sie bereits ein Jobangebot vorliegen haben, beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung nach dem 4. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes (§ 18b – 21 AufenthG).
Die Beantragung sollte schriftlich an die Funktionsmailadresse erfolgen.