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Weiterführende Informationen

Solange nichts passiert, machen wir uns in der Regel wenig oder keine Gedanken über Korruption. Doch wenn der Fall eintritt, sind die Folgen immens: Neben dem Reputationsverlust mit i.d.R. folgenden wirtschaftlichen Schäden für die HHU droht der Vertrauensverlust in die Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung und ihrer Mitarbeiter/innen. Die Funktionsfähigkeit der Organisation „Universität“ und ihrer Entscheidungsträger/innen wird beschädigt und Arbeitsabläufe in den betroffenen Organisationseinheiten kommen auf den Prüfstand. Maßgebliches Regelwerk an der HHU ist die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption, die zusammen mit dem zugehörigen „Verhaltenskodex gegen Korruption“ Handlungsanleitung und Hilfestellung zugleich bietet.

Ziel ist zu zeigen, dass Korruption weder geduldet noch unterstützt wird!

Gemäß Geschäftsverteilungsplan übernimmt an der HHU der Leiter oder die Leiterin der Stabsstelle Innenrevision die Funktion als Anti-Korruptionsbeauftragte/r und steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Studierenden, Geschäftspartnern und Dritten als Ansprechperson zur Verfügung.

Verantwortlichkeit: