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Behördengänge nach der Ankunft


Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)

Nach der Ankunft in Düsseldorf sollten Sie versuchen möglichst schnell einen dauerhaften Wohnsitz zu finden. Informationen zur Wohnungssuche finden Sie hier. Sobald Sie einen dauerhaften Wohnsitz gefunden haben, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt in der Stadt Ihres Wohnortes registrieren lassen.

Für eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen Sie Ihren Pass und eine Wohnungsgeberbestätigung, die Sie in der Regel bei Ihrem Einzug vom Vermieter erhalten (das benötigte Formblatt für die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier).
Die Termine im Einwohnermeldeamt sind häufig ausgebucht. Zwischen 7:00 und 8:00 Uhr morgens, werden allerdings täglich neue Termine vergeben. Sie sollten daher zwischen 7:00 und 8:00 Uhr morgens einen Termin für später am selben Tag buchen.

Info's zurTerminbuchung beim Einwohnermeldeamt:

  • Website Online Terminbuchung Einwohnermeldeamt
  • Bitte klicken auf "Meldeangelegenheiten" und dann auf "+" bei "Anmeldung in Düsseldorf (pro Person)". Bitte wählen Sie hier aus, wie viele Personen sich anmelden wollen. Dann klicken Sie auf "Weiter" und kreuzen das Kästchen "Bestätigung der Fachinformationen" an (hier steht, dass Sie die Informationen zur Anmeldung in Deutschland zur Kenntnis genommen haben; diese können Sie einsehen, wenn Sie auf "Fachinformationen hier abrufen" klicken). 
  • Wenn Sie auf "OK" klicken, werden Sie zur Terminseite weitergeleitet. Wenn dort "Kein freier Termin verfügbar" steht, müssen Sie es später noch einmal versuchen. 
  • Sie können dann aussuchen in welchem Einwohnermeldamt Sie einen Termin haben möchten. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Dienststelle in der Willi-Becker-Allee (Dienstleistungszentrum) am Hauptbahnhof anzumelden, da hier in der Regel auch  englischsprachiger Service angeboten wird. Sie können sich aber bei jedem Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) in der Stadt registrieren lassen.
  • Nach der Buchung eines Termins erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit allen Details. 

Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre Steuer-ID automatisch innerhalb von 10-14 Tagen per Post. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name deutlich auf Ihrem Briefkasten steht, sonst wird der Brief nicht zugestellt.


Beantragung eines Aufenthaltstitels

Bürger aus der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen kein Visum und keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Sie müssen nur ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt der Stadt Düsseldorf anmelden. In den ersten drei Monaten ab der Einreise besteht uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Danach muss eine sogenannte Freizügigkeitsvorraussetzung erfüllt sein.

 

Bürger aller anderen Staaten müssen beim zuständigen Ausländeramt ihres Wohnorts in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, auch wenn sie ohne Visum eingereist sind. Für Düsseldorf ist die Ausländerbehörde in der Erkratherstrasse 377 zuständig. Folgende Aufenthaltstitel kommen für Wissenschaftler*innen in der Regel in Frage:

  • für Studierende (§16b AufenthaltsG): für Promovierende ohne Arbeitsvertrag
  • für Forschende (§18d AufenthaltsG): für Promovierende mit Arbeitsvertrag und alle Postdocs unabhängig von der Finanzierung
  • EU Blaue Karte (§18b AufenthaltsG): für Wissenschaftler*innen mit einem Jahres-Brutto-Einkommen von mindestens 58.400€. Die EU Blaue Karte ist besonders vorteilhaft, wenn Sie langfristig eine Niederlassungserlaubnis Deutschland beantragen möchten.

Eine Übersicht zu den möglichen Aufenthaltstiteln finden Sie auch im Informationsblatt der HRK.

Bei Wohnsitz in Düsseldorf kontaktieren Sie bitte direkt nach Ihrer Ankunft das Ausländeramt der Stadt Düsseldorf über deren Kontaktformular. Wenn Sie Unterstützung bei der Terminvereinbarung oder der Visumbeantragung benötigen, registrieren Sie sich einfach für unseren Welcome-Service für internationale Wissenschaftler*innen.

Verantwortlichkeit: