Zum Inhalt springenZur Suche springen

Unsere Aufgaben

Beratung und Rechtsvertretung

Das Justitiariat versteht sich als zentraler Dienstleister in allen Rechtsangelegenheiten der Heinrich-Heine-Universität.

Die juristische Betreuung der HHU umfasst eine Vielzahl privat- und öffentlich-rechtlicher Rechtsgebiete: Dazu zählen z.B. das Vertrags-, Verwaltungs-, Bau-, Urheber-, Hochschul-, Wahl- und das Stiftungsrecht.

Das Justitiariat betreut die Ratsuchenden in allen Angelegenheiten durchgängig. Dazu zählt – sofern notwendig – auch die Prozessphase. Wir unterstützen Wissenschaft und Verwaltung in allen Rechtsangelegenheiten und vertreten die HHU vor den Gerichten, soweit nicht besondere Zuständigkeiten bestehen (etwa im Hochschulzulassungs- und Prüfungs- und Patentrecht).

Ein zunehmend an Bedeutung gewinnender Bereich ist die Ausgestaltung komplexer Vertragswerke, die durch die Zusammenarbeit mit externen Partnern erforderlich werden. Hier bedarf es maßgeschneiderter Konstruktionen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Für die Beratung des Dezernats Personal in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen und die Vertrtetung der HHU in arbeitsgerichtlichen Verfahren hält das Justitiariat eigene Kapazitäten vor. Die Bearbeitung urheberrechtlicher Problemstellungen ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


Eigene Zuständigkeiten

In eigener Zuständigkeit besorgt das Justitiariat die Geschäftsführung der Treuhand-Stiftungen der HHU. Es betreut auch die Disziplinarverfahren und die Dienstsiegelangelegenheiten der HHU und ist zuständige Stelle für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und dem Umweltinformationsgesetz.

Ein weiteres Aufgabenfeld des Justitiariats ist Betreuung der Gremienwahlen, hier wird das Justitiariat als Wahlamt der Universität tätig. Im Justitiariat wird das Mahn- und Vollstreckungsverfahren für zivilrechtliche Forderungen abgewickelt. Hier ist auch die Beschwerdestelle nach § 13 AGG für die HHU insgesamt (einschließlich der Studierenden) angesiedelt.

Das Justitiariat ist Datenschutzauskunftsstelle nach § 16 der Datenschutzordnung der HHU. Sie ist insbesondere zuständig für die Beantwortung von Anfragen Betroffener gemäß Art. 15 DSGVO und vertritt in diesem Rahmen die HHU gegenüber den Betroffenen und Aufsichtsbehörden.

Im Auftrag der Rektorin betreut das Justitiariat die Amtlichen Bekanntmachungen der HHU.

Verantwortlichkeit: