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Wahlamt im Justitiariat

Wahlamt der Heinrich-Heine-Universität

Das Wahlamt unterstützt den Wahlausschuss in seinen Aufgaben und führt dessen Beschlüsse aus. Das Wahlamt ist für die Planung, Koordination und Durchführung der folgenden Hochschulwahlen zuständig:

  • zum Senat
  • zu den Fakultätsräten der Fakultäten
  • zum SHK-Rat

Die Leiterin des Wahlamts übt die Funktion der Wahlausschussvorsitzenden aus, bearbeitet Wahlanfechtungen und im übrigen alle weiteren Wahlordnungsangelegenheiten.

Das Justitiariat betreut jedoch nicht die Wahlen zum Hochschulrat oder zu den Mitgliedern des Rektorats. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Stabsstelle Kanzlerbüro & Geschäftsstelle Hochschulrat. Das Justitiariat betreut auch nicht die Wahlen zum Studierendenparlament oder zu den Fachschaften. Diese Wahlen werden verwaltungsseitig unterstützt durch das Dezernat 1 - Studentische Angelegenheiten. Fragen hierzu beantwortet originär die Studentische Selbstverwaltung.

Die Wahlen zu den Vorständen der Wissenschaftlichen Einrichtungen werden nach den Satzungen dieser Einrichtungen abgehalten. Dies gilt auch für die Vorstände der WEs der Fakultäten. Sie alle werden nicht durch das Wahlamt betreut. Informationen hierzu erhalten Sie bei den Leitungen der Einrichtungen bzw. in den Dekanaten.

Verantwortlichkeit: