Stabsstelle Steuern
Stabsstelle Steuern
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) ist zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Die Stabstelle Steuern bietet für die Hochschulleitung, innerhalb der ZUV, für die Fakultäten und für die Zentralen Einrichtungen der HHU den Service, in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und Verträge und Geschäftsvorfälle im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen steueroptimiert zu gestalten. Im Rahmen der Vernetzung der Stabstelle Steuern in die Universität hinein können aktuelle Rechtsänderungen intern kommuniziert und gelöst werden.
Die Stabstelle Steuern erstellt die Steuererklärungen der HHU, stimmt steuerliche Angelegenheiten mit den Finanzbehörden ab und begleitet in steuerlichen Angelegenheiten Wirtschafts- sowie Betriebsprüfungen. Die Stabstelle Steuern ist darüber hinaus für die Bewirtschaftung der die wirtschaftlichen Aktivitäten betreffenden Abrechnungsobjekte zuständig.