Stiftung für Altersforschung
Stiftung für Altersforschung
Die Stiftung für Altersforschung wurde 1997 durch Frau Charlotte Ansmann zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Alterserkrankungen an der HHU errichtet.
Stiftungszweck
Die Stiftung erfüllt ihren Zweck sowohl durch die Förderung von Forschungsprojekten als auch von einzelnen Forschungsgeräten, die der Altersforschung dienen.
Förderprojekte
Die Stiftung fördert wissenschaftliche Forschungsprojekte durch die Finanzierung von Forschungsgeräten oder von Personalkosten und Verbrauchsmaterialien und ermöglicht so Projekte auf dem Gebiet der Altersforschung an der HHU. Dabei möchte die Stiftung insbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern entscheidende Entwicklungsschritte hin zu weiteren eigenen Projekten ermöglichen.
Anträge sollen sich in Umfang und Struktur an Anträgen im DFG-Normalverfahren orientieren. Die Forschungsprojekte sollen durch eine Klinikleitung in der Medizinischen Fakultät der Universität unterstützt werden.
Alle Förderanträge werden durch das Kuratorium begutachtet, das auch über die Förderungsfähigkeit entscheidet.
Förderanträge an die Stiftung sollen ein Volumen von 25.000 € nicht überschreiten. Förderfähig sind Aufwendungen für Personal, Geräte und Verbrauchsmaterialien sowie Reisekosten und Kosten der Veröffentlichung der erarbeiteten Ergebnisse. Die eigene Stelle kann grundsätzlich nicht finanziert werden. Eine anteilige Förderung durch andere Organisationen der Forschungsförderung muss im Antrag angegeben werden. Die geplante Projektdauer soll 24 Monate nicht überschreiten.
Geförderte Projekte müssen innerhalb von 6 Monaten begonnen werden. Die Stiftung erwartet einen Abschlussbericht nach Ende des Förderzeitraumes.
Weitere Einzelheiten können bei der Geschäftsführung der Stiftung erfragt werden.
Kuratorium
Dem Kuratorium der Stiftung gehören derzeit an:
- Herr Prof. Dr. Dieter Häussinger (Vorsitzender)
- Herr Dr. Achim Ansmann (Stellvertretender Vorsitzender)
- Frau Prof. Dr. iur. Anja Steinbeck (Rektorin)
- Herr Prof. Dr. Dr. Gert Kaiser
- Herr Michael Niederste-Ostholt
- Herr Prof. Dr. Ulrich Mödder
- Herr. Prof. Dr. Rüdiger Scharf
Die Mitgliedschaft im Kuratorium ist ehrenamtlich, die Mitglieder erhalten keine Vergütungen für ihre Tätigkeit.
Stiftungskapital
Der Stiftung stehen als Stiftungskapital sowie als Rücklagen insgesamt ca. 2.800.000 € zur Verfügung. Allein seit dem Jahr 2007 konnten Forschungsprojekte mit einem Fördervolumen von insgesamt mehr als 350.000 € gefördert werden. Im Jahr 2018 wurden mehr als 92.000 € Forschungsmittel für die HHU zur Verfügung gestellt.
Über Bewilligungen entscheidet das Kuratorium im Rahmen seiner turnusmäßigen Sitzungen.
Geschäftsführung & Kontakt
Für Anträge und sonstigen Schriftverkehr erreichen Sie die Geschäftsstelle der Stiftung
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Justitiariat/Geschäftsstelle der Stiftung
für Altersforschung
40204 Düsseldorf
oder telefonisch oder per Mail unter den o.g. Kontaktdaten.
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