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Aufenthaltserlaubnis

Nachdem Sie Ihren Wohnort angemeldet haben, müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Kommen Sie aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz? Dann brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen aber oft bereits bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt nachweisen, dass Sie krankenversichert sind und einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Eine Bescheinigung über Ihren Aufenthaltsstatus erhalten Sie  dann auch im Einwohnermeldeamt bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes.

Kommen Sie aus einem anderen Land? Dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Düsseldorf beantragen.  Falls Ihr Wohnort nicht in Düsseldorf liegt, müssen Sie sich an die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes wenden.

Die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes innerhalb der ersten drei Monate beantragen.


Dokumente für die Aufenthaltserlaubnis

Für die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie persönlich zur Ausländerbehörde gehen. Am besten fragen Sie die Ausländerbehörde, welche Dokumente Sie für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigen. Normalerweise benötigen Sie:

  • einen gültigen Pass, eventuell mit Visum
  • die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • den Nachweis der Krankenversicherung
  • die Immatrikulationsbescheinigung Ihrer deutschen Hochschule
  • Geld für die Gebühr, eventuell einen Finanzierungsnachweis
  • eventuell einen Mietvertrag
  • eventuell (biometrische) Passfotos

Aufenthaltsrechtliche Gebühren

Bei der ersten Beantragung einer Aufentshaltserlaubnis in der Ausländerbehörde Düsseldorf,  muss eine Gebühr von 100 € bezahlt werden. Eine spätere Verlängerung bis zu drei Monate kostet 97€, über drei Monate 93€.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Ausländerbehörde Düsseldorf.


Verantwortlichkeit: