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Unsere Aufgaben

Beratung und Rechtsvertretung

Das Justitiariat versteht sich als zentraler Dienstleister in allen Rechtsangelegenheiten der Heinrich-Heine-Universität.

Die juristische Betreuung der HHU umfasst eine Vielzahl privat- und öffentlich-rechtlicher Rechtsgebiete: Dazu zählen z.B. das Vertrags-, Verwaltungs-, Bau-, Urheber-, Hochschul-, Wahl- und das Stiftungsrecht.

Das Justitiariat betreut die Ratsuchenden in allen Angelegenheiten durchgängig. Dazu zählt – sofern notwendig – auch die Prozessphase. Wir unterstützen Wissenschaft und Verwaltung in allen Rechtsangelegenheiten und vertreten die HHU vor den Gerichten, soweit nicht besondere Zuständigkeiten bestehen (etwa im Hochschulzulassungs- und Prüfungs- und Patentrecht).

Ein zunehmend an Bedeutung gewinnender Bereich ist die Ausgestaltung komplexer Vertragswerke, die durch die Zusammenarbeit mit externen Partnern erforderlich werden. Hier bedarf es maßgeschneiderter Konstruktionen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Für die Beratung des Dezernats Personal in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen und die Vertrtetung der HHU in arbeitsgerichtlichen Verfahren hält das Justitiariat eigene Kapazitäten vor. Die Bearbeitung urheberrechtlicher Problemstellungen ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


Juristische Prüfung

Wie lasse ich Vorgänge prüfen?
Häufig wird das Justitiariat gebeten, Vorgänge rechtlich zu prüfen und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu machen. Hierfür benötigt das Justitiariat eine Reihe von Informationen.

Wenn Sie das Justitiariat mit einer Sache befassen wollen, fassen Sie bitte zunächst die Sachlage aus Ihrer Sicht zusammen. Dabei sollten Sie - um aufwändige Rückfragen zu vermeiden - sämtliche wesentlichen Aspekte des Vorgangs ansprechen. Insbesondere interessieren uns hier die folgenden Punkte:

  • Genese 
    Seit wann besteht welcher Vorlauf zur derzeitigen Situation? Welchen Hintergrund hat das bestehende Problem?
  • Beteiligte 
    Welche Stellen der HHU waren bereits im Vorgang beteiligt oder eingebunden?
  • Problemstellung
    Welches Problem soll gelöst werden?
  • Interesse 
    Was soll durch die Prüfung erreicht werden?
  • Zeithorizont
    Bis zu welchem Termin wird eine Antwort benötigt?
  • Kontaktdaten
    Wer ist der Ansprechpartner für das Justitiariat in der HHU? Sofern vorhanden: wer ist die gegnerische Partei bzw.. wer steht "auf der anderen Seite" für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung?

Bitte legen Sie dieser Zusammenfassung den gesamten Vorgang (gerne in elektronischer Form) vor.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihre Prüfaufträge allgemeiner Art (z.B. "mit der Bitte um juristische Prüfung") nicht mit Aussicht auf Erfolg ausführen können, ohne zuvor die o.g. Fragen zu stellen.


Eigene Zuständigkeiten

In eigener Zuständigkeit besorgt das Justitiariat die Geschäftsführung der Treuhand-Stiftungen der HHU. Es betreut auch die Disziplinarverfahren und die Dienstsiegelangelegenheiten der HHU und ist zuständige Stelle für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und dem Umweltinformationsgesetz.

Ein weiteres Aufgabenfeld des Justitiariats ist Betreuung der Gremienwahlen, hier wird das Justitiariat als Wahlamt der Universität tätig. Im Justitiariat wird das Mahn- und Vollstreckungsverfahren für zivilrechtliche Forderungen abgewickelt. Hier ist auch die Beschwerdestelle nach § 13 AGG für die HHU insgesamt (einschließlich der Studierenden) angesiedelt.

Das Justitiariat ist Datenschutzauskunftsstelle nach § 16 der Datenschutzordnung der HHU. Sie ist insbesondere zuständig für die Beantwortung von Anfragen Betroffener gemäß Art. 15 DSGVO und vertritt in diesem Rahmen die HHU gegenüber den Betroffenen und Aufsichtsbehörden.

Im Auftrag der Rektorin betreut das Justitiariat die Amtlichen Bekanntmachungen der HHU.